Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht
des Rechnungsprüfungsamtes vom 03.05.2023 über die unvermutete Kassenprüfung in
der Zeit vom 06.-07.03. und am 09.03.2023 zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Aufgrund
der §§ 153 Abs. 3, 155 Abs. 1 Nr. 4 NKomVG sowie des § 42 Abs. 7 KomHKVO
erfolgt einmal jährlich eine Prüfung der Gemeindekasse durch das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ammerland. Die Kassenprüfung erfolgt
unvermutet und damit ohne vorherige Ankündigung. Die letzte unvermutete
örtliche Kassenprüfung wurde im Oktober/November 2018 durchgeführt.
Coronabedingt wurde seither keine Kassenprüfung mehr durchgeführt. Die
durchgeführte Kassenprüfung wurde in dem als Anlage beigefügten Prüfungsbericht
zusammengefasst.
Die
Kassenprüfung 2023 hat in der Zeit vom 06.-07.03.2023 und am 09.03.2023
stattgefunden. Kontrolliert wurden einerseits die Bar- und Kontobestände der
Gemeindekasse. Weiterhin erfolgte eine stichprobenartige Überprüfung der
Barbestände bei den Geldannahmestellen sowie den Handvorschüssen. Gleichzeitig
erfolgte die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchhaltung und der
Zahlungsabwicklung einschließlich der zugrunde liegenden Belege. Weiterhin
erstreckte sich der Prüfungsbereich auf die Organisation der Gemeindekasse
sowie die Verwaltung der Kassenmittel und der Wertgegenstände.
Das
Rechnungsprüfungsamt merkte unter Ziffer 01 an, dass Beschäftigte der
Gemeindekasse in der Finanzsoftware Adress- und Bankdaten ändern können. Dies
verstoße gegen den Grundsatz der Trennung von Anordnung und Ausführung von
Zahlungen. Die Verwaltung der Adress- und Bankdaten erfolgt seit eh und je in
der Gemeindekasse. Eine Änderung zur Kämmerei wäre derzeit problematisch, da
dort intensiv die Aufholung der Jahresabschlüsse abgearbeitet wird. Sobald
diese Arbeiten erledigt sind, könnte eine Änderung der Abläufe erfolgen.
Weiterhin
wurde festgestellt, dass der Kassenaufsichtsbeamte letztmalig im Dezember 2020
eine Prüfung vorgenommen hat. Somit liegt ein Verstoß gegen die Dienstanweisung
vor. Die Prüfung wird künftig regelmäßig durchgeführt.
Im Übrigen ergaben sich keine
Feststellungen.
Anlagen: