Vorschlag /
Empfehlung:
Gemäß Beratungsergebnis
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Grundsätzliches
Die FDP-Fraktion im Rat der Gemeinde Wiefelstede hat am 09.06.2023 gem. § 5 Abs. 1 der Geschäftsordnung einen Antrag an den Rat zur Schaffung eines Generationenspielplatzes im Baugebiet Grote Placken gestellt (sh. Anlage). Der Antrag ist fristgerecht eingegangen.
Gem. § 5 Abs. 2 S. 1 i. V. m. S. 2 im Umkehrschluss der Geschäftsordnung entscheidet der Rat darüber, welchem Fachausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen, sofern innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages eine Sitzung des Rates stattfindet.
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede hat in seiner Sitzung am 26.06.2023 den Antrag in den Ausschuss für Generationen und Soziales verwiesen und entschieden, in dieser Sitzung die Rahmenbedingungen für die weitere Umsetzung des Antrages festzulegen.
Herangehensweise
Zum einen bestände die Möglichkeit, einen Workshop, zum Beispiel mit Vertreter*innen des Seniorenbeirates, des Jugendrates, der Schulen und Kindergärten, der Fraktionen, der Verwaltung sowie interessierten Vereinen und Bürger*innen, durchzuführen mit dem Ziel, ein grundlegendes Konzept für einen Generationenspielplatz zu entwickeln. So kann die Akzeptanz eines solchen Projektes enorm gesteigert und ein Beitrag zur punktuellen Ortsgestaltung geleistet werden. Diese Art der Bürgerbeteiligung dient auch der Identitätsstiftung im gemeindlichen aber auch politischem Diskurs.
Zum anderen kann ein geeignetes Planungsbüro, welches langjährige Erfahrungen mit der Planung und Umsetzung derartiger generationsübergreifender Spielplätze vorweisen kann, mit den Planungen beauftragt werden.
Fördermöglichkeiten
Eine erste Kontaktaufnahme mit dem Amt für regionale Landesentwicklung
Weser-Ems, Geschäftsstelle Oldenburg (ArL), hat ergeben, dass für diese Art von
Projekten Fördermöglichkeiten nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen
Entwicklung (ZILE-RL) im Rahmen der Teilintervention Basisdienstleistungen
bestehen. Gefördert werden nach der derzeit gültigen Richtlinie
45 Prozent (richtet sich nach der Steuereinnahmekraft) der förderfähigen
Bruttokosten.
10 Prozent Bonus erhält die Gemeinde für ein entsprechend vorliegendes
LEADER-Konzept, welches Aussagen zu diesem Themenfeld trifft. Anträge können
bis zum 30. September eines jeden Jahres beim ArL eingereicht werden. Alle dann
vorliegenden Anträge werden dann einem sog. Ranking auf Basis eines
Bewertungsschemas unterzogen. Die dann zur Verfügung stehenden Mittel werden
anschließend der priorisierten Reihenfolge nach auf die Projekte verteilt.
Eine weitere Förderquelle wäre nach Auskunft des ArL zudem der
LEADER-Fördertopf „Parklandschaft Ammerland“. Voraussetzung ist auch hier
zunächst die Einordnung in mindestens ein Handlungsfeld des Konzeptes. Die
Förderhöhe beträgt in der neuen Förderperiode derzeit 80 Prozent. Hier müsste
zunächst der Projektbogen bei der Leader-Geschäftsstelle eingereicht werden.
Auch hier wird eine Bewertung des Projektes vorgenommen und der Lokalen
Aktionsgruppe (LAG) zur Entscheidung vorgelegt. Nach einem positiven Votum kann
anschließend der Antrag bei der Förderbehörde, ebenfalls das ArL,
Geschäftsstelle Oldenburg, gestellt werden. Von dort aus erfolgt die
Bewilligung.
Zuständigkeiten
Hinsichtlich der weiteren Planung sollte eine inhaltlich
gemeinschaftliche Abstimmung der Fachbereiche II und III stattfinden. Die
Beratungen könnten ausschussübergreifend im Ausschuss für Generationen und
Soziales (beratend) und im Straßen- und Verkehrsausschuss (fachlich) erfolgen.
So ergänzen sich beide Ausschüsse gegenseitig.
Finanzierung:
Entsprechende Haushaltsmittel für die Planungsleistungen können in den Haushalt 2024 eingestellt werden. Sollten noch Haushaltsmittel aus 2023 zur Verfügung stehen, so könnten Planungsleistungen bereits bis LP 2 vergeben werden, um eventuelle Fördermöglichkeiten nicht zu gefährden.
Anlagen: