Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede beauftragt die Gemeindeverwaltung Angebote für die Erstellung einer
PV-FFA Studie einzuholen und einen Auftrag für die Konzepterstellung zu
erteilen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Gemeinderat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 15.06.2021
beschlossen, dass das Thema Klimaschutz eine hohe Priorität haben soll.
Dementsprechend sollten Maßnahmen vorangetrieben werden, die diesem Beschluss
Rechnung tragen. Hierzu gehört auch der Ausbau erneuerbarer Energien. Zum einen
ist seitens der Politik und Verwaltung das Thema Windenergie weiter
voranzutreiben (hier ist der entsprechende Aufstellungsbeschluss für die
Aufstellung des Teilflächennutzungsplan Wind bereits gefasst), zum anderen
sollte nun auch das Thema Photolvoltaikanlagen in das Augenmerk der
Gemeindeentwicklung mit einbezogen werden. Spätestens seit der Änderung des
Landesraumordnungsprogramms mit Datum vom 17.09.2022 ist hier ein
Handlungsbedarf gegeben. Die Änderung des Landesraumordnungsprogramms hat nun
den Weg freigemacht, für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf
landwirtschaftlichen Flächen.
Der
überwiegende Teil des benötigten Ausbaus von Photovoltaik soll auf Dachflächen
und bereits versiegelten Flächen erfolgen. Dennoch ist auch eine
Inanspruchnahme von Freiraum für diese Energieerzeugungsform zu erwarten. Der
Gemeinde Wiefelstede liegen bereits drei Anträge für die Errichtung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage (PV-FFA) vor.
Anders
als bei Windenergieanlagen handelt es sich bei PV-FFA nicht um privilegierte
Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB. Für die Errichtung von
Freiflächen-PV-Anlagen ist daher regelmäßig eine Bauleitplanung (Änderung des
Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes) erforderlich. Die
Gemeinde entscheidet daher auf Basis ihrer Planungshoheit im Sinne von § 1 Abs.
3 BauGB, ob, in welchem Umfang, wo und in welcher Ausprägung sie neue
Freiflächen-PV-Anlagen in ihrem Gebiet ermöglichen will. Diese Planungshoheit
wird jedoch durch die Gesetzgebung „eingeschränkt“. Das Nieders.
Klimaschutzgesetz (NKlimaG) legt fest, dass 0,47 % der Landesfläche für die
Solarenergienutzung zu sichern ist. Da gerade bei Anlagen auf Dächern oder
Parkplätzen von Betrieben unternehmerische Entscheidung und Investitionen
erforderlich sind (Privateigentum) und somit die Prozesse zum Teil langwierig
sind, wird ein nicht unerheblicher Teil des Solarenergieausbaus auf der
Freifläche erfolgen müssen. Deshalb ist es wichtig den Ausbau der Freiflächen
sinnvoll und raumverträglich zu steuern und zu sichern.
Aufgrund
dieser Aspekte ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Gemeinde Wiefelstede
den Ausbau von PV-FFA gestalten und steuern sollte. Insofern sollte, nach
Auffassung der Verwaltung, eine Studie bzw. ein Konzept in Auftrag gegeben
werden um raumverträgliche Standorte in der Gemeinde Wiefelstede zu
identifizieren. Dieses Konzept muss dann durch ein Fachbüro erarbeitet werden.
Je
nach Tiefe bzw. Detailschärfe würden sich die Kosten einer solchen Studie auf
ca. 20.000 € belaufen.
Denkbar
wäre auch eine Einzelfallbetrachtung der vorliegenden Anträge, jedoch
spätestens bei der Standortbegründung für die Änderung des Flächennutzugsplanes
wäre eine Eignungsstudie erforderlich.
Finanzierung:
Anlagen: