Vorschlag / Empfehlung:

 

a)         Der Gemeinderat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das vorliegende Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Gemeinde Wiefelstede.

 

b)        Weiter beschließt der Verwaltungsauschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bauleitverfahren Nr. 154 „Großflächiger Einzelhandelsstandort Wiefelstede – Nord“ sowie für die 136. Flächennutzungsplanänderung, unter der Voraussetzung, dass das Einzelhandelsentwicklungskonzept vom Gemeinderat beschlossen wird.

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Verwaltungsauschuss der Gemeinde Wiefelstede hat am 24.01.2022 den Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 „Großflächiger Einzelhandelsstandort Wiefelstede – Nord“ sowie die 136. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Für diese Planung und weitere Beratung muss das Einzelhandelsentwicklungskonzept der Gemeinde Wiefelstede fortgeschrieben werden. Mit der Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes wurde das Büro Lademann & Partner aus Hamburg beauftragt.

 

Seitens des Fachbüros wurde ein erster Entwurf ausgearbeitet. Dieser wurde in einer ratsinternen Informationsveranstaltung vorgestellt. Weiterhin wurden die Industrie- und Handelskammer, der Einzelhandelsverband Nordwest und der Landkreis Ammerland gebeten eine Stellungnahme abzugeben.

Die Stellungnahmen wurden anschließend in das Konzept eingearbeitet. Hieraus wurde dann der in der Anlage beigefügte Entwurf ausgearbeitet.

 

Der Entwurf wurde bereits mit der Ratspost am 27.10.2022 übermittelt, ebenso die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.

 

Zu der Sitzung am 28.11.2022 wird Frau Emmerling vom Büro Lademann & Partner hinzugeladen um das Konzept vorzustellen und Fragen zu beantworten.

 

Seitens der Verwaltung wird hier weiterhin auf die bisherigen Beratungen verwiesen.

 

Eine Öffentlichkeitsunterrichtung erfolgt im Bauleitverfahren zum Bebauungsplan Nr. 154 „Großflächiger Einzelhandelsstandort-Nordwest“. Hierfür ist die Fortführung des Verfahrens entsprechend ebenfalls zu beschließen, bisher wurde hier nur der Aufstellungsbeschluss gefasst.

 

Eine Fortführung der Einzelhandelsplanung kann nur unter der Voraussetzung erfolgen., dass das Einzelhandelsentwicklungskonzept beschlossen wird. Ohne eine entsprechende Beschlusslage bedeutet dieses Stillstand für die Gemeinde Wiefelstede.

 

     


Finanzierung:

     


Anlagen: