Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dass
ErzieherInnen auf Zweitkraftstellen in den Wiefelsteder
Kindertageseinrichtungen ab dem 1. Januar 2024 in TVöD SuE 8a eingruppiert
werden können, wenn sie die Tätigkeiten entsprechend einer Erstkraftstelle ausüben.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Alarmsignale sind längst
unverkennbar und zeigen sich bereits in der frühen Bildungsphase. Viele
Kindertagesstätten können aufgrund einer nicht kindgerechten
Personalausstattung ihren Bildungsauftrag nicht mehr zufriedenstellend
erfüllen. Umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den
Einrichtungen sollten getroffen werden – unter anderem durch Entlastung. Dazu
braucht es ausreichend Personal.
Die Erfahrungen der letzten Jahre und Monate haben
auch bei uns in den Wiefelsteder Kindertageseinrichtungen gezeigt, dass
aufgrund des hohen Fachkräftemangels, insbesondere bei den
SozialassistentInnen, kaum noch oder gar keine Bewerbungen eingehen.
Bereits Ende 2018 haben die Gremien über die Eingruppierung
von ErzieherInnen als Zweitkräfte in den Kindertagesstätten diskutiert. Im
Ergebnis kam man überein, der Eingruppierung der ErzieherInnen auf
Zweitkraftstellen im TVöD SuE 8a in den Außenstellen Spohle und Gristede
zuzustimmen. Hintergrund war hier die besondere Situation, dass die Leitung der
Kita Am Breeden nicht täglich in den Außenstellen vor Ort ist und dass sich die
beiden Gruppenkräfte ihre Aufgaben teilen.
Auch die ErzieherInnen des Vereins für Kinder e. V.,
die nicht als Erstkraft eingesetzt werden, sind im TVöD SuE 8a eingestuft.
Begründet wurde dies mit der Konzeption des Vereins für die Arbeit in den
Kindertagesstätten. Diese beinhaltet die gleichwertige Aufteilung der
Tätigkeiten aller MitarbeiterInnen in den pädagogischen Teams.
In der Praxis ist eine Aufteilung
der Arbeiten in den Gruppen nach unterschiedlichen Wertigkeiten heutzutage kaum
noch umsetzbar und entspricht nicht mehr den heutigen Standard bzw. einer
bedarfsgerechten frühkindlichen Förderung. Vielmehr ist es der Fall, dass
Zweitkräfte die Betreuung der Kinder sowie die Elternarbeit etc. in der Regel
gleichwertig wie eine Erstkraft übernehmen, wenn sie über die entsprechende
Qualifikation verfügen.
Nun soll im Fachausschuss die Eingruppierung der Zweitkräfte in Kindertagesstätten allgemein überdacht und eine einheitliche Regelung für alle Kindertagesstätten in Wiefelstede angestrebt werden, um in der Gemeinde Wiefelstede weiterhin wettbewerbsfähig zu bleiben, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und somit die gegenwärtige Situation zu entschärfen.
Aktuell waren beispielsweise im Mai in den Einrichtungen Kita Am Breeden und Kiga Thienkamp des Diakonischen Werkes e. V. mehrere Stellen vakant bzw. dringend neu zu besetzen. Dem Verwaltungsausschuss wurde daher bereits am 12.06.2023 die Beratungsvorlage B/2309/2023 vorgelegt, um für diese dramatische Situation schnell eine Lösung zu finden. Somit wurde am 27. Mai 2023 deshalb eine Stellenanzeige über insgesamt sechs Stellen geschaltet. Um den gesamten Markt zu sondieren und langfristig den heutigen Ansprüchen entsprechend gutes Personal zu binden, wurden deshalb für die Zweitkraftstellen nicht nur SozialassistentInnen sondern auch ErzieherInnen angefragt.
Da sich diese Verfahrensweise als sehr förderlich herausstellte, sollte diese auf alle Träger im Kita-Bereich ausgeweitet werden. Vorrangig wird seitens des Trägers nach wie vor versucht, die Zweitkraftstellen mit SozialassistentInnen zu besetzen. Sollte dies nicht gelingen, muss der Träger aber ErzieherInnen einstellen, um den Gruppenbetrieb weiterhin sicherstellen zu können und Schließungen zu vermeiden. Erfahrungsgemäß werden diese ErzieherInnen die Stelle dann nur antreten, wenn sie auch tatsächlich ihrer Ausbildung entsprechend nach S8a vergütet werden. Der Träger würde deshalb nur ausnahmsweise so verfahren.
Sollten auf Zweitkraftstellen bereits ErzieherInnen eingesetzt werden, können diese bei gleichwertiger Aufgabenwahrnehmung und Verantwortung wie eine Erstkraft in SuE 8a eingruppiert werden.
Hierbei ist zwingend darauf zu achten, dass die Verantwortung und die Aufgabenverteilung bei der Erst- und Zweitkraft von beiden zu gleichen Anteilen wahrgenommen wird. Die Tätigkeiten sind in gleichem Maße auszuüben. Nur dann kann eine Eingruppierung der ErzieherIn als Zweitkraft in TVöD SuE 8a erfolgen. Hierüber werden die Träger informiert. Entsprechende Stellenbeschreibungen sind anzupassen.
Von Seiten der Verwaltung wird bei Bedarf eine Evaluation stattfinden.
Finanzierung:
Entsprechende Haushaltsmittel sind daher im Haushalt 2024 und für die Folgejahre einzuplanen.
Anlagen:
Keine