Betreff
Förmliche Verpflichtung gemäß § 60 NKomVG und Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG von Ratsherren
Vorlage
B/2373/2023
Art
Beratungsvorlage
Vorschlag /
Empfehlung:
Bürgermeister Pieper
verpflichtet Herrn Michael Waringer gemäß § 60 NKomVG und nimmt die
Pflichtenbelehrung vor.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Gemäß
§ 60 NKomVG verpflichtet der Hauptverwaltungsbeamte die Abgeordneten, ihre
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die
Gesetze zu beachten. Diese Verpflichtung muss bei Ersatzpersonen zu Beginn der
nächsten Sitzung erfolgen, an der sie teilnehmen. Unabhängig von der förmlichen
Verpflichtung kann der/die Abgeordnete sein Mandat ausüben.
Gleichzeitig
kann die Pflichtenbelehrung gemäß § 43 NKomVG auf die Vorschriften der §§ 40
bis 42 NKomVG erfolgen.
Anlagen: