Betreff
Überlassung von gemeindeeigenen Schulräumen, Schuleinrichtungen, Sporthallen und Bädern für schulfremde Zwecke nach den Richtlinien der Gemeinde Wiefelstede
hier: Berichterstattung
Vorlage
B/2262/2023
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht (Beratungsvorlage B/2262/2023) über  die Nutzung  der  gemeindeeigenen Schulräume, Schuleinrichtungen,  Schulhöfe, Sportplätze, Sporthallen und Bäder sowie die Umsetzung der Richtlinien seit der letzten Berichterstattung (November 2018) zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Richtlinien für die Überlassung von gemeindeeigenen Schulräumen, Schulhöfen, Sportplätzen, Sporthallen und Bäder für schulfremde bzw. sportvereinsfremde Zwecke sind zum 01.01.2013 in Kraft getreten. In den Verwaltungsausschusssitzungen am 02.12.2013, 30.11.2015, 28.11.2016, 06.11.2017 sowie 05.11.2018 wurden über die bis dahin erteilten Nutzungsgenehmigungen sowie die erzielten Mietzahlungen berichtet.

 

In der Anlage werden die Nutzungsgenehmigungen aufgezeigt, die seit der letzten Berichterstattung erteilt worden sind.

 

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden nicht alle Veranstaltungen – trotz vorliegender Nutzungserlaubnis – durchgeführt. Ein festgesetztes Nutzungsentgelt musste bei behördlich angeordneter Untersagung einzelner Veranstaltungen nicht entrichtet werden.

 


Anlagen: