Betreff
Annahme von Geld- und Sachspenden für die Grundschule Wiefelstede aus dem Jahr 2022
Vorlage
B/2236/2023
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Geld- und Sachspenden des Fördervereins der Grundschule Wiefelstede e.V. für die Grundschule Wiefelstede im Gesamtwert von insgesamt 4.649,69 Euro anzunehmen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Gemäß § 111 Abs. 7 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Rat der Gemeinde Wiefelstede. Dieser hat die Zuständigkeit bis zur Höhe von 2.000,00 Euro gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss delegiert. Leistet eine Geberin oder ein Geber mehrere Zuwendungen, dann entscheidet gemäß § 26 Abs. 3 KomHKVO, vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenzen, das zuständige Organ.

 

Nach § 26 Abs.1 S.1 KomHKVO i.V.m. § 4 Abs.3 der Hauptsatzung der Gemeinde Wiefelstede über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spende oder Schenkung den Betrag von 100,00 Euro nicht überschreitet.

 

Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 7 S.4 NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100,00 Euro zu informieren.

 

Der Förderverein der Grundschule Wiefelstede e.V. hat im Jahr 2022 für die Grundschule Wiefelstede die folgenden Geld- und Sachspenden getätigt:

 

Datum

Beschreibung

Wert

07.04.2022

Stelzen Pausenhof

335,20 €

15.08.2022

Schulplaner ausgegeben an die Kinder

1.607,14 €

14.10.2022

Massivholzbänke Ausstattung Klassenräume

2.142,00 €

11.11.2022

Treppenfolien Treppen beklebt

253,65 €

28.11.2022

Stechbeitel Werkzeug Werkunterricht

111,90 €

28.11.2022

Holzhammer Werkzeug Werkunterricht

199,80 €

Summe:

4.649,69 €

 

 

 

 

Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende bestehen seitens der Verwaltung nicht.