Betreff
Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2023
Vorlage
B/2279/2023
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage B/2279/2023

über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2023 zur Kenntnis.   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Verwaltung berichtet den Gremien der Gemeinde regelmäßig in den Sitzungen des Finanz- und Wirtschaftsausschusses über die Entwicklung der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage.

 

Nachfolgend werden diesbezüglich kurz die Entwicklungen für das Jahr 2023 vorgestellt. Auf die beigefügte Übersicht wird verwiesen.


Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Flächen)

Die Grundsteuer A wurde in der Haushaltsplanung 2023 mit dem voraussichtlichen Anordnungssoll in Höhe von 208.100 € eingeplant. Sowohl die bisherigen Buchungen als auch die Erwartung zum Jahresende befinden sich in etwa auf Höhe des Haushaltsansatzes. Derzeit sind leichte Mindererträge in Höhe von 8.100 € zu erwarten.

 

Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)

Die Grundsteuer B wurde mit einem Ansatz in Höhe von 2.567.900 € in die   Haushaltsplanung 2023 aufgenommen. Berücksichtigt wurde darin außerdem ein Anstieg gem. Orientierungsdaten in Höhe von 1,2 %. Die bisherigen Buchungen befinden sich knapp unter diesem Ansatz. Es sind jedoch noch weitere Veranlagungen zu erwarten, welche bis zum Jahresende leichte Mehrerträge in Höhe von 2.100 € erwarten lassen.

 

Gewerbesteuer

In der Haushaltsplanung 2023 ist die Verwaltung von dem voraussichtlichen Anordnungssoll zzgl. zu erwartender Nachveranlagungen in Höhe von insgesamt 8.700.000 € ausgegangen. Auf Basis der Jahresveranlagung sowie vieler kleinerer und größerer Nachveranlagungen ergibt sich derzeit ein Buchungsbestand in Höhe von rund 10.933.391 €.

Bekanntlich kann es bei der Gewerbesteuer unterjährig immer wieder „Ausschläge“ nach oben oder unten geben. Insofern ist die Erwartung zum Jahresende kaum abzuschätzen. Angenommen wird zum heutigen Zeitpunkt eine Prognose zum Jahresende in Höhe von 10.500.000 €, welches Mehrerträge in Höhe von 1.800.000 € bedeuten würde.

 

Gewerbesteuerumlage

Für die Gewerbesteuerumlage würden sich aufgrund des erhöhten Gewerbesteueraufkommens Mehraufwendungen gegenüber dem Planansatz in Höhe von 180.000 € ergeben.

Die Gewerbesteuerumlage beträgt unverändert 35 % der Gewerbesteuermessbeträge.

 

Vergnügungs- und Spielgerätesteuer

Die Spielgerätesteuer (20% des Einspielergebnisses) wurde mit einem Ansatz in Höhe von 110.000 € geplant. Basis für die Berechnung waren die zwei verbliebenen Spielotheken im Gemeindegebiet. Derzeit liegen die Abrechnungen bis März 2023 vor. Hochgerechnet auf das Jahr 2023 ergeben sich in etwa Erträge in Ansatzhöhe.

 

Konzessionsabgabe Gas und Strom

Die Konzessionsabgaben wurden auf Basis der Abschlagsmitteilungen der EWE aus April 2022 für den Haushalt 2023 geplant. Inzwischen liegen die neuen Mitteilungen aus April 2023 vor. Für die Konzessionsabgabe Gas würden sich Mehrerträge in Höhe von 3.900 € ergeben und für die Konzessionsabgabe Strom Mehrerträge in Höhe von 1.500 €.      

 

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer 2023 wurde auf Basis der Daten der Steuerschätzung aus 10/2022 mit 9.362.000 € eingeplant.

Gegenüber dem Ergebnis 2022 würde dies einen Anstieg von rund 9,4 % bedeuten.

Die bisherigen fünf Zahlungen von Januar bis Mai 2023 weisen gegenüber dem Vorjahreszeitraum Schwankungen zwischen -3,63 % und +3,48 % aus. Im Durchschnitt ergibt sich ein Anstieg in Höhe von 0,56 %.

Unter Annahme dieses geringen Anstieges würden sich zum Jahresende Erträge aus der Einkommensteuer in Höhe von 8.601.000 € ergeben. Entsprechend würden daraus Mindererträge in Höhe von 761.000 € resultieren. Für eine bessere Einschätzung sind die Ergebnisse der Steuerschätzung aus Mai 2023 abzuwarten sowie die weiteren Zahlungen 2023.

 

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer 2023 wurde ebenso wie die Einkommensteuer auf Basis der Daten der Steuerschätzung aus 10/2022 mit 1.113.000 € eingeplant. Gegenüber dem Ist-Ergebnis 2022 würde sich ein Anstieg um 1,2 % ergeben.

Die Zahlungen von Januar bis Mai 2023 schwanken zwischen -13,49 % und + 3,83 %, was durchschnittlich eine Verminderung der Erwartung um 4,68 % bedeuten würde.

Unter Berücksichtigung dieser Verminderung bis zum Jahresende würden sich Erträge aus der Umsatzsteuer in Höhe von 1.048.000 € ergeben, was zu Mindererträgen in Höhe von 65.000 € führen würde. Auch hier bleiben die weiteren og. Entwicklungen abzuwarten.

 

Schlüsselzuweisungen/Kreisumlage

Grundlage für die Schlüsselzuweisungen ist der endgültige Grundbetrag 2023, welcher im April 2023 in Höhe von 1.354,82 € mitgeteilt wurde. Für die Haushaltsplanung war Basis der vorläufige Grundbetrag in Höhe von 1.346,65 €. Hierbei ergibt sich eine Abweichung von 8,17 €. Daraus resultieren Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 109.100 €.  

 

Aufgrund der höheren Schlüsselzuweisungen war auch die zu zahlende Kreisumlage neu zu berechnen. Entsprechend ergeben sich Mehrausgaben in Höhe von 33.400 €.

 

Zuweisungen für den übertragenen Wirkungskreis/Entschuldungsumlage

Im Rahmen der Mitteilung des vorläufigen Grundbetrages wurden auch die übrigen Daten des Finanzausgleichs mitgeteilt. Für die Zuweisungen des übertragenen Wirkungskreises ergeben sich Mindererträge in Höhe von 7.200 €. Die Entschuldungsumlage sinkt um 100 €.

 

 

Fazit

Aus den in der Übersicht dargestellten Positionen ergibt sich gegenüber der Planung voraussichtlich eine Verbesserung in Höhe von 862.000 €. 

Die zu erwartenden Mindererträge der Einkommen- und Umsatzsteuer werden voraussichtlich durch die erhöhten Gewerbesteuererträge wieder ausgeglichen.

 

Da man sich noch sehr früh in der Haushaltsausführung befindet, bleibt abzuwarten, wie sich die finanzielle Entwicklung für die Gemeinde bis zum Jahresende darstellt.

 

 


 

Anlagen