Betreff
Kenntnisnahme zu der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für die Haushaltsjahre 2023
Vorlage
B/2268/2023
Aktenzeichen
12002
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die Kreditaufnahme in Höhe von 2.190.000 € für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf Basis der Krediter-mächtigung 2021 zur Kenntnis. 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede ist gemäß § 7 der „Richtlinie der Gemeinde Wiefelstede für die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten“ über aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in der nachfolgenden Sitzung zu unterrichten. Hierbei sind die vereinbarten Konditionen anzugeben, insbesondere Zinssatz, Zinsbindungsfrist, Tilgung, Auszahlungskurs sowie die voraussichtliche Laufzeit.

 

Im Haushaltsplan für das Jahr 2021 wurde zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.190.000 € bereitgestellt. Gemäß § 120 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gilt diese Ermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und darüber hinaus bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr. Bislang wurde diese Ermächtigung 2021 nicht in Anspruch genommen.

Kreditaufnahmen auf Basis der Ermächtigung 2021 waren somit bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 möglich. Nach §112 Abs. 3 NKomVG war der Haushaltsplan 2023 nach siebentägiger Auslegung, am 17.02.2023 rechtskräftig. Das Darlehen wurde am 06.02.2023 aufgenommen.

 

Im Haushaltsplan 2022 wurde eine Kreditermächtigung in Höhe von 7.190.000 € bereitgestellt, die bislang ebenfalls nicht in Anspruch genommen wurde.

 

Auf Basis des Kassenbestandes zum 31.12.2021 in Höhe von rund 1.360.000 € sowie diverser Vorbelastungen der künftigen Haushaltsjahre aus Haushaltsresten (ca. 5.000.000 €) und sonstiger Verbindlichkeiten wurde ein Kreditbedarf in Höhe von 4.049.000 € ermittelt.

 

 

 

 

 

Zur Deckung dieses Kreditbedarfes wurde vorerst aus der Kreditermächtigung 2021 am 06.02.2023 folgendes Darlehen aufgenommen:

 

Kreditvolumen:                                  2.190.000 €

Kreditart:                                           Ratendarlehen

Kreditgeber:                                       NBank

Zinssatz:                                             3,25 %

Laufzeit:                                             20 Jahre

Zinsbindungsfrist                               20 Jahre

Tilgungssatz:                                      5%

Auszahlungskurs:                               100 %

 

Die Zinsbelastung über die gesamte Laufzeit beläuft sich auf knapp 713.000 €.

 

Im Zuge der Kreditaufnahme wurden die Konditionen der NBank insbesondere mit Angeboten der regionalen Banken sowie anderer Kreditinstitute bzw. Darlehensanbieter verglichen. Im Ergebnis waren bei der NBank günstigere Konditionen zu erzielen als bei allen anderen Anbietern. Aufgrund der Anhebung der Leitzinsen Anfang Februar, wurde die Aufnahme des Darlehens mit den Rahmenbedingungen am 06.02.2023 kurzfristig vorgenommen.

 

Dem Darlehen wurden die Bauvorhaben “Neubau Kindertagesstätte Schulweg, Metjendorf und Erweiterung Kindertagesstätte Lüttje Padd“ zugrunde gelegt.

 

Die Verwaltung wird im Jahresverlauf 2023 unter Berücksichtigung der Entwicklung der Haushalts- und Kassenlage entscheiden, ob und in welcher Höhe weitere Darlehensaufnahmen erforderlich werden.

 


Finanzierung:

Kreditermächtigung 2021