Betreff
Kenntnisnahme zu der Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen des Haushaltsjahres 2021
Vorlage
B/2277/2023
Aktenzeichen
12001
Art
Beratungsvorlage

 

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2277/2023 beigefügte Zusammenstellung der angeforderten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen des Haushaltsjahres 2021 zur Kenntnis.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 117 Abs. 1 S. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nur zulässig, wenn sie zeitlich und sachlich unabweisbar sind. Ihre Deckung muss gewährleistet sein.

 

In den Fällen von unerheblicher Bedeutung (bis 10.000 € gem. § 3a Abs. 2 S. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Wiefelstede) sowie für innerbetriebliche Leistungsverrechnungen (ohne Wertgrenzen) entscheidet der Bürgermeister. Im Übrigen liegt die Zuständigkeit beim Rat der Gemeinde Wiefelstede (§ 58 Abs. 1 Nr. 9 NKomVG).

 

In dringenden Fällen, in denen die vorherige Entscheidung des Rates nicht eingeholt werden kann, entscheiden der Verwaltungsausschuss (Eilentscheidung gem. § 89 S. 1 NKomVG) bzw. bei drohenden erheblichen Nachteilen oder Gefahren, sofern die Zustimmung des Verwaltungsausschusses nicht rechtzeitig erfolgen kann, trifft der Bürgermeister im Einvernehmen mit einer/einem ehrenamtlichen Bürgermeistervertreter/in die notwendige Zustimmung (Eilentscheidung gem. § 89 S. 2 NKomVG).

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede sowie der Verwaltungsausschuss sind in den Fällen von unerheblicher Bedeutung spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses bzw. bei Eilentscheidungen unverzüglich über die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen zu unterrichten (§ 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG).

 

Verwaltungsseitig wird eine zwischenzeitliche Unterrichtung im Hinblick auf den Stand der Ausführung des Haushaltsplanes als erforderlich angesehen.

 

Der anliegende APL 21.0001 wurde bereits in der Finanzausschusssitzung am 12.10.2021 mitgeteilt. Jedoch wurde dieser von der Tagesordnung genommen, da dort der Maßnahmebeschluss noch nicht vorlag. Hiermit wird dieser zur Kenntnisnahme wieder vorgelegt.

 

 

   


Anlagen: