hier:
a) Aufstellungsbeschluss
b) Beschlussfassung über die Durchführung der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie frühzeitige Öffentlichkeistsbeteiligung
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem vorgestellten
Planentwurf zu und beschließt die 139. Flächennutzungsplanänderung.
b) Weiter
beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der Behördenbeteiligung
gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im
Jahr 2020 wurde seitens des Landkreises Ammerland der Gemeinde Wiefelstede ein
positiver Bauvorbescheid für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit
Fahrzeughalle und Personalgebäude an der Heidkamper Landstraße/Kornweg erteilt.
Beauflagt worden ist, dass der Flächennutzungsplan bei nächster Gelegenheit
anzupassen ist.
Seitens
der Gemeinde Wiefelstede war es beabsichtigt, dass die Anpassung des
Flächennutzungsplanes über die Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes von
1989 mit erfolgen kann. Zu dem damaligen Prüfungszeitpunkt war davon
auszugehen, dass seitens des Gesetzgebers Feuerwehrgerätehäuser privilegierte
Vorhaben im Außenbereich werden. Diese rechtliche Änderung ist nun leider nicht
zum Zuge gekommen, daher ist eine Anpassung über die Neubekanntmachung nicht
möglich.
Es
ist daher eine gesonderte Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Der
Aufstellungsbeschluss ist hierfür nun zu fassen.
Im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sind bereits viele Dinge vorgearbeitet
worden, wie z.B. Schallschutz und Entwässerung. Es ist davon auszugehen, dass
eine zügige Abarbeitung möglich ist.
Seitens
der Gemeinde Wiefelstede ist die Vorgehensweise mit dem Landkreis Ammerland
besprochen.
Für
die Planung der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde das Planungsbüro NWP
beauftragt. Der Entwurf wird in der Sitzung vorgestellt.
Finanzierung:
Anlagen: