hier:
a) Beschlussfassung zu den Anregungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie von privater Seite
b) Beschlussfassung über die Durchführung der öffentlichen Auslegung gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der
Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede beschließt zu den Anregungen der
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
sowie von privater Seite gemäß den vorliegenden Abwägungsvorschlägen.
b) Weiter
beschließt der Verwaltungsausschuss die Durchführung der öffentlichen Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Beteiligung der Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.03.2022 die Aufstellung der 2.
Änderung des Bebauungsplans Nr. 127, die Durchführung der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Durchführung der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom
23.05.2023 um Stellungnahme zu dieser Planung, auch im Hinblick auf den zu
erstellenden Umweltbericht gebeten.
Die
Öffentlichkeitsunterrichtung fand am 24.05.2023 im Sitzungssaal des Rathauses
der Gemeinde Wiefelstede, Kirchstraße 1, 26215 Wiefelstede statt. Die Einladung
hierzu erfolgte durch Bekanntmachung in der NWZ am 20.05.2023.
Eine
tabellarische Übersicht der eingegangenen Anregungen und der entsprechenden
Abwägungsvorschläge ist beigefügt. Die überarbeitete Planung wird in der
Sitzung vorgestellt. Die Änderungen bzw. Ergänzungen in der Begründung sind
farblich gekennzeichnet.
Zu
diesem TOP wird Frau Abel, NWP, hinzugeladen.
Finanzierung:
Anlagen: