Betreff
1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Gemeinde Wiefelstede (Schulbezirkssatzung);
Vorlage
B/2266/2023
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Gemeinde Wiefelstede (Schulbezirkssatzung) in der anliegenden Fassung.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

    

In der Gemeinde Edewecht wird eine zentrale Sammelunterkunft für Schutzsuchende errichtet und betrieben werden („Dorf Edewecht“). Die Trägerschaft für die Errichtung und den Betrieb liegt beim Landkreis Ammerland. Innerhalb des „Dorf Edewecht“ erfolgt eine Zuordnung zu den kreisangehörigen Gemeinden nach einem festgelegten Verteilschlüssel. Die sich aus der örtlichen Zuständigkeit ergebenden Bereiche für die Gemeinde Edewecht sollen gemeinsam vom Landkreis Ammerland und den kreisangehörigen Gemeinden getragen werden.

 

Hierzu wurde aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 20.02.2023 (B/2228/2023) eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Ammerland und den kreisangehörigen Gemeinden getroffen.

 

Der § 7 der Vereinbarung regelt, dass die Beschulung der schutzsuchenden Schülerinnen und Schüler in den Schulen derjenigen kreisangehörigen Gemeinde zu erfolgen hat, welcher die betroffenen Schutzsuchenden innerhalb des „Dorf Edewecht“ zugeordnet sind. Um dies zu gewährleisten, sind die beteiligten Gemeinden verpflichtet, den zugewiesenen Teil des „Dorf Edewecht“ als Schulbezirk für den Primar- und Sekundarbereich in ihre Schulbezirkssatzungen aufzunehmen.

 

Die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler auf die Grundschulen Metjendorf und Wiefelstede erfolgt unter Berücksichtigung der Interessen der zu beschulenden Personen, der Interessen der betroffenen Schule, der Interessen des Trägers der Schülerbeförderung und der Interessen des Schulträgers.

 

Mit der anliegenden 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Festlegung von Schulbezirken in der Gemeinde Wiefelstede (Schulbezirkssatzung) wird den getroffenen Vereinbarungen nachgekommen.

Der Träger der Schülerbeförderung bleibt der Landkreis Ammerland.

 

  


Finanzierung:

 

Für die Bekanntmachungskosten für die Satzung sind Haushaltsansätze vorhanden (Produkte 2111 Grundschulen und 2161 Oberschule / Sachkonto 4431300 Öffentliche Bekanntmachungen)     


Anlagen: