hier: Antragstellung für die Förderung
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt vorbehaltlich der Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie die
Einrichtung eines „Energiemanagements“ für die Gemeinde Wiefelstede im
Fachdienst Gebäudemanagement. Hierzu soll eine Stelle im FD Gebäudemanagement
eingerichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechend
Förderantrag bei der ZUG zu stellen und die Stelle im Stellenplan 2024
einzurichten.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Aufbau eines kommunalen Energiemanagements wird verwaltungsseitig als
erforderliche Maßnahme im Rahmen der Aufstellung des Klimaschutzkonzeptes
gesehen. Die Gemeinde Wiefelstede ist verpflichtet einen Energiebericht zu
jedem Gebäude zu erstellen. Auch
muss/soll systematisch und kontinuierliche eine Erfassung und Steuerung
des Strom-, Wärme- und Wasserverbräuche einschl. der ggfs. erforderlichen
baulichen Maßnahmen vorgenommen werden, so dass die Energieverbräuche und die
damit verbundenen Kosten reduziert werden können Es umfasst alle Tätigkeiten,
die geplant und durchgeführt werden, um bei gleicher Leistung den geringsten
Energieeinsatz sicherzustellen, unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden, Arbeitsabläufe
zu optimieren und die Treibhausgasbilanz der Gemeinde Wiefelstede zu
verbessern.
Hier
gehen die Anforderungen im Bereich erneuerbare Energien immer weiter und werden
hierbei immer spezieller. Die personelle Auslastung im Fachdienst
Gebäudemanagement ist personell stark ausgelastet, so dass es hier Maßnahmen
aus dem Klimaschutzkonzept und ein Energiemanagement kaum noch umsetzbar sind
mit dem derzeitigen Personalbestand.
Über die
„Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld
„Kommunalrichtlinie“ (Nr. 4.1.2) ist es möglich die Einstellung eines
Beschäftigten fördern zu lassen.
Gefördert
werden nach der Kommunalrichtlinie die erstmalige Einrichtung sowie die
Erweiterung eines Energiemanagements (EM). Mithilfe externer Dienstleister
und/oder einer zusätzlichen Personalstelle sollen dafür die organisatorischen
Strukturen in der Verwaltung verankert werden.
Bezuschusst
werden Ausgaben für
-
Software
(zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 20.000 Euro, siehe auch Nr. 7.4 a) KRL),
-
Messtechnik
(zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 50.000 Euro, siehe auch Nr. 7.4 a) KRL),
-
die Durchführung von
Gebäudebewertungen (zuwendungsfähige Ausgaben richten sich nach der
Bruttogeschossfläche, siehe auch Nr. 7.4 a) KRL),
-
Fachpersonal, dass im Rahmen des Vorhabens zusätzlich
beschäftigt wird, im Umfang von mindestens einer 50 % Teilzeitstelle,
-
Dienstleister, die
beim Aufbau und Betrieb des EM unterstützen – bis maximal 45 Beratertage für
die Einführung eines EM und bis maximal 20 Beratertage sofern bereits ein
Klimaschutzteilkonzept „Klimaschutz in eigene Liegenschaften und
Portfoliomanagement“ vorliegt.
Verwaltungsseitig
wird daher vorgeschlagen die Stelle eines „Energiemanagers“ im FD
Gebäudemanagents zu implementieren. Die Stelle ist nicht mit der Stelle des
Klimaschutzbeauftragten zu verwechseln, da es hier nun explizit um die
Einrichtung eines Energiemanagements für die Gebäude der Gemeinde Wiefelstede
handelt.
Finanzierung:
Die Mittel sind im Haushalt 2023 und Folgejahre bereitzustellen.
Anlagen: