Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die
als Anlage zur Beratungsvorlage B/2277/2023
beigefügte Zusammenstellung der angeforderten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen oder Auszahlungen des Haushaltsjahres 2021 zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 117 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind. Ihre Deckung muss gewährleistet sein. In den Fällen von unerheblicher Bedeutung (bis 10.000 € gem. § 3a Abs. 2 S. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wiefelstede) sowie für innerbetriebliche Leistungsverrechnungen (ohne Wertgrenzen) entscheidet der Bürgermeister. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit beim Rat der Gemeinde Wiefelstede (§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG). |
In dringenden Fällen, in denen
die vorherige Entscheidung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheiden
der Verwaltungsausschuss (Eilentscheidung gem. § 89 S. 1 NKomVG) bzw. bei
drohenden erheblichen Nachteilen oder Gefahren, sofern die Zustimmung des
Verwaltungsausschusses nicht rechtzeitig erfolgen kann, trifft der
Bürgermeister im Einvernehmen mit einer/einem ehrenamtlichen
Bürgermeistervertreter/in die notwendige Zustimmung (Eilentscheidung gem. §
89 S. 2 NKomVG). |
|
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede sowie der Verwaltungsausschuss sind in den Fällen von unerheblicher Bedeutung spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses bzw. bei Eilentscheidungen unverzüglich über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen zu unterrichten (§ 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG). |
Verwaltungsseitig wird eine zwischenzeitliche
Unterrichtung im Hinblick auf den Stand der Ausführung des Haushaltsplanes als
erforderlich angesehen.
Der anliegende APL 21.0001 wurde bereits in
der Finanzausschusssitzung am 12.10.2021 mitgeteilt. Jedoch wurde dieser von
der Tagesordnung genommen, da dort der Maßnahmebeschluss noch nicht vorlag.
Hiermit wird dieser zur Kenntnisnahme wieder vorgelegt.
Anlagen: