Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede stimmt dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens von
Herrn Jan Eilers zu/nicht zu.
b) Die Verwaltung wird beauftragt einen
städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die erforderlichen
Bauleitplanungen zu vereinbaren.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, die
weiteren Voraussetzungen der Bauleitplanung unter Einschaltung eines
Planungsbüros zu prüfen und einen entsprechenden Planentwurf auszuarbeiten.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Jan
Eilers, Eier Eilers GbR, hat mit Antrag vom 19.05.2022 einen Antrag auf
Einleitung eines Bauleitverfahrens zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage
gestellt. Geplant ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im
Hühnerauslauf.
Geplant ist die Errichtung einer Anlage mit
einer Nennleistung von 5 MW. Die Anlage soll als Agri-PV-Anlage errichtet
werden, somit werden keine Bodenversiegelungen vorgenommen und der
landwirtschaftliche Bereich kann weiterhin als Hühnerauslauf genutzt werden.
Zum
Zeitpunkt der Antragstellung war die Fläche im Regionalen Raumordnungsprogramm
(RROP) noch als Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft vorgesehen und stand
damit für eine Projektierung für Freiflächen PV-Anlagen noch nicht zur
Verfügung. Nach der Änderung des
Landesraumordnungsprogramms ist es grds. möglich eine Freiflächen-PV Anlage zu
realisieren. Voraussetzung Hierfür ist jedoch die Einleitung eines Bauleitverfahrens,
da Freiflächen-PV-Anlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB
sind. Laut der Änderung des Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen vom
07.09.2022 soll der Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer
Strahlungsenergie landesweit vorangetrieben werden. Zudem heißt es weiter das
Anlagen in Form von Freiflächenphotovoltaikanlagen in dafür geeignete Gebiete
raumverträglich umgesetzt werden sollen.
Bedingungen
der Bauleitplanung, wie z.B. Auswirkungen auf Natur und Landwirtschaft, Wärme-
und Blendeinwirkung sind noch separat zu prüfen, wenn grds. dem Antrag auf
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gefolgt werden soll.
Verwaltungsseitig
wird auf die Vorberatung der Anträge und der beabsichtigten Erstellung einer
Potenzial-Studie auf die Beratungsvorlagen B/2182/2022 und 2302/2023 verwiesen.
Die Erstellung der Potentialanalyse wurde politisch abgelehnt.
Die
Gemeinde Wiefelstede erfüllt mit der
Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem ehemaligen Fliegerhorst bereits die
Flächenziele des Landes Niedersachsen.
Aufgrund
der Siedlungsstruktur der Gemeinde werden die Flächenziele in Bezug auf die
Windplanung nicht erreicht werden können. Insofern bestünde hinsichtlich der
PV-Anlagen die Möglichkeit, hier einen gewissen Ausgleich zu schaffen.
Grundsätzlich
sind nach Auffassung der Verwaltung hinsichtlich beantragter
Flächenausweisungen gleiche Maßstäbe anzusetzen, d. h., dass gleiche
Sachverhalte auch gleichbehandelt werden. Hier könnte die bisherige Nutzung und
die festgestellten Bodenpunkte als Grundlage dienen, wie auch die weitere
Nutzung als landwirtschaftliche Fläche (Agvi-PV).
Finanzierung:
Die
Kosten des gesamten Bauleitverfahrens wären vom Antragsteller zu tragen.
Hierfür wäre ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Anlagen: