Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Gemeinderat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt das vorliegende Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Gemeinde
Wiefelstede.
b) Weiter
beschließt der Verwaltungsauschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung für das
Bauleitverfahren Nr. 154 „Großflächiger Einzelhandelsstandort Wiefelstede –
Nord“ sowie für die 136. Flächennutzungsplanänderung, unter der Voraussetzung,
dass das Einzelhandelsentwicklungskonzept vom Gemeinderat beschlossen wird.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsauschuss der Gemeinde Wiefelstede hat am 24.01.2022 den
Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154
„Großflächiger Einzelhandelsstandort Wiefelstede – Nord“ sowie die 136. Flächennutzungsplanänderung
beschlossen. Für diese Planung und weitere Beratung muss das
Einzelhandelsentwicklungskonzept der Gemeinde Wiefelstede fortgeschrieben
werden. Mit der Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes wurde das
Büro Lademann & Partner aus Hamburg beauftragt.
Seitens
des Fachbüros wurde ein erster Entwurf ausgearbeitet. Dieser wurde in einer
ratsinternen Informationsveranstaltung vorgestellt. Weiterhin wurden die
Industrie- und Handelskammer, der Einzelhandelsverband Nordwest und der
Landkreis Ammerland gebeten eine Stellungnahme abzugeben.
Die
Stellungnahmen wurden anschließend in das Konzept eingearbeitet. Hieraus wurde
dann der in der Anlage beigefügte Entwurf ausgearbeitet.
Der
Entwurf wurde bereits mit der Ratspost am 27.10.2022 übermittelt, ebenso die
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.
Zu
der Sitzung am 28.11.2022 wird Frau Emmerling vom Büro Lademann & Partner
hinzugeladen um das Konzept vorzustellen und Fragen zu beantworten.
Seitens
der Verwaltung wird hier weiterhin auf die bisherigen Beratungen verwiesen.
Eine
Öffentlichkeitsunterrichtung erfolgt im Bauleitverfahren zum Bebauungsplan Nr.
154 „Großflächiger Einzelhandelsstandort-Nordwest“. Hierfür ist die Fortführung
des Verfahrens entsprechend ebenfalls zu beschließen, bisher wurde hier nur der
Aufstellungsbeschluss gefasst.
Eine
Fortführung der Einzelhandelsplanung kann nur unter der Voraussetzung
erfolgen., dass das Einzelhandelsentwicklungskonzept beschlossen wird. Ohne
eine entsprechende Beschlusslage bedeutet dieses Stillstand für die Gemeinde
Wiefelstede.
Finanzierung:
Anlagen: