Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt, die Grundstücke im Bebauungsplangebiet 65 I Borbeck-Holtwiese zum Preis in Höhe von 125,00 €/m² im WA
I-Gebiet (Ein-/Zweifamilienhäuser) und in Höhe von 155,00 €/m² im WA II-Gebiet (Mehrfamilienhäuser)
einschließlich der Ablösung der Erschließungsbeiträge sowie dem Oberflächen-
und Schmutzwasserbeiträgen festzusetzen.
b) Die Vergabe erfolgt nach den
Vergaberichtlinien unter Bewerberinnen und Bewerber aus den Bauerschaften
Borbeck, Heidkamp-Land, Neuenkruge und Westerholtsfelde.
c) Der Vorbehalt für die Bewerber aus den zu b
genannten Bauernschaften wird für zunächst 3 Jahre festgelegt. Sollten die
Grundstücke bis zu diesem Zeitpunkt nicht vermarktet sein, erfolgt eine
ergänzende Beratung über die weitere Vermarktung im freien oder eingeschränkten
Markt durch den Verwaltungsausschuss.
d) Der Verwaltungsausschuss wird ermächtigt,
über die Vergabe der Grundstücke in eigener Zuständigkeit zu entscheiden.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Auf
die bisherigen Beratungen insbesondere auf die Beratungen im
Verwaltungsausschuss am 21.08.2023 wird Bezug genommen. Die Gesamtkalkulation
ist dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügt. In der Diskussion über die
Festsetzung des Kaufpreises in der letzten VA Sitzung wurde angeregt, den
Verkaufspreis oberhalb des seinerzeit festgesetzten Verkehrswertes durch das
LGN auf 125,00 €/m² Grundstücksfläche im allgemeinen Wohngebiet für Ein- und
Zweifamilienhäuser festzulegen, sowie in Höhe des Verkehrswertes von 155,00
€/m² für die Mietgrundstücke. Ferner wurde angeregt, sowohl im Baugebiet
Borbeck Holtwiese als auch im Baugebiet Nuttel Ammerskamp mindestens eine
3-jährige Haltefrist für berechtigte Einwohner oder ehemalige Einwohner aus den
entsprechenden Einzugsbereichen von 3 Jahren festzulegen. Verwaltungsseitig
wird ergänzend vorgeschlagen nicht automatisch nach Ablauf von 3 Jahren in die
freie Vermarktung zu gehen, sondern dieses einschließlich ggfs. weitere Überlegungen
hinsichtlich der Kaufpreisgestaltung erneut im Verwaltungsausschuss zu beraten.
Aus diesen Überlegungen heraus ergeht folgende Beschlussempfehlung.
Finanzierung:
Die
Einzahlungen und Erträge werden im Haushaltsplan eingeplant.
Anlagen: