Betreff
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Wiefelstede (Lärmaktionsplan - Runde 4);
hier: Vorstellung der Ergebnisse aus der Lärmkartierung und weiteres Vorgehen
Vorlage
B/2385/2023
Aktenzeichen
III-8
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt die vorgestellten Ergebnisse der Lärmkartierung zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Lärmaktionsplanung fortzuschreiben und die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu informieren und zu beteiligen.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung am 17.12.2018 den Lärmaktionsplan (Stufe 3) für die Gemeinde Wiefelstede beschlossen (sh. Vorlage B/1211/2018). Die Kommunen sind verpflichtet, die Lärmaktionspläne alle fünf Jahre, d. h. bis spätestens 18. Juli 2024, zu überprüfen bzw. fortzuschreiben (Runde 4). Da der Lärmaktionsplan vom Büro RP Schalltechnik, Osnabrück, erstellt wurde, wurde dasselbe Büro auch mit der Fortschreibung beauftragt.

 

Zur Erinnerung: Mit der Richtlinie ´2002/49/EG3´ des Europäischen Parlaments (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung des Umgebungslärms erarbeitet. Als Ziel sind dort die Verhinderung, die Minderung und die Lärmvorbeugung des Umgebungslärms festgeschrieben. Die wesentlichen Aufgaben nach der Umgebungslärmrichtlinie sind die Ermittlung der Belastungen durch strategische Lärmkarten und die Verminderung und Vermeidung von Lärm durch Lärmaktionspläne.

 

Grundsätzlich hat sich die Berechnungsmethodik zur Ermittlung der Betroffenheiten verändert bzw. sind diese verschärft worden. Die Basisdaten zur Berechnung der Emissionen haben sich ebenfalls verändert. Die wesentlichen Änderungen sind auf Seite 6 des Berichtes zu finden. Durch die Änderung der Berechnungsmethodik gibt es insgesamt mehr betroffene Anwohner als in Stufe 3. Außerdem heißt es jetzt Runde und nicht mehr Stufe.

 

Das Verfahren zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes (Runde 4) ist dem eines zweistufigen Bauleitplanverfahrens ähnlich (siehe Seite 1).

 

Die Ergebnisse der Lärmkartierung (Teil 1 des Lärmaktionsplanes – Runde 4) werden in der Sitzung von Herrn Pröpper, Büro RP Schalltechnik, vorgestellt.

 


Finanzierung:

 

Die benötigten Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2023 zur Verfügung.

  


Anlagen: