Betreff
Sportförderungsprogramm 2024
hier: Antrag des TV Metjendof 04 e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von 100 Karate-Matten nebst Mattenwagen
Vorlage
B/2330/2023
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV Metjendorf 04 e.V. (Karate-Abteilung) zur Beschaffung von 100 Sportmatten und eines Mattenwagens gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 1.416,67 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der TV Metjendorf 04 e.V. beantragt mit Schreiben vom 22.06.2023 einen Zuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien zur Beschaffung von 100 Sportmatten nebst Mattenwagen (Sachgesamtheit) für die Karate-Abteilung. Die Kosten belaufen sich aufgrund einer Internetrecherche auf ca. 4.250,00 Euro inkl. Mehrwertsteuer.

 

Mit E-Mail vom 27.07.2023 wurde dem TV Metjendorf 04 e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

Verwaltungsseitig wird entsprechend der vom Rat der Gemeinde Wiefelstede beschlossenen Sportförderungsrichtlinien vorgeschlagen, dem TV Metjendorf 04 e.V. einen Zuschuss im Rahmen einer Drittelförderung in Höhe von max. 1.416,67 Euro zu gewähren.

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1.)

Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2023 eingegangen

(X)

2.)

Antragssteller ist Mitglied im Kreissportbund

(X)

3.)

Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig

(X)

4.)

Kein nachträglicher Zuschussantrag

(X)

5.)

Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 Euro (ohne MwSt.)

(X)

 

Die Notwendigkeit der Beschaffung wird damit begründet, dass insbesondere in den Kampfsportarten wie beispielsweise Judo und Karate die Sportmatten zum Standard gehören. 

 

Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung von 100 Sportmatten nebst Mattenwagen ist gemäß § 5  Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig.

 

Da der begehrte Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien im Umkehrschluss eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 1.416,67 Euro wurden im 1. Haushaltsplanentwurf 2024 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

 


Anlagen: