Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die als Anlage beigefügten
Satzung zur Aufhebung der „Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung
von Vergnü-gungssteuern (Vergnügungssteuersatzung)“.
b) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede lehnt den Antrag der FDP-Fraktion auf
Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung ab.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die FDP-Fraktion stellt mit
Schreiben vom 20.04.2023 anliegenden Antrag „Abschaffung der
Vergnügungssteuersatzung“ an den Rat der Gemeinde Wiefelstede bzw. die
Aufhebung der Satzung.
Die Satzung der Gemeinde
Wiefelstede über die Erhebung von Vergnügungssteuern
(Vergnügungssteuersatzung), zuletzt im Jahr 2014 aktualisiert, sowie die
Satzung zur Aufhebung der Satzung, sind beigefügt.
Folgende
Erträge wurden von der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2017 bis 2023 für die
Vergnügungssteuer ermittelt.
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020* |
2021* |
2022* |
2023 |
Vergnügungs-steuer |
2.000,00 € |
2.197,50 € |
2.120,00 € |
562,50 € |
62,50 € |
250,00 € |
250,00 € |
*Aufgrund
der Corona-Pandemie haben nur wenige Veranstaltungen in den Haushaltsjahren
2020 bis 2022 stattgefunden.
Gemäß
dem Antrag könne durch die Aufhebung der Satzung ein Beitrag zum
Bürokratieabbau geleistet werden, wodurch sowohl betroffene Gewerbetreibende
als auch die Verwaltung entlastet werden könnten. Die Spielgerätesteuersatzung
bliebe von dem vorliegenden Antrag unberührt. Veranstaltungen von Vereinen
waren in der Vergangenheit aufgrund der Vorschriften in § 2 Nr. 3 der Satzung
in der Regel von der Steuerzahlung befreit.
In
dem beigefügten Entwurf der Aufhebungssatzung wird die derzeitige Satzung
rückwirkend zum 01.01.2023 außer Kraft gesetzt.
Finanzierung
Im
Haushaltsplan 2023 wurde keine Vergnügungssteuer (ausgenommen die
Spielgerätesteuer) eingeplant, sodass die Aufhebungssatzung keine Auswirkung
auf den Haushalt 2023 hätte.
Anlagen: