hier: Antrag des SVE Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Verstärkers und eines Mikrofons für die Lautsprecheranlage Sportplatzanlage Wiefelstede
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
SVE Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Verstärkers, eines Mikrofons und
eines CD-Players für die Lautsprecheranlage Sportplatzanlage Wiefelstede gem. §
5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von
max. 632,92 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der SVE Wiefelstede e.V.
beantragt mit Schreiben vom 02.03.2023 einen Zuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien in Höhe von 50 % zur Beschaffung eines Verstärkers
und eines Mikrofons für die Lautsprecheranlage (Sportanlage Wiefelstede).
Mit E-Mail vom 10.03.2023
wurde dem SVE Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt,
dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung denkbar wäre. Einer
vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine
mögliche spätere Förderung herleiten zu können.
Entgegen des Antrages wurde
im Nachgang entschieden, neben dem Verstärker und des Mikrofons nunmehr doch
einen CD-Player zu beschaffen, da insbesondere von der älteren Generation
weiterhin die bisherigen Medien stark genutzt werden.
Aufgrund der
zwischenzeitlich eingegangenen Rechnung sind für die erforderliche
Ersatzbeschaffung Kosten in Höhe von 1.898,75 Euro angefallen.
Da die Anlage zum deutlich
überwiegenden Anteil vom SVE Wiefelstede e.V. genutzt wird, wird
verwaltungsseitig eine Drittelförderung
vorgeschlagen. Damit ergebe sich ein Zuschuss in Höhe von 632,92 Euro.
Beurteilung nach den
Sportförderungsrichtlinien:
1.) |
Der Antrag ist
fristgerecht bis zum 30.06.2023 eingegangen |
(X) |
2.) |
Antragssteller ist
Mitglied im Kreissportbund |
(X) |
3.) |
Der Antragsgegenstand
dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig |
(X) |
4.) |
Kein nachträglicher
Zuschussantrag |
(X) |
5.) |
Anschaffungswert gemäß § 5
Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) |
(X) |
Da der begehrte
Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien im Umkehrschluss eine Entscheidung der zuständigen
Gremien herbeizuführen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 632,92 Euro wurden im 1.
Haushaltsplanentwurf 2024 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101,
Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen: