Betreff
Errichtung Entwässerungsgraben am Kornweg;
hier: Maßnahmebeschluss
Vorlage
B/2249/2023
Aktenzeichen
III-BS
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

  

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung des Entwässerungsgrabens inkl. Ausweichbucht mit einem Auftragsvolumen i. H. v. 30.000,00 €.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Kornweg verbindet die beiden Kreis- u. Landesstraßen „K 346 - Alter Postweg“ und „L 824 – Heidkamper Landstraße in Heidkamp miteinander. Bei dem Kornweg handelt es sich um eine außerörtliche Gemeindestraße, die nicht Geschwindigkeitsbeschränkt ist aber ein Durchfahrtsverbot für LKW besitzt. Eine verdeckte Verkehrserhebung aus dem Jahr 2021 hat ergeben, dass der Kornweg täglich von rd. 1.585 Fahrzeugen befahren wird. Der „V85-Wert“ lag seiner Zeit bei 53 km/h. Dieser Wert gibt sich aus der Geschwindigkeit, die von 85 % der gemessenen Fahrzeuge eingehalten und von 15 % überschritten wird.

 

Ungefähr auf halber Länge des Kornweges, auf Höhe des Grundstückes Kornweg Nr. 6, sammelt sich das anfallende Oberflächenwasser auf der Straße, da sich an dieser Stelle ein Tiefpunkt im Straßenverlauf und in den geografischen Gegebenheiten befindet. Dass sich dort sammelnde Oberflächenwasser kann nicht ordnungsgemäß abfließen und muss dort langsam versickern oder läuft über den Scheitelpunkt der Asphaltstraße (Dachgefälle) auf das anliegende Privatgrundstück Kornweg Nr. 6.

Damit das Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeführt werden kann, soll auf südlicher Seite des Kornweges ein Entwässerungsgraben errichtet werden, der die bereits vorhandenen Entwässerungsgräben miteinander verbindet. Über den nördlich gelegenen Entwässerungsgraben fließt das anfallende Oberflächenwasser dann ordnungsgemäß in die „Putthaaren“ ab. Das für den Entwässerungsgraben benötigte Areal (415 m²) befindet sich bereits im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede.

 

Damit auch in Zukunft ein reibungsloser Begegnungsverkehr gewährleistet werden kann, soll im Zuge der Errichtung des Entwässerungsgrabens eine Ausweichbucht im Bereich des neuen Entwässerungsgrabens entstehen.

 

 

   


Finanzierung:

 

Haushaltsmittel wurden im Zuge der Haushaltsmittelplanung i. H. v. 30.000,00 € im Finanzhaushalt eingeplant unter:

 

Kostenstelle:               30400

Kostenträger:              552102

Inv.-Nr.:                      23.0001

bil. Zugangskonto:     0370002

Finanzr. Konto:          7872000

 

Abschreibung:

 

Abwasserkanäle             30.000,00 €             75 Jahre (1,3 %)         jährlich              400,00 €

 

Sonderabschreibung:

Entfällt.

 

Unterhaltungskosten:

Kosten der Grabenaufreinigung in unregelmäßigen Abständen: rd. 450,00 €

 

Belastung Ergebnishaushalt (bei Fertigstellung 07/2023):

2023:                                                                                                                              200,00 €

2024 - 2097:                                                                                                                   400,00 €

2098                                                                                                                               200,00 €

 

 


Anlagen: