Betreff
Besetzung sonstiger Stellen
hier: Neubesetzung aufgrund eines Sitzverlustes gem. § 52 NKomVG
Vorlage
B/2205/2023
Aktenzeichen
11001
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Die Besetzung der sonstigen Stellen wird wie folgt beschlossen:

 

Friedhofsarbeitskreis der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ofen

NN

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Für die sonstigen Stellen (so genannte „unbesoldete Stellen“) erfolgt gemäß § 71 Abs. 6 NKomVG eine entsprechende Besetzung. Auch hier gilt § 71 Abs. 2 bis 5 NKomVG. Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Rat einstimmig ein von den vorgenannten Regelungen abweichendes Verfahren beschließen. Beachtet werden muss auch § 138 NKomVG.

 

Der Ratsherr Ralf Küpker wurde in der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede am 01.11.2021 als Vertreter in den Friedhofs-Arbeitskreis der ev.-luth. Kirchengemeinde Ofen gewählt. Herr Ralf Küpker hat mit Schreiben vom 02.11.2022 seine Sitzaufgabe nach § 52 NKomVG mitgeteilt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.12.2022 festgestellt, dass Herr Küpker seinen Sitz im Rat der Gemeinde Wiefelstede verloren hat. Herr Joachim Thiel wurde als Ersatzperson der Personenwahl der CDU in der Ratssitzung am 19.12.2022 vom Bürgermeister Jörg Pieper gemäß § 60 NKomVG förmlich verpflichtet sowie gemäß § 43 NKomVG belehrt.

 

Es ist für den Friedhofsarbeitskreis der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ofen eine Person zu benennen.

 

Des Weiteren wurde in der konstituierenden Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede der Allgemeine Vertreter, Herr Tobias Habben, der mit Ablauf des 30.09.2022 aus dem Dienst der Gemeinde Wiefelstede ausgeschieden ist, als Vertreter des Bürgermeisters für folgende Institutionen festgestellt: Beirat VWG, MGV Kreismusikschule, Verbandsversammlung OOWV.

 

Die Vertretungen der Gemeinde Wiefelstede im Beirat Verkehr und Wasser GmbH (VWG), in der Kreismusikschule Ammerland e. V. und in der Verbandsversammlung des OOWV sind vertraglich oder nach Satzung so geregelt, dass der Hauptverwaltungsbeamte diese übernimmt. Aufgrund der Berufung von René Schäfer zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters wird dieser die jeweilige Stellvertretung in den Gremien übernehmen. Eines Beschlusses bedarf es hier somit nicht.