Betreff
Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens für die Errichtung einer Freifkächen-PV-Anlage, hier Antrag von Jan Eilers, Dobbenweg 1, 26215 Wiefelstede
Vorlage
B/2391/2023
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens von Herrn Jan Eilers zu/nicht zu.

b)     Die Verwaltung wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die erforderlichen Bauleitplanungen zu vereinbaren.

c)      Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Voraussetzungen der Bauleitplanung unter Einschaltung eines Planungsbüros zu prüfen und einen entsprechenden Planentwurf auszuarbeiten.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Jan Eilers, Eier Eilers GbR, hat mit Antrag vom 19.05.2022 einen Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens zur Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage gestellt. Geplant ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Hühnerauslauf.

 

 

Geplant ist die Errichtung einer Anlage mit einer Nennleistung von 5 MW. Die Anlage soll als Agri-PV-Anlage errichtet werden, somit werden keine Bodenversiegelungen vorgenommen und der landwirtschaftliche Bereich kann weiterhin als Hühnerauslauf genutzt werden.

 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung war die Fläche im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) noch als Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft vorgesehen und stand damit für eine Projektierung für Freiflächen PV-Anlagen noch nicht zur Verfügung.  Nach der Änderung des Landesraumordnungsprogramms ist es grds. möglich eine Freiflächen-PV Anlage zu realisieren. Voraussetzung Hierfür ist jedoch die Einleitung eines Bauleitverfahrens, da Freiflächen-PV-Anlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB sind. Laut der Änderung des Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen vom 07.09.2022 soll der Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie landesweit vorangetrieben werden. Zudem heißt es weiter das Anlagen in Form von Freiflächenphotovoltaikanlagen in dafür geeignete Gebiete raumverträglich umgesetzt werden sollen.

 

Bedingungen der Bauleitplanung, wie z.B. Auswirkungen auf Natur und Landwirtschaft, Wärme- und Blendeinwirkung sind noch separat zu prüfen, wenn grds. dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gefolgt werden soll.

 

Verwaltungsseitig wird auf die Vorberatung der Anträge und der beabsichtigten Erstellung einer Potenzial-Studie auf die Beratungsvorlagen B/2182/2022 und 2302/2023 verwiesen. Die Erstellung der Potentialanalyse wurde politisch abgelehnt.

 

Die Gemeinde Wiefelstede erfüllt  mit der Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem ehemaligen Fliegerhorst bereits die Flächenziele des Landes Niedersachsen.

 

Aufgrund der Siedlungsstruktur der Gemeinde werden die Flächenziele in Bezug auf die Windplanung nicht erreicht werden können. Insofern bestünde hinsichtlich der PV-Anlagen die Möglichkeit, hier einen gewissen Ausgleich zu schaffen.

 

Grundsätzlich sind nach Auffassung der Verwaltung hinsichtlich beantragter Flächenausweisungen gleiche Maßstäbe anzusetzen, d. h., dass gleiche Sachverhalte auch gleichbehandelt werden. Hier könnte die bisherige Nutzung und die festgestellten Bodenpunkte als Grundlage dienen, wie auch die weitere Nutzung als landwirtschaftliche Fläche (Agvi-PV).

 

 

 

 

 

  


Finanzierung:

 

Die Kosten des gesamten Bauleitverfahrens wären vom Antragsteller zu tragen. Hierfür wäre ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

 

    


Anlagen: