Betreff
Annahme von Geld- und Sachspenden für die Grundschule Metjendorf aus dem Jahr 2022
Vorlage
B/2235/2023
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Geld- und Sachspenden der Freunde und Förderer der Grundschule Metjendorf e.V. für die Grundschule Metjendorf im Gesamtwert von insgesamt 4.350,04 Euro anzunehmen. 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Rat der Gemeinde Wiefelstede. Dieser hat die Zuständigkeit bis zur Höhe von 2.000,00 Euro gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss delegiert. Leistet eine Geberin oder ein Geber mehrere Zuwendungen, dann entscheidet gemäß § 26 Abs. 3 KomHKVO, vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenzen, das zuständige Organ.

 

Nach § 26 Abs.1 S.1 KomHKVO i.V.m. § 4 Abs.3 der Hauptsatzung der Gemeinde Wiefelstede über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spende oder Schenkung den Betrag von 100,00 Euro nicht überschreitet.

 

Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 S.4 NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100,00 Euro zu informieren.

 

Der Freunde und Förderer der Grundschule Metjendorf e.V. hat im Jahr 2022 für die Grundschule Metjendorf die folgenden Geld- und Sachspenden getätigt:

 

Datum

Beschreibung

Wert

14.02.2022

Petra Kottkamp - Spielzeug Nachmittagsbetreuung

20,00 €

14.09.2022

GFP Handelsgesellschaft – Hochbeete für die Schule

4.179,00 €

04.12.2022

Amazon – Bingospiel Schule

64,99 €

04.12.2022

Amazon Bingokarten

9,95 €

06.12.2022

Nikolausaktion für die Klassen
(diverse Kleinbeträge: Süßigkeiten, Tüten, Geschenkpapier)

76,10 €

Summe:

4.350,04 €

 

 

Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende bestehen seitens der Verwaltung nicht.