Betreff
Freiflächen Photovoltaikanlagen - Erstellung eines Konzeptes
Vorlage
B/2182/2022
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Gemeindeverwaltung Angebote für die Erstellung einer PV-FFA Studie einzuholen und einen Auftrag für die Konzepterstellung zu erteilen. 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 15.06.2021 beschlossen, dass das Thema Klimaschutz eine hohe Priorität haben soll. Dementsprechend sollten Maßnahmen vorangetrieben werden, die diesem Beschluss Rechnung tragen. Hierzu gehört auch der Ausbau erneuerbarer Energien. Zum einen ist seitens der Politik und Verwaltung das Thema Windenergie weiter voranzutreiben (hier ist der entsprechende Aufstellungsbeschluss für die Aufstellung des Teilflächennutzungsplan Wind bereits gefasst), zum anderen sollte nun auch das Thema Photolvoltaikanlagen in das Augenmerk der Gemeindeentwicklung mit einbezogen werden. Spätestens seit der Änderung des Landesraumordnungsprogramms mit Datum vom 17.09.2022 ist hier ein Handlungsbedarf gegeben. Die Änderung des Landesraumordnungsprogramms hat nun den Weg freigemacht, für Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen.

Der überwiegende Teil des benötigten Ausbaus von Photovoltaik soll auf Dachflächen und bereits versiegelten Flächen erfolgen. Dennoch ist auch eine Inanspruchnahme von Freiraum für diese Energieerzeugungsform zu erwarten. Der Gemeinde Wiefelstede liegen bereits drei Anträge für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage (PV-FFA) vor.

 

Anders als bei Windenergieanlagen handelt es sich bei PV-FFA nicht um privilegierte Vorhaben im Sinne von § 35 Abs. 1 BauGB. Für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen ist daher regelmäßig eine Bauleitplanung (Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes) erforderlich. Die Gemeinde entscheidet daher auf Basis ihrer Planungshoheit im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB, ob, in welchem Umfang, wo und in welcher Ausprägung sie neue Freiflächen-PV-Anlagen in ihrem Gebiet ermöglichen will. Diese Planungshoheit wird jedoch durch die Gesetzgebung „eingeschränkt“. Das Nieders. Klimaschutzgesetz (NKlimaG) legt fest, dass 0,47 % der Landesfläche für die Solarenergienutzung zu sichern ist. Da gerade bei Anlagen auf Dächern oder Parkplätzen von Betrieben unternehmerische Entscheidung und Investitionen erforderlich sind (Privateigentum) und somit die Prozesse zum Teil langwierig sind, wird ein nicht unerheblicher Teil des Solarenergieausbaus auf der Freifläche erfolgen müssen. Deshalb ist es wichtig den Ausbau der Freiflächen sinnvoll und raumverträglich zu steuern und zu sichern.

 

Aufgrund dieser Aspekte ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Gemeinde Wiefelstede den Ausbau von PV-FFA gestalten und steuern sollte. Insofern sollte, nach Auffassung der Verwaltung, eine Studie bzw. ein Konzept in Auftrag gegeben werden um raumverträgliche Standorte in der Gemeinde Wiefelstede zu identifizieren. Dieses Konzept muss dann durch ein Fachbüro erarbeitet werden.

Je nach Tiefe bzw. Detailschärfe würden sich die Kosten einer solchen Studie auf ca. 20.000 € belaufen.  

 

Denkbar wäre auch eine Einzelfallbetrachtung der vorliegenden Anträge, jedoch spätestens bei der Standortbegründung für die Änderung des Flächennutzugsplanes wäre eine Eignungsstudie erforderlich.

    


Finanzierung:

     


Anlagen: