Betreff
Sportförderungsprogramm 2024
hier: Antrag des SVE Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung eines Verstärkers und eines Mikrofons für die Lautsprecheranlage Sportplatzanlage Wiefelstede
Vorlage
B/2329/2023
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem SVE Wiefelstede e.V. zur Beschaffung eines Verstärkers, eines Mikrofons und eines CD-Players für die Lautsprecheranlage Sportplatzanlage Wiefelstede gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 632,92 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der SVE Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 02.03.2023 einen Zuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien in Höhe von 50 % zur Beschaffung eines Verstärkers und eines Mikrofons für die Lautsprecheranlage (Sportanlage Wiefelstede).

 

Mit E-Mail vom 10.03.2023 wurde dem SVE Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

Entgegen des Antrages wurde im Nachgang entschieden, neben dem Verstärker und des Mikrofons nunmehr doch einen CD-Player zu beschaffen, da insbesondere von der älteren Generation weiterhin die bisherigen Medien stark genutzt werden.

 

Aufgrund der zwischenzeitlich eingegangenen Rechnung sind für die erforderliche Ersatzbeschaffung Kosten in Höhe von 1.898,75 Euro angefallen.

 

Da die Anlage zum deutlich überwiegenden Anteil vom SVE Wiefelstede e.V. genutzt wird, wird verwaltungsseitig eine Drittelförderung vorgeschlagen. Damit ergebe sich ein Zuschuss in Höhe von 632,92 Euro. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

1.)

Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2023 eingegangen

(X)

2.)

Antragssteller ist Mitglied im Kreissportbund

(X)

3.)

Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig

(X)

4.)

Kein nachträglicher Zuschussantrag

(X)

5.)

Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)

(X)

 

 

Da der begehrte Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien im Umkehrschluss eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 632,92 Euro wurden im 1. Haushaltsplanentwurf 2024 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

 


Anlagen: