Betreff
Einrichtung einer Stelle für das Energiemanagement der Gemeinde Wiefelstede
hier: Antragstellung für die Förderung
Vorlage
B/2336/2023
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wiefelstede beschließt vorbehaltlich der Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie die Einrichtung eines „Energiemanagements“ für die Gemeinde Wiefelstede im Fachdienst Gebäudemanagement. Hierzu soll eine Stelle im FD Gebäudemanagement eingerichtet werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechend Förderantrag bei der ZUG zu stellen und die Stelle im Stellenplan 2024 einzurichten. 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Der Aufbau eines kommunalen Energiemanagements wird verwaltungsseitig als erforderliche Maßnahme im Rahmen der Aufstellung des Klimaschutzkonzeptes gesehen. Die Gemeinde Wiefelstede ist verpflichtet einen Energiebericht zu jedem Gebäude zu erstellen. Auch  muss/soll systematisch und kontinuierliche eine Erfassung und Steuerung des Strom-, Wärme- und Wasserverbräuche einschl. der ggfs. erforderlichen baulichen Maßnahmen vorgenommen werden, so dass die Energieverbräuche und die damit verbundenen Kosten reduziert werden können Es umfasst alle Tätigkeiten, die geplant und durchgeführt werden, um bei gleicher Leistung den geringsten Energieeinsatz sicherzustellen, unnötigen Energieverbrauch zu vermeiden, Arbeitsabläufe zu optimieren und die Treibhausgasbilanz der Gemeinde Wiefelstede zu verbessern.

Hier gehen die Anforderungen im Bereich erneuerbare Energien immer weiter und werden hierbei immer spezieller. Die personelle Auslastung im Fachdienst Gebäudemanagement ist personell stark ausgelastet, so dass es hier Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept und ein Energiemanagement kaum noch umsetzbar sind mit dem derzeitigen Personalbestand.

Über die „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld „Kommunalrichtlinie“ (Nr. 4.1.2) ist es möglich die Einstellung eines Beschäftigten fördern zu lassen. 

Gefördert werden nach der Kommunalrichtlinie die erstmalige Einrichtung sowie die Erweiterung eines Energiemanagements (EM). Mithilfe externer Dienstleister und/oder einer zusätzlichen Personalstelle sollen dafür die organisatorischen Strukturen in der Verwaltung verankert werden.

Bezuschusst werden Ausgaben für

-          Software (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 20.000 Euro, siehe auch Nr. 7.4 a) KRL),

-          Messtechnik (zuwendungsfähige Ausgaben bis maximal 50.000 Euro, siehe auch Nr. 7.4 a) KRL),

-          die Durchführung von Gebäudebewertungen (zuwendungsfähige Ausgaben richten sich nach der Bruttogeschossfläche, siehe auch Nr. 7.4 a) KRL),

-          Fachpersonal, dass im Rahmen des Vorhabens zusätzlich beschäftigt wird, im Umfang von mindestens einer 50 % Teilzeitstelle,

-          Dienstleister, die beim Aufbau und Betrieb des EM unterstützen – bis maximal 45 Beratertage für die Einführung eines EM und bis maximal 20 Beratertage sofern bereits ein Klimaschutzteilkonzept „Klimaschutz in eigene Liegenschaften und Portfoliomanagement“ vorliegt.

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen die Stelle eines „Energiemanagers“ im FD Gebäudemanagents zu implementieren. Die Stelle ist nicht mit der Stelle des Klimaschutzbeauftragten zu verwechseln, da es hier nun explizit um die Einrichtung eines Energiemanagements für die Gebäude der Gemeinde Wiefelstede handelt.

    


Finanzierung:

 

Die Mittel sind im Haushalt 2023 und Folgejahre bereitzustellen.

     


Anlagen: