Betreff
Kommunale Wärmeplanung
Vorlage
B/2294/2023
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt eine kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Wiefelstede aufzustellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Förderung für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Wiefelstede zu beantragen, um in der Folgezeit – vorbehaltlich der Förderzusage – eine kommunale Wärmeplanung aufzustellen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Zum 01.01.2024 wird die Aufstellung einer kommunale Wärme­planung für Mittel- und Ober­zentren in Niedersachsen durch das Nieder­sächsischen Gesetz zur Förderung des Klima­schutzes und zur Minderung der Folgen des Klima­­wandels (NKlimaG) verpflichtend.  Damit soll der Umbau der Wärmeversorgung langfristig und strategisch vorangetrieben und das Klima­schutz­ziel der Bundesregierung, bis 2045 Treibhaus­gas­­neutra­lität zu erreichen, verfolgt werden. Die betroffenen Kommunen erhalten für die Um­setzung jährliche Zuweisungen vom Land und müssen den Wärmeplan regelmäßig fortschreiben. Auf Bundesebene ist derzeit die gesetzliche Verpflichtung zur kommunalen Wärmeplanung für Kommunen ab einer Größe von 10.000 Einwohnern in der Diskussion.

Die Gemeinde Wiefelstede ist von dieser Pflicht nicht betroffen und erhält demnach auch keine Landeszuweisungen. Gleichwohl hat der Klimaschutz in der Gemeinde Wiefelstede per Beschluss aus der Sitzung des Gemeinderats vom 15.06.2021 eine hohe Priorität. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie besteht die Möglichkeit eine Förderung für die Erstellung einer kom­mu­nalen Wärmeplanung zu beantragen. Der Zuschuss wird für Ausgaben für fachkundige externe Dienstleistung zur Planerstellung, Orga­ni­sation und Durchführung der Akteurs­be­teiligung, sowie die begleitende Öffentlich­keits­arbeit gewährt - mit einer erhöhten Förder­quote von 90 % bei Antragsstellung bis 31.12.2023 (ansonsten in Höhe von von 60 %) der förder­fähigen Gesamtausgaben.

 

 


Finanzierung:

     


Anlagen: