hier: Maßnahmebeschluss
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung des
Entwässerungsgrabens inkl. Ausweichbucht mit einem Auftragsvolumen i. H. v.
30.000,00 €.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Kornweg verbindet die beiden Kreis- u. Landesstraßen „K 346 - Alter Postweg“
und „L 824 – Heidkamper Landstraße in Heidkamp miteinander. Bei
dem Kornweg handelt es sich um eine außerörtliche Gemeindestraße, die nicht
Geschwindigkeitsbeschränkt ist aber ein Durchfahrtsverbot für LKW besitzt. Eine
verdeckte Verkehrserhebung aus dem Jahr 2021 hat ergeben, dass der Kornweg
täglich von rd. 1.585 Fahrzeugen befahren wird. Der „V85-Wert“ lag seiner Zeit
bei 53 km/h. Dieser Wert gibt sich aus der Geschwindigkeit, die von 85 % der
gemessenen Fahrzeuge eingehalten und von 15 % überschritten wird.
Ungefähr
auf halber Länge des Kornweges, auf Höhe des Grundstückes Kornweg Nr. 6,
sammelt sich das anfallende Oberflächenwasser auf der Straße, da sich an dieser
Stelle ein Tiefpunkt im Straßenverlauf und in den geografischen Gegebenheiten
befindet. Dass sich dort sammelnde Oberflächenwasser kann nicht ordnungsgemäß
abfließen und muss dort langsam versickern oder läuft über den Scheitelpunkt
der Asphaltstraße (Dachgefälle) auf das anliegende Privatgrundstück Kornweg Nr.
6.
Damit
das Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeführt werden kann, soll auf südlicher
Seite des Kornweges ein Entwässerungsgraben errichtet werden, der die bereits
vorhandenen Entwässerungsgräben miteinander verbindet. Über den nördlich
gelegenen Entwässerungsgraben fließt das anfallende Oberflächenwasser dann
ordnungsgemäß in die „Putthaaren“ ab. Das für den Entwässerungsgraben benötigte
Areal (415 m²) befindet sich bereits im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede.
Damit
auch in Zukunft ein reibungsloser Begegnungsverkehr gewährleistet werden kann,
soll im Zuge der Errichtung des Entwässerungsgrabens eine Ausweichbucht im
Bereich des neuen Entwässerungsgrabens entstehen.
Finanzierung:
Haushaltsmittel
wurden im Zuge der Haushaltsmittelplanung i. H. v. 30.000,00 € im
Finanzhaushalt eingeplant unter:
Kostenstelle:
30400
Kostenträger: 552102
Inv.-Nr.: 23.0001
bil.
Zugangskonto: 0370002
Finanzr.
Konto: 7872000
Abschreibung:
Abwasserkanäle
30.000,00 € 75 Jahre
(1,3 %) jährlich
400,00 €
Sonderabschreibung:
Entfällt.
Unterhaltungskosten:
Kosten
der Grabenaufreinigung in unregelmäßigen Abständen: rd. 450,00 €
Belastung Ergebnishaushalt (bei
Fertigstellung 07/2023):
2023: 200,00 €
2024 -
2097: 400,00 €
2098 200,00 €
Anlagen: