Vorschlag /
Empfehlung:
a) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede stimmt dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens von Herrn
Günter Schröder zu/nicht zu.
b) Die Verwaltung wird beauftragt einen
städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die erforderlichen
Bauleitplanungen zu vereinbaren.
c) Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren
Voraussetzungen für eine Bauleitplanung unter Einschaltung eines Planungsbüros
zu prüfen und eine entsprechenden Planentwurf auszuarbeiten.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Herr
Schröder hat am 18.10.2022 den Antrag zur Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen (Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans) zur Errichtung einer
Freiflächenphotovoltaikanlage auf den eigenen Flächen gestellt und möchte sich
dem Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage von Herr Eilers, s
B/2391/223 anschließen.
Zum
Zeitpunkt der Antragstellung war die Fläche im Regionalen Raumordnungsprogramm
(RROP) noch als Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft vorgesehen und stand
damit für eine Projektierung für Freiflächen PV-Anlagen noch nicht zur
Verfügung. Nach der Änderung des
Landesraumordnungsprogramms ist es grds. möglich eine Freiflächen-PV Anlage zu
realisieren. Voraussetzung Hierfür ist jedoch die Einleitung eines
Bauleitverfahrens, da Freiflächen-PV-Anlagen keine privilegierten Vorhaben nach
§ 35 Abs. 1 BauGB sind. Laut der Änderung des Landes-Raumordnungsprogramm
Niedersachsen vom 07.09.2022 soll der Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von
Strom aus solarer Strahlungsenergie landesweit vorangetrieben werden. Zudem
heißt es weiter das Anlagen in Form von Freiflächenphotovoltaikanlagen in dafür
geeignete Gebiete raumverträglich umgesetzt werden sollen.
Bedingungen
der Bauleitplanung, wie z.B. Auswirkungen auf Natur und Landwirtschaft, Wärme-
und Blendeinwirkung sind noch separat zu prüfen, wenn grds. dem Antrag auf
Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zugestimmt wurde.
Verwaltungsseitig wird auf die Vorberatung zu den Anträgen auf Errichtung
einer Freiflächen-PV-Anlage und der beabsichtigten Erstellung einer
Potentialanalyse auf die Vorlagen B/2182/2022 und 2302/2023 verwiesen. Die
Erstellung einer Potentialanalyse war politisch nicht gewünscht.
Die
Gemeinde Wiefelstede erfüllt mit der Freiflächenphotovoltaikanlage
auf dem ehemaligen Fliegerhorst bereits die Flächenziele des Landes
Niedersachsen.
Aufgrund
der Siedlungsstruktur der Gemeinde werden die Flächenziele in Bezug auf die
Windplanung nicht erreicht werden können. Insofern bestünde hinsichtlich der
PV-Anlagen die Möglichkeit, hier einen gewissen Ausgleich zu schaffen.
Grundsätzlich
sind nach Auffassung der Verwaltung hinsichtlich beantragter
Flächenausweisungen gleiche Maßstäbe anzusetzen, d. h., dass gleiche
Sachverhalte auch gleichbehandelt werden. Hier könnte die bisherige Nutzung und
die festgestellten Bodenpunkte als Grundlage dienen, wie auch die weitere
Nutzung als landwirtschaftliche Fläche (Agvi-PV).
Finanzierung:
Die Kosten für das
Bauleitverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Hierfür ist ein
städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Anlagen: