Betreff
Sportförderungsprogramm 2024
hier: Antrag des SVE Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Rasenstriegels
Vorlage
B/2328/2023
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem SVE Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Rasenstriegels gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.600,00 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der SVE Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 26.10.2022 einen Vollkostenzuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien zur Beschaffung eines Rasenstriegels. Die Kosten belaufen sich auf ca. 4.800,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Mit E-Mail vom 28.10.2022 wurde dem SVE Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

In der Sport- und Kulturausschusssitzung am 08.11.2022 wurde über die Platzpflege auf den Sportanlagen Wiefelstede und die beabsichtigte Beschaffung berichtet.

 

Die Notwendigkeit der Beschaffung wird damit begründet, dass die Mahd mit den angeschafften Mährobotern gerätebedingt und gewollt für ein fortwährendes Mulchen der Rasenflächen sorgt und bei nicht regelmäßiger Lüftung mittels eines Striegels die Rasenflächen verfilzen und anfällig für Pilzbefall werden.

 

Verwaltungsseitig wird entsprechend der vom Rat der Gemeinde Wiefelstede beschlossenen Sportförderungsrichtlinien vorgeschlagen, dem SVE Wiefelstede e.V. einen Zuschuss im Rahmen einer Drittelförderung in Höhe von max. 1.600,00 Euro zu gewähren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

1.)

Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2023 eingegangen

(X)

2.)

Antragssteller ist Mitglied im Kreissportbund

(X)

3.)

Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig

(X)

4.)

Kein nachträglicher Zuschussantrag

(X)

5.)

Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 Euro (ohne MwSt.)

(X)

 

 

Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung eines Rasenstriegels ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 Euro liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien im Umkehrschluss eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.600,00 Euro wurden im 1. Haushaltsplanentwurf 2024 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

 


Anlagen: