Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der
Beratungsvorlage
B/2279/2023
über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2023 zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Verwaltung berichtet den Gremien der Gemeinde regelmäßig in den Sitzungen des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die Entwicklung der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage.
Nachfolgend werden diesbezüglich kurz die Entwicklungen für das Jahr 2023
vorgestellt. Auf die beigefügte Übersicht wird verwiesen.
Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Flächen)
Die Grundsteuer A wurde in der Haushaltsplanung 2023 mit dem voraussichtlichen
Anordnungssoll in Höhe von 208.100 € eingeplant. Sowohl die bisherigen
Buchungen als auch die Erwartung zum Jahresende befinden sich in etwa auf Höhe
des Haushaltsansatzes. Derzeit sind leichte Mindererträge in Höhe von 8.100 €
zu erwarten.
Grundsteuer B (bebaute und
unbebaute Grundstücke)
Die Grundsteuer B wurde mit einem Ansatz in Höhe von 2.567.900 € in
die Haushaltsplanung 2023 aufgenommen. Berücksichtigt
wurde darin außerdem ein Anstieg gem. Orientierungsdaten in Höhe von 1,2 %.
Die bisherigen Buchungen befinden sich knapp unter diesem Ansatz. Es sind
jedoch noch weitere Veranlagungen zu erwarten, welche bis zum Jahresende
leichte Mehrerträge in Höhe von 2.100 € erwarten lassen.
Gewerbesteuer
In der Haushaltsplanung 2023 ist die Verwaltung
von dem voraussichtlichen Anordnungssoll zzgl. zu erwartender Nachveranlagungen
in Höhe von insgesamt 8.700.000 € ausgegangen. Auf Basis der Jahresveranlagung
sowie vieler kleinerer und größerer Nachveranlagungen ergibt sich derzeit ein
Buchungsbestand in Höhe von rund 10.933.391 €.
Bekanntlich kann es bei der Gewerbesteuer
unterjährig immer wieder „Ausschläge“ nach oben oder unten geben. Insofern ist
die Erwartung zum Jahresende kaum abzuschätzen. Angenommen wird zum heutigen
Zeitpunkt eine Prognose zum Jahresende in Höhe von 10.500.000 €, welches
Mehrerträge in Höhe von 1.800.000 € bedeuten würde.
Gewerbesteuerumlage
Für die Gewerbesteuerumlage würden sich
aufgrund des erhöhten Gewerbesteueraufkommens Mehraufwendungen gegenüber dem
Planansatz in Höhe von 180.000 € ergeben.
Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert
35 % der Gewerbesteuermessbeträge.
Vergnügungs- und
Spielgerätesteuer
Die Spielgerätesteuer (20% des Einspielergebnisses) wurde mit einem
Ansatz in Höhe von 110.000 € geplant. Basis für die Berechnung waren die zwei
verbliebenen Spielotheken im Gemeindegebiet. Derzeit liegen die Abrechnungen
bis März 2023 vor. Hochgerechnet auf das Jahr 2023 ergeben sich in etwa Erträge
in Ansatzhöhe.
Konzessionsabgabe Gas und
Strom
Die Konzessionsabgaben wurden auf Basis der
Abschlagsmitteilungen der EWE aus April 2022 für den Haushalt 2023 geplant.
Inzwischen liegen die neuen Mitteilungen aus April 2023 vor. Für die
Konzessionsabgabe Gas würden sich Mehrerträge in Höhe von 3.900 € ergeben und
für die Konzessionsabgabe Strom Mehrerträge in Höhe von 1.500 €.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer 2023 wurde auf Basis der Daten der Steuerschätzung
aus 10/2022 mit 9.362.000 € eingeplant.
Gegenüber dem Ergebnis 2022 würde dies einen Anstieg von rund 9,4 % bedeuten.
Die bisherigen fünf Zahlungen von Januar bis Mai 2023 weisen gegenüber
dem Vorjahreszeitraum Schwankungen zwischen -3,63 % und +3,48 % aus. Im
Durchschnitt ergibt sich ein Anstieg in Höhe von 0,56 %.
Unter Annahme dieses geringen Anstieges würden sich zum Jahresende
Erträge aus der Einkommensteuer in Höhe von 8.601.000 € ergeben. Entsprechend
würden daraus Mindererträge in Höhe von 761.000 € resultieren. Für eine bessere
Einschätzung sind die Ergebnisse der Steuerschätzung aus Mai 2023 abzuwarten
sowie die weiteren Zahlungen 2023.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer 2023 wurde ebenso wie die Einkommensteuer auf Basis der
Daten der Steuerschätzung aus 10/2022 mit 1.113.000 € eingeplant. Gegenüber dem
Ist-Ergebnis 2022 würde sich ein Anstieg um 1,2 % ergeben.
Die Zahlungen von Januar bis Mai 2023 schwanken zwischen -13,49 % und +
3,83 %, was durchschnittlich eine Verminderung der Erwartung um 4,68 % bedeuten
würde.
Unter Berücksichtigung dieser Verminderung bis zum Jahresende würden sich
Erträge aus der Umsatzsteuer in Höhe von 1.048.000 € ergeben, was zu
Mindererträgen in Höhe von 65.000 € führen würde. Auch hier bleiben die
weiteren og. Entwicklungen abzuwarten.
Schlüsselzuweisungen/Kreisumlage
Grundlage für die Schlüsselzuweisungen ist der endgültige Grundbetrag
2023, welcher im April 2023 in Höhe von 1.354,82 € mitgeteilt wurde. Für die
Haushaltsplanung war Basis der vorläufige Grundbetrag in Höhe von 1.346,65 €.
Hierbei ergibt sich eine Abweichung von 8,17 €. Daraus resultieren Mehrerträge
bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 109.100 €.
Aufgrund der höheren Schlüsselzuweisungen war auch die zu zahlende
Kreisumlage neu zu berechnen. Entsprechend ergeben sich Mehrausgaben in Höhe
von 33.400 €.
Zuweisungen für den
übertragenen Wirkungskreis/Entschuldungsumlage
Im Rahmen der Mitteilung des vorläufigen Grundbetrages wurden auch die
übrigen Daten des Finanzausgleichs mitgeteilt. Für die Zuweisungen des
übertragenen Wirkungskreises ergeben sich Mindererträge in Höhe von 7.200 €.
Die Entschuldungsumlage sinkt um 100 €.
Fazit
Aus den in der Übersicht dargestellten Positionen ergibt sich gegenüber
der Planung voraussichtlich eine Verbesserung in Höhe von 862.000 €.
Die zu erwartenden Mindererträge der Einkommen- und Umsatzsteuer werden
voraussichtlich durch die erhöhten Gewerbesteuererträge wieder ausgeglichen.
Da man sich noch sehr früh in der Haushaltsausführung befindet, bleibt
abzuwarten, wie sich die finanzielle Entwicklung für die Gemeinde bis zum
Jahresende darstellt.
Anlagen