Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt
eine kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Wiefelstede aufzustellen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine
Förderung für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Wiefelstede
zu beantragen, um in der Folgezeit – vorbehaltlich der Förderzusage – eine
kommunale Wärmeplanung aufzustellen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Zum
01.01.2024 wird die Aufstellung einer kommunale Wärmeplanung für Mittel-
und Oberzentren in Niedersachsen durch das Niedersächsischen Gesetz zur
Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels
(NKlimaG) verpflichtend. Damit soll der Umbau
der Wärmeversorgung langfristig und strategisch vorangetrieben und das Klimaschutzziel
der Bundesregierung, bis 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen,
verfolgt werden. Die betroffenen Kommunen erhalten für die Umsetzung
jährliche Zuweisungen vom Land und müssen den Wärmeplan regelmäßig
fortschreiben. Auf Bundesebene ist derzeit die gesetzliche Verpflichtung zur
kommunalen Wärmeplanung für Kommunen ab einer Größe von 10.000 Einwohnern in
der Diskussion.
Die
Gemeinde Wiefelstede ist von dieser Pflicht nicht betroffen und erhält demnach
auch keine Landeszuweisungen. Gleichwohl hat der Klimaschutz in
der Gemeinde Wiefelstede per Beschluss aus der Sitzung des Gemeinderats vom
15.06.2021 eine hohe Priorität. Im Rahmen der Kommunalrichtlinie besteht die
Möglichkeit eine Förderung für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung
zu beantragen. Der Zuschuss wird für Ausgaben für fachkundige externe
Dienstleistung zur Planerstellung, Organisation und Durchführung der Akteursbeteiligung,
sowie die begleitende Öffentlichkeitsarbeit gewährt - mit einer erhöhten
Förderquote von 90 % bei Antragsstellung bis 31.12.2023 (ansonsten in Höhe von
von 60 %) der förderfähigen Gesamtausgaben.
Finanzierung:
Anlagen: