Vorschlag /
Empfehlung:
Gemäß
§ 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter vom
01. Dezember 1989 (Nds. GVBl. S. 389) in der zurzeit gültigen Fassung wird Herr
Hajo Kraß vom 16. Juli 2023 bis zum 15. Juli 2027 zum Schiedsmann gewählt.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß
dem Niedersächsischen Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) haben
Städte und Gemeinden Schiedsämter einzurichten, Schiedspersonen zu wählen und
die Sachkosten zu tragen. Schiedspersonen müssen mindestens 30 Jahre alt sein;
eine Altersbegrenzung gibt es nicht. Sie sollen befähigt sein für die
Streitschlichtung, um den sozialen Frieden zwischen Parteien wiederherzustellen
und je nach Fall einen einvernehmlichen Täter-Opfer-Ausgleich zu schaffen. Der
Rat wählt die Schiedsperson und deren Stellvertreter für jeweils fünf Jahre.
Die Tätigkeit der Schiedsperson ist ehrenamtlich.
Das
Amt der derzeitigen Schiedsperson, Herr Hajo Kraß, endet am 15. Juli 2023. Herr
Kraß teilte der Gemeinde Wiefelstede mit Mail vom 26.05.2023 mit, dass er das
Schiedsamt erneut für weitere 5 Jahre ausüben möchte und somit für eine
Wiederwahl zur Verfügung steht.
Wird
das Schiedsamt frei, so soll gem.
der Verwaltungsvorschrift zu § 4 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über
gemeindliche Schiedsämter (NSchÄG) die Gemeinde in ortsüblicher Form dieses
bekannt machen, damit interessierte Personen sich um das Amt bewerben und zur
Wahl stellen können.
Auf
eine öffentliche Bekanntgabe, dass dieses Amt erneut zu besetzen ist, wird aufgrund
der Bereitschaft, dass Herr Kraß das Schiedsamt für weitere 5 Jahre ausüben
möchte und der bisherigen guten Zusammenarbeit verzichtet.
Finanzierung:
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Anlagen:
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