Betreff
Widmung eines Trauortes im Heimatmuseum Wiefelstede
Vorlage
B/2332/2023
Aktenzeichen
13002 pu-st
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, dass das Heimatmuseum Wiefelstede, Hauptstraße 11, 26215 Wiefelstede, mit Wirkung vom 01.10.2023 zu einem Trauort gewidmet und als weitere Traumöglichkeit zum Trauzimmer im Rathaus und Heinrich-Kunst-Haus in Ofenerfeld angeboten wird.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die Gemeinde Wiefelstede verfügt derzeit über zwei gewidmete Trauorte. Dies sind das Trauzimmer im Rathaus und das Heinrich-Kunst-Haus in Ofenerfeld.

 

In der heutigen Zeit heiraten viele Hochzeitspaare nur noch standesamtlich. Von den Brautpaaren wird sehr häufig der Wunsch geäußert, dass die Trauung in einem besonderen Ambiente stattfinden soll.

 

Um den Brautpaaren weitere Möglichkeiten zu eröffnen und zusätzlich ein attraktives Angebot im Ortskern zu bieten, schlägt die Verwaltung vor, einen weiteren Trauort in Wiefelstede zu widmen, nämlich das Heimatmuseum in Wiefelstede.

 

Die Gemeinden können im Rahmen ihrer Organisationshoheit geeignete Räume außerhalb des Dienstgebäudes des Standesamts zum (weiteren) Trauzimmer bestimmen und so eine Außenstelle des Standesamts einrichten.

 

Gemäß § 14 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes (PStG) soll die Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form, die dem Standesbeamten(in) eine ordnungsgemäße Vornahme der Amtshandlung ermöglicht, vorgenommen werden.

 

Die Entscheidung, welcher Ort außerhalb des Standesamtes zur Vornahme von Eheschließungen bestimmt wird, stellt eine Widmung im Sinne eines personenstandsrechtlichen Organisationsaktes dar, durch den der bezeichnete Ort als Eheschließungsort zugelassen wird. Die Außenstellen sind anschließend entsprechend zu kennzeichnen.

     


Finanzierung:

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Anlagen: