hier: Berichterstattung
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht
(Beratungsvorlage B/2262/2023) über die
Nutzung der gemeindeeigenen Schulräume, Schuleinrichtungen, Schulhöfe, Sportplätze, Sporthallen und Bäder
sowie die Umsetzung der Richtlinien seit der letzten Berichterstattung
(November 2018) zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die
Richtlinien für die Überlassung von gemeindeeigenen Schulräumen, Schulhöfen,
Sportplätzen, Sporthallen und Bäder für schulfremde bzw. sportvereinsfremde
Zwecke sind zum 01.01.2013 in Kraft getreten. In den Verwaltungsausschusssitzungen
am 02.12.2013, 30.11.2015, 28.11.2016, 06.11.2017 sowie 05.11.2018 wurden über
die bis dahin erteilten Nutzungsgenehmigungen sowie die erzielten Mietzahlungen
berichtet.
In
der Anlage werden die Nutzungsgenehmigungen aufgezeigt, die seit der letzten
Berichterstattung erteilt worden sind.
Aufgrund
der Corona-Pandemie wurden nicht alle Veranstaltungen – trotz vorliegender
Nutzungserlaubnis – durchgeführt. Ein festgesetztes Nutzungsentgelt musste bei
behördlich angeordneter Untersagung einzelner Veranstaltungen nicht entrichtet
werden.
Anlagen: