Betreff
Wiederwahl des Schiedsmannes nach Ablauf der Amtszeit - 15. Juli 2023 -
Vorlage
B/2300/2023
Aktenzeichen
11001 st
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Gemäß § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter vom 01. Dezember 1989 (Nds. GVBl. S. 389) in der zurzeit gültigen Fassung wird Herr Hajo Kraß vom 16. Juli 2023 bis zum 15. Juli 2027 zum Schiedsmann gewählt.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) haben Städte und Gemeinden Schiedsämter einzurichten, Schiedspersonen zu wählen und die Sachkosten zu tragen. Schiedspersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein; eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Sie sollen befähigt sein für die Streitschlichtung, um den sozialen Frieden zwischen Parteien wiederherzustellen und je nach Fall einen einvernehmlichen Täter-Opfer-Ausgleich zu schaffen. Der Rat wählt die Schiedsperson und deren Stellvertreter für jeweils fünf Jahre. Die Tätigkeit der Schiedsperson ist ehrenamtlich.

 

Das Amt der derzeitigen Schiedsperson, Herr Hajo Kraß, endet am 15. Juli 2023. Herr Kraß teilte der Gemeinde Wiefelstede mit Mail vom 26.05.2023 mit, dass er das Schiedsamt erneut für weitere 5 Jahre ausüben möchte und somit für eine Wiederwahl zur Verfügung steht.

 

Wird das Schiedsamt frei, so soll gem. der Verwaltungsvorschrift zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) die Gemeinde in ortsüblicher Form dieses bekannt machen, damit interessierte Personen sich um das Amt bewerben und zur Wahl stellen können.

Auf eine öffentliche Bekanntgabe, dass dieses Amt erneut zu besetzen ist, wird aufgrund der Bereitschaft, dass Herr Kraß das Schiedsamt für weitere 5 Jahre ausüben möchte und der bisherigen guten Zusammenarbeit verzichtet.

     


Finanzierung:

 

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Anlagen:

 

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