Betreff
Wahrnehmung von Nebenämtern und Nebentätigkeiten durch den Hauptverwaltungsbeamten
Vorlage
B/2229/2023
Aktenzeichen
mi
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt den vorstehenden Bericht zur Kenntnis.

 

  


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gem. § 81 Abs. 5 NKomVG teilt der HVB der Vertretung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des ersten Jahres seiner Amtszeit schriftlich oder durch ein elektronisches Dokument mit, welche anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst oder diesen gleichgestellten Nebentätigkeiten und welche auf Verlangen nach § 71 NBG übernommenen Nebentätigkeiten er zu diesem Zeitpunkt ausübt. In der Mitteilung müssen gem. § 81 Abs. 5 Satz 2 NKomVG die zeitliche Inanspruchnahme durch die Tätigkeit, die Dauer der Tätigkeit, die Person des Auftrag- oder Arbeitgebers sowie die Höhe der aus diesen erlangten Entgelte oder geldwerten Vorteile angegeben werden.

 

Eine Beratung über diese Mitteilung darf nur in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen.

 

In der Anlage ist die „Mitteilung des Hauptverwaltungsbeamten an die Vertretung gemäß § 81 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG“ beigefügt. Darüber hinaus ist zur Kenntnis eine Aufstellung über die Zuordnung der vom Bürgermeister wahrgenommenen Tätigkeiten zu Hauptamt und Ehrenamt beigefügt.

 

Der HVB darf bei den anrechnungspflichtigen Aufwandsentschädigungen gem. § 9 der Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung (NNVO) 5.400 € behalten.

Darüber hinaus gehende Aufwandsentschädigungen sind an die Gemeinde Wiefelstede abzuführen. Ausgenommen hiervon sind Aufwandsentschädigungen für die Wahrnehmung eines öffentlichen Ehrenamtes nach § 2 NNVO (hier: OOWV).

 

     


Finanzierung:

  

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

  


Anlagen:

 

Nebentätigkeit BM