Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im
Fachdienst Soziale Hilfen wird hauptsächlich die Gewährung von folgenden
Sozialleistungen bearbeitet:
- Bürgergeld nach dem SGB II
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel
des SGB XII
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Fallzahlen/Bedarfsgemeinschaften:
Stand August 2023 (Vorjahr)
SGB II |
3.
Kapitel SGB XII |
4.
Kapitel SGB XII |
AsylblG |
330 (333) |
16
(14) |
128
(121) |
78 (21) |
Die
Zahlen im SGB II Bereich sind nahezu gleichbleibend; hierbei ist jedoch zu
berücksichtigen, dass in dem Zeitraum rd. 120 „Fälle“ auch eingestellt werden
konnten. Insofern ist hier schon auch eine relativ hohe Fluktuation zu
verzeichnen.
Im Bereich des Bürgergeldes
sind zum 01.07.2023 hinsichtlich der Einkommensanrechnung im SGB II weitere
Änderungen eingetreten, wie z. B.:
Ausbildung: So ist beispielsweise die
Ausbildungsvergütung von Auszubildenden bis zur Mini-Job-Grenze (derzeit 520,00
€) komplett anrechnungsfrei. Beträgt die Vergütung zwischen
520,01 Euro und 1.000 Euro, sind hiervon noch einmal 30% anrechnungsfrei.
Ferienjobs: Ab dem 1.7.2023 kann im Ferienjob unbegrenzt hinzuverdient werden.
Es findet keine Anrechnung des Verdienstes aus dem Ferienjob auf das Bürgergeld
statt.
Schülerjobs: Ab dem 1.7.2023 können Schüler bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520
Euro monatlich) hinzuverdienen, ohne dass das Bürgergeld der Eltern gekürzt
wird. Dabei spielt es keine Rolle, wann im Jahr und über welchen Zeitraum die
Jobs ausgeübt werden.
Insofern dürfte sich
in vielen Bestandsfällen der Bürgergeld-Anspruch erhöht haben. Bislang liegen
noch keine Erkenntnisse vor, ob vor diesem Hintergrund auch Neuanträge gestellt
wurden. Auszubildende, die in einer eigenen Wohnung leben und Miete zu zahlen
haben, dürften demnach fast immer einen Anspruch auf Bürgergeld haben.
Im
Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ebenfalls ein
stetiger Anstieg der Fallzahlen zu beobachten. Hier reichen die Rentenansprüche
nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken bzw. handelt es sich um nicht
erwerbsfähige Menschen, die keine Rentenansprüche haben oder in einer Werkstatt
für behinderte Menschen arbeiten.
Signifikant
zugenommen haben erwartungsgemäß die Fälle der Schutzsuchenden in Wiefelstede.
Laut Verteilquote hat die Gemeinde bis in das dritte Quartal 2023 hinein noch
26 Menschen aufzunehmen. In den vergangenen Wochen haben keine Zuweisungen
stattgefunden. Nach Aussage der Landesaufnahmebehörde waren kaum
„verteilfähige“ Menschen dort vorhanden, obwohl die Kapazitäten in den
Landesaufnahmebehörden ausgelastet sein sollen.
In
diesem Zusammenhang hat das Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass
vom 31.08.2023 mitgeteilt, dass die Zugangszahlen der LAB Niedersachsen in den
vergangenen Wochen stetig angestiegen sind und zeitgleich vergleichsweise
geringe Abgänge zu verzeichnen sind. Es wurde angekündigt, dass es nun wieder
vermehrt zu Verteilungen kommen werde. Hier ist geplant, auch die Menschen in
die Kommunen zu verteilen, für die eigentlich ein anderes Land zuständig ist
(DÜ-Fälle). Da in der Regel eine Überstellung einer Familie zu ca. 90 % nicht
vor Beendigung der Wohnverpflichtung (6 Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung)
in den Überstellungsstaat erfolgt, sollen diese Familien möglichst umgehend
nach der sogenannten Zulässigkeitsbefragung durch das BAMF auf die Kommunen verteilt
werden.
Zudem
wurde zum 01.10.2023 eine Neufestsetzung der Verteilkontingente angekündigt.
Der
FD Soziale Hilfen hat insgesamt bereits 55 Wohnungen angemietet, die alle als
Unterbringung für (ehemalige) Schutzsuchende dienen. Hinzu kommen noch 8 Wohneinheiten,
die im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede stehen sowie die Großunterkünfte
(Dringenburger Krug, Dörpshus Borbeck, Schwarzer Weg 3).
Die
Wohnungssituation in den Großunterkünften stellt sich wie folgt dar:
Dringenburger Krug:
ehemalige Gaststube:
hier sind derzeit 10 Menschen (Ukrainer) untergebracht
(Kapazität bei 14 Personen)
ehemaliger Saal:
hier sind derzeit 10 Menschen (Kolumbianer) untergebracht
(Kapazität bei 24 Personen)
Oberwohnung:
hier sind 10 Menschen untergebracht (Ukrainer/Kolumbianer)
(Kapazität 14 Personen)
Auslastung gesamt: 30 von 52
Plätzen
Freie Plätze: 22
Dörpshus:
Hier sind derzeit 13
Personen untergebracht (Türken und Ukrainer). Die Kapazität liegt bei 26
Personen.
Freie Plätze: 13
Schwarzer Weg 3 (ehemals
BWE):
Hier sind derzeit 28
Personen untergebracht (Kolumbianer und Menschen aus afrikanischen Staaten).
Die Kapazität liegt bei 48 Personen. Hier konnten aber auch bereits Umzüge in
reguläre Wohnungen erfolgen.
Freie Plätze: 20
Freie Plätze gesamt: 55 (bei voller Auslastung ohne Rücksicht auf
familiäre Bindungen)
Die
Quote mit noch 26 aufzunehmenden Menschen, die bis zum 30.09.2023 gilt, kann
demnach erfüllt werden.
Dann
bestehen noch Unterkunftsmöglichkeiten von 29 Schutzsuchenden. Das ist allerdings
erst einmal eine rechnerische Größe, denn oftmals passt die Konstellation der
Zugewiesenen nicht zu den vorhandenen Schlafräumen (Familie, Geschlecht,
Religion, Herkunft etc.). Bislang haben wir darauf noch Rücksicht nehmen
können. Realistischer ist hier eine Zahl von bis zu 20 Menschen, die noch
aufgenommen werden können.
Allerdings
dürfte dann tatsächlich das Limit erreicht sein. Denn ohne weitere zusätzliche
Unterkünfte können darüber hinaus kaum noch Menschen untergebracht werden. Wie
eine neue Quote dann erfüllt werden soll, kann derzeit noch nicht beantwortet
werden. Hier müsste man sicherlich die Errichtung einer weiteren Großunterkunft
in Betracht ziehen, denn der Wohnungsmarkt in Wiefelstede gibt kaum noch etwas
her.
Mit
der Zuweisung der vielen Schutzsuchenden steigt natürlich auch der
Publikumsverkehr im FD Soziale Hilfen immens an. Die Menschen haben einen
erheblichen Bedarf an Beratung zu allen Dingen des täglichen Lebens (Schule,
Kindergarten, Ärzte, Arbeitserlaubnis, Passverlängerungen, Dolmetscher,
Sprachkurse, Umverteilungen, Umzüge, freiwillige Ausreisen, Nachzüge von
Familienangehörigen etc.). Mit Hilfe des hauptamtlichen Flüchtlingshelfers wird
bereits versucht, vieles in den Unterkünften selber zu regeln und zu klären.
Die
Arbeiten des Flüchtlingsbetreuers erstrecken sich neben den bereits angeführten
Themen auch auf die Durchführung von Umzügen, Beschaffungen, handwerkliche
Tätigkeiten, Klären oder zumindest ein offenes Ohr haben für die
zwischenmenschlichen Probleme, insbesondere in den Großunterkünften. Zur
Unterstützung ist zum 01.08.2023 ein weiterer Mitarbeiter auf geringfügiger
Basis eingestellt worden, insbesondere für die Unterkunft am Schwarzen
Weg.
Trotz
der hohen Zahl der Schutzsuchenden in den Großunterkünften kann man schon
sagen, dass das Zusammenleben gut funktioniert und wir bisher keine größeren
Streitigkeiten erleben mussten.
In
der Zeit von Mitte September bis Mitte Dezember wird zudem ein neuer Sprachkurs
für 20 Personen durch die Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen (EEB)
stattfinden. Zielgruppe sind hier die Schutzsuchenden aus Metjendorf. Der Kurs
wird an vier Tagen pro Woche in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.15 Uhr im CASA
durchgeführt. Das Interesse der Schutzsuchenden an der Durchführung war sehr
groß. Zum einen dient der Sprachkurs der Integration und zum anderen hilft er
auch bei der Tagesstruktur. Eine Arbeitsaufnahme ist leider nicht ohne weiteres
möglich, denn vom Grundsatz her ist während des Asylverfahrens eine
Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet; demzufolge
muss hier erst ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Agentur für
Arbeit durchlaufen werden.
Aber
erfreulicherweise ist es bereits auch zu Arbeitsaufnahmen gekommen.
Finanzierung:
entfällt
Anlagen:
entfällt