Betreff
Antrag der FDP zur Abschaffung der Vergnügungssteuersatzung
Vorlage
B/2272/2023
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die als Anlage beigefügten Satzung zur Aufhebung der „Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Vergnü-gungssteuern (Vergnügungssteuersatzung)“.

 

b)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede lehnt den Antrag der FDP-Fraktion auf Aufhebung der Vergnügungssteuersatzung ab.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die FDP-Fraktion stellt mit Schreiben vom 20.04.2023 anliegenden Antrag „Abschaffung der Vergnügungssteuersatzung“ an den Rat der Gemeinde Wiefelstede bzw. die Aufhebung der Satzung.

Die Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Erhebung von Vergnügungssteuern (Vergnügungssteuersatzung), zuletzt im Jahr 2014 aktualisiert, sowie die Satzung zur Aufhebung der Satzung, sind beigefügt.

 

Folgende Erträge wurden von der Verwaltung für die Haushaltsjahre 2017 bis 2023 für die Vergnügungssteuer ermittelt.

 

2017

2018

2019

2020*

2021*

2022*

2023

Vergnügungs-steuer

2.000,00 €

2.197,50 €

2.120,00 €

562,50 €

62,50 €

250,00 €

250,00 €

 

 

*Aufgrund der Corona-Pandemie haben nur wenige Veranstaltungen in den Haushaltsjahren 2020 bis 2022 stattgefunden.

 

Gemäß dem Antrag könne durch die Aufhebung der Satzung ein Beitrag zum Bürokratieabbau geleistet werden, wodurch sowohl betroffene Gewerbetreibende als auch die Verwaltung entlastet werden könnten. Die Spielgerätesteuersatzung bliebe von dem vorliegenden Antrag unberührt. Veranstaltungen von Vereinen waren in der Vergangenheit aufgrund der Vorschriften in § 2 Nr. 3 der Satzung in der Regel von der Steuerzahlung befreit.

 

In dem beigefügten Entwurf der Aufhebungssatzung wird die derzeitige Satzung rückwirkend zum 01.01.2023 außer Kraft gesetzt. 

 

 

 

 

 

 

Finanzierung

Im Haushaltsplan 2023 wurde keine Vergnügungssteuer (ausgenommen die Spielgerätesteuer) eingeplant, sodass die Aufhebungssatzung keine Auswirkung auf den Haushalt 2023 hätte. 

 


 

 

Anlagen: