Betreff
Sportförderungsprogramm 2024;
hier: Antrag des SVE Wiefelstede e.V. vom 25.06.2021 auf Bezuschussung zum Neubau eines geschlossenen Unterstandes für Sportgeräte, Maschinen und Material zur Platzpflege / Ergänzungsantrag vom 21.07.2023
Vorlage
B/2327/2023
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem SVE Wiefelstede e.V. zum Neubau eines geschlossenen Unterstandes einen einmaligen Gesamtzuschuss in Höhe von max. 7.000,00 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Auf die Beratungen zur Beratungsvorlage B/1895/2021 wird zunächst verwiesen.

 

Der SVE Wiefelstede e.V. beantragte mit Schreiben vom 25.06.2021 die Bezuschussung zum Neubau eines geschlossenen Unterstandes für Sportgeräte, Maschinen und Material zur Platzpflege.

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 22.11.2021 einstimmig beschlossen, dem SVE Wiefelstede e.V. zum Neubau eines geschlossenen Unterstandes einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 3.997,13 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.

 

Mit Schreiben vom 07.03.2022 wurde dem SVE Wiefelstede ein Zuschuss in Höhe von 3.997,13 Euro für die Errichtung eines geschlossenen Unterstandes für Sportgeräte, Maschinen und Material zur Platzpflege bewilligt. Der Bewilligungszeitraum endete zunächst mit Ablauf des 31.12.2022 und wurde mit Schreiben vom 22.12.2022 auf den 31.12.2023 verlängert.

 

Die Umsetzung des Projektes hat sich laut Mitteilung des SVE Wiefelstede e.V. immer wieder verzögert. Die seinerzeit kalkulierten Kosten sind aufgrund des nicht mehr bindenden Angebotes sowie der höheren Preisentwicklung im Baugewerbe seit Beginn des Krieges in der Ukraine deutlich gestiegen und werden nunmehr mit 21.000,00 Euro geschätzt.

 

 

 

 

 

 

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1.)

Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2023 eingegangen

(   )

2.)

Antragssteller ist Mitglied im Kreissportbund

(X)

3.)

Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig

(X)

4.)

Kein nachträglicher Zuschussantrag

(X)

5.)

Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 Euro (ohne MwSt.)

(X)

 

Der Antrag wurde bereits vor dem 30.06.2023 angekündigt. Eine Bezuschussung gem. der Sportförderrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede wäre folglich möglich. Da der Zuschussbetrag über 600,00 Euro liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, dem SVE Wiefelstede e.V. einen Zuschuss in einer Gesamthöhe von max. 7.000,00 Euro im Rahmen einer Drittelförderung zu gewähren.

 

Für ein weiteres Drittel der Kosten wurde durch den SVE Wiefelstede e.V. eine Sportförderung beim Landkreis Ammerland beantragt. Das verbleibende Drittel der Kosten wäre vom Sportverein zu tragen und durch Eigenleistung und ggf. Spenden bzw. sonstige Förderungen zu refinanzieren.

 

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 7.000,00 Euro werden im Haushaltsplan 2024 bei der Kostenstelle 30410, Kostenträger 424501, Sachkonto 0242002, eingeplant.

 

Die im Haushalt 2022 eingeplanten und in 2023 übertragenden Haushaltsmittel in Höhe von 3.997,13 Euro gelten als erspart.

 

 

 


Anlagen: