Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die Kreditaufnahme in Höhe von 2.190.000 € für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf Basis der Krediter-mächtigung 2021 zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede ist gemäß § 7 der „Richtlinie der Gemeinde
Wiefelstede für die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten“ über
aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in
der nachfolgenden Sitzung zu unterrichten. Hierbei sind die vereinbarten
Konditionen anzugeben, insbesondere Zinssatz, Zinsbindungsfrist, Tilgung,
Auszahlungskurs sowie die voraussichtliche Laufzeit.
Im
Haushaltsplan für das Jahr 2021 wurde zur Finanzierung der Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.190.000 €
bereitgestellt. Gemäß § 120 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
(NKomVG) gilt diese Ermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr
folgenden Jahres und darüber hinaus bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung
für das übernächste Haushaltsjahr. Bislang wurde diese Ermächtigung 2021 nicht
in Anspruch genommen.
Kreditaufnahmen
auf Basis der Ermächtigung 2021 waren somit bis zum Wirksamwerden der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 möglich. Nach §112 Abs. 3 NKomVG
war der Haushaltsplan 2023 nach siebentägiger Auslegung, am 17.02.2023
rechtskräftig. Das Darlehen wurde am 06.02.2023 aufgenommen.
Im
Haushaltsplan 2022 wurde eine Kreditermächtigung in Höhe von 7.190.000 €
bereitgestellt, die bislang ebenfalls nicht in Anspruch genommen wurde.
Auf
Basis des Kassenbestandes zum 31.12.2021 in Höhe von rund 1.360.000 € sowie
diverser Vorbelastungen der künftigen Haushaltsjahre aus Haushaltsresten (ca.
5.000.000 €) und sonstiger Verbindlichkeiten wurde ein Kreditbedarf in Höhe von
4.049.000 € ermittelt.
Zur
Deckung dieses Kreditbedarfes wurde vorerst aus der Kreditermächtigung 2021 am
06.02.2023 folgendes Darlehen aufgenommen:
Kreditvolumen: 2.190.000 €
Kreditart: Ratendarlehen
Kreditgeber: NBank
Zinssatz: 3,25
%
Laufzeit: 20
Jahre
Zinsbindungsfrist 20 Jahre
Tilgungssatz: 5%
Auszahlungskurs: 100 %
Die
Zinsbelastung über die gesamte Laufzeit beläuft sich auf knapp 713.000 €.
Im
Zuge der Kreditaufnahme wurden die Konditionen der NBank insbesondere mit
Angeboten der regionalen Banken sowie anderer Kreditinstitute bzw.
Darlehensanbieter verglichen. Im Ergebnis waren bei der NBank günstigere
Konditionen zu erzielen als bei allen anderen Anbietern. Aufgrund der Anhebung
der Leitzinsen Anfang Februar, wurde die Aufnahme des Darlehens mit den
Rahmenbedingungen am 06.02.2023 kurzfristig vorgenommen.
Dem
Darlehen wurden die Bauvorhaben “Neubau Kindertagesstätte Schulweg, Metjendorf
und Erweiterung Kindertagesstätte Lüttje Padd“ zugrunde gelegt.
Die
Verwaltung wird im Jahresverlauf 2023 unter Berücksichtigung der Entwicklung
der Haushalts- und Kassenlage entscheiden, ob und in welcher Höhe weitere
Darlehensaufnahmen erforderlich werden.
Finanzierung:
Kreditermächtigung 2021