Betreff
Situationsbericht FD Soziale Hilfen
Vorlage
B/2346/2023
Aktenzeichen
FB II-01 He
Art
Beratungsvorlage

Situationsbericht / Bisherige Beratung:

  

Im Fachdienst Soziale Hilfen wird hauptsächlich die Gewährung von folgenden Sozialleistungen bearbeitet:

 

  • Bürgergeld nach dem SGB II
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)

 

 

Fallzahlen/Bedarfsgemeinschaften: Stand August 2023  (Vorjahr)

 

SGB II

3. Kapitel SGB XII

 

4. Kapitel SGB XII

 

AsylblG

 

 330 (333)

16 (14)

128 (121)

78  (21)

 

Die Zahlen im SGB II Bereich sind nahezu gleichbleibend; hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass in dem Zeitraum rd. 120 „Fälle“ auch eingestellt werden konnten. Insofern ist hier schon auch eine relativ hohe Fluktuation zu verzeichnen.

 

Im Bereich des Bürgergeldes sind zum 01.07.2023 hinsichtlich der Einkommensanrechnung im SGB II weitere Änderungen eingetreten, wie z. B.:

 

Ausbildung: So ist beispielsweise die Ausbildungsvergütung von Auszubildenden bis zur Mini-Job-Grenze (derzeit 520,00 €) komplett anrechnungsfrei. Beträgt die Vergütung zwischen 520,01 Euro und 1.000 Euro, sind hiervon noch einmal 30% anrechnungsfrei.

 

 

 

 

Ferienjobs: Ab dem 1.7.2023 kann im Ferienjob unbegrenzt hinzuverdient werden. Es findet keine Anrechnung des Verdienstes aus dem Ferienjob auf das Bürgergeld statt.

 

Schülerjobs: Ab dem 1.7.2023 können Schüler bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro monatlich) hinzuverdienen, ohne dass das Bürgergeld der Eltern gekürzt wird. Dabei spielt es keine Rolle, wann im Jahr und über welchen Zeitraum die Jobs ausgeübt werden.

 

Insofern dürfte sich in vielen Bestandsfällen der Bürgergeld-Anspruch erhöht haben. Bislang liegen noch keine Erkenntnisse vor, ob vor diesem Hintergrund auch Neuanträge gestellt wurden. Auszubildende, die in einer eigenen Wohnung leben und Miete zu zahlen haben, dürften demnach fast immer einen Anspruch auf Bürgergeld haben.

 

Im Bereich der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ebenfalls ein stetiger Anstieg der Fallzahlen zu beobachten. Hier reichen die Rentenansprüche nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken bzw. handelt es sich um nicht erwerbsfähige Menschen, die keine Rentenansprüche haben oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeiten.

 

Signifikant zugenommen haben erwartungsgemäß die Fälle der Schutzsuchenden in Wiefelstede. Laut Verteilquote hat die Gemeinde bis in das dritte Quartal 2023 hinein noch 26 Menschen aufzunehmen. In den vergangenen Wochen haben keine Zuweisungen stattgefunden. Nach Aussage der Landesaufnahmebehörde waren kaum „verteilfähige“ Menschen dort vorhanden, obwohl die Kapazitäten in den Landesaufnahmebehörden ausgelastet sein sollen.

 

In diesem Zusammenhang hat das Nds. Ministerium für Inneres und Sport mit Erlass vom 31.08.2023 mitgeteilt, dass die Zugangszahlen der LAB Niedersachsen in den vergangenen Wochen stetig angestiegen sind und zeitgleich vergleichsweise geringe Abgänge zu verzeichnen sind. Es wurde angekündigt, dass es nun wieder vermehrt zu Verteilungen kommen werde. Hier ist geplant, auch die Menschen in die Kommunen zu verteilen, für die eigentlich ein anderes Land zuständig ist (DÜ-Fälle). Da in der Regel eine Überstellung einer Familie zu ca. 90 % nicht vor Beendigung der Wohnverpflichtung (6 Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung) in den Überstellungsstaat erfolgt, sollen diese Familien möglichst umgehend nach der sogenannten Zulässigkeitsbefragung durch das BAMF auf die Kommunen verteilt werden.

 

Zudem wurde zum 01.10.2023 eine Neufestsetzung der Verteilkontingente angekündigt.

 

Der FD Soziale Hilfen hat insgesamt bereits 55 Wohnungen angemietet, die alle als Unterbringung für (ehemalige) Schutzsuchende dienen. Hinzu kommen noch 8 Wohneinheiten, die im Eigentum der Gemeinde Wiefelstede stehen sowie die Großunterkünfte (Dringenburger Krug, Dörpshus Borbeck, Schwarzer Weg 3).

 

Die Wohnungssituation in den Großunterkünften stellt sich wie folgt dar:


 

Dringenburger Krug:

 

ehemalige Gaststube: hier sind derzeit 10 Menschen (Ukrainer) untergebracht

(Kapazität bei 14 Personen)

 

ehemaliger Saal: hier sind derzeit 10 Menschen (Kolumbianer) untergebracht

(Kapazität bei 24 Personen)

 

Oberwohnung: hier sind 10 Menschen untergebracht (Ukrainer/Kolumbianer) 

(Kapazität 14 Personen)

 

Auslastung gesamt:  30 von 52 Plätzen

Freie Plätze:  22

 

Dörpshus:

 

Hier sind derzeit 13 Personen untergebracht (Türken und Ukrainer). Die Kapazität liegt bei 26 Personen.

Freie Plätze:  13

 

Schwarzer Weg 3 (ehemals BWE):

Hier sind derzeit 28 Personen untergebracht (Kolumbianer und Menschen aus afrikanischen Staaten). Die Kapazität liegt bei 48 Personen. Hier konnten aber auch bereits Umzüge in reguläre Wohnungen erfolgen.

Freie Plätze:  20

 

Freie Plätze gesamt:  55 (bei voller Auslastung ohne Rücksicht auf familiäre Bindungen)

 

Die Quote mit noch 26 aufzunehmenden Menschen, die bis zum 30.09.2023 gilt, kann demnach erfüllt werden.

 

Dann bestehen noch Unterkunftsmöglichkeiten von 29 Schutzsuchenden. Das ist allerdings erst einmal eine rechnerische Größe, denn oftmals passt die Konstellation der Zugewiesenen nicht zu den vorhandenen Schlafräumen (Familie, Geschlecht, Religion, Herkunft etc.). Bislang haben wir darauf noch Rücksicht nehmen können. Realistischer ist hier eine Zahl von bis zu 20 Menschen, die noch aufgenommen werden können.

 

Allerdings dürfte dann tatsächlich das Limit erreicht sein. Denn ohne weitere zusätzliche Unterkünfte können darüber hinaus kaum noch Menschen untergebracht werden. Wie eine neue Quote dann erfüllt werden soll, kann derzeit noch nicht beantwortet werden. Hier müsste man sicherlich die Errichtung einer weiteren Großunterkunft in Betracht ziehen, denn der Wohnungsmarkt in Wiefelstede gibt kaum noch etwas her.

 

Mit der Zuweisung der vielen Schutzsuchenden steigt natürlich auch der Publikumsverkehr im FD Soziale Hilfen immens an. Die Menschen haben einen erheblichen Bedarf an Beratung zu allen Dingen des täglichen Lebens (Schule, Kindergarten, Ärzte, Arbeitserlaubnis, Passverlängerungen, Dolmetscher, Sprachkurse, Umverteilungen, Umzüge, freiwillige Ausreisen, Nachzüge von Familienangehörigen etc.). Mit Hilfe des hauptamtlichen Flüchtlingshelfers wird bereits versucht, vieles in den Unterkünften selber zu regeln und zu klären.


 

Die Arbeiten des Flüchtlingsbetreuers erstrecken sich neben den bereits angeführten Themen auch auf die Durchführung von Umzügen, Beschaffungen, handwerkliche Tätigkeiten, Klären oder zumindest ein offenes Ohr haben für die zwischenmenschlichen Probleme, insbesondere in den Großunterkünften. Zur Unterstützung ist zum 01.08.2023 ein weiterer Mitarbeiter auf geringfügiger Basis eingestellt worden, insbesondere für die Unterkunft am Schwarzen Weg. 

 

Trotz der hohen Zahl der Schutzsuchenden in den Großunterkünften kann man schon sagen, dass das Zusammenleben gut funktioniert und wir bisher keine größeren Streitigkeiten erleben mussten.

 

In der Zeit von Mitte September bis Mitte Dezember wird zudem ein neuer Sprachkurs für 20 Personen durch die Evangelische Erwachsenenbildung Niedersachsen (EEB) stattfinden. Zielgruppe sind hier die Schutzsuchenden aus Metjendorf. Der Kurs wird an vier Tagen pro Woche in der Zeit von 09.00 Uhr bis 12.15 Uhr im CASA durchgeführt. Das Interesse der Schutzsuchenden an der Durchführung war sehr groß. Zum einen dient der Sprachkurs der Integration und zum anderen hilft er auch bei der Tagesstruktur. Eine Arbeitsaufnahme ist leider nicht ohne weiteres möglich, denn vom Grundsatz her ist während des Asylverfahrens eine Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet; demzufolge muss hier erst ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der Agentur für Arbeit durchlaufen werden.

 

Aber erfreulicherweise ist es bereits auch zu Arbeitsaufnahmen gekommen.

 

 


Finanzierung:

 

entfällt  


Anlagen:

entfällt