Betreff
Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage, hier: Günter Schröder, Torfweg 25, 26215 Wiefelstede
Vorlage
B/2392/2023
Aktenzeichen
III-1
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens von Herrn Günter Schröder zu/nicht zu.

b)     Die Verwaltung wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die erforderlichen Bauleitplanungen zu vereinbaren.

c)      Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Voraussetzungen für eine Bauleitplanung unter Einschaltung eines Planungsbüros zu prüfen und eine entsprechenden Planentwurf auszuarbeiten.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Herr Schröder hat am 18.10.2022 den Antrag zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen (Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans) zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den eigenen Flächen gestellt und möchte sich dem Antrag auf Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage von Herr Eilers, s B/2391/223 anschließen.

 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung war die Fläche im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) noch als Vorsorgegebiet für die Landwirtschaft vorgesehen und stand damit für eine Projektierung für Freiflächen PV-Anlagen noch nicht zur Verfügung.  Nach der Änderung des Landesraumordnungsprogramms ist es grds. möglich eine Freiflächen-PV Anlage zu realisieren. Voraussetzung Hierfür ist jedoch die Einleitung eines Bauleitverfahrens, da Freiflächen-PV-Anlagen keine privilegierten Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB sind. Laut der Änderung des Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen vom 07.09.2022 soll der Ausbau von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie landesweit vorangetrieben werden. Zudem heißt es weiter das Anlagen in Form von Freiflächenphotovoltaikanlagen in dafür geeignete Gebiete raumverträglich umgesetzt werden sollen.

 

Bedingungen der Bauleitplanung, wie z.B. Auswirkungen auf Natur und Landwirtschaft, Wärme- und Blendeinwirkung sind noch separat zu prüfen, wenn grds. dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zugestimmt wurde.

 

Verwaltungsseitig wird auf die Vorberatung zu den Anträgen auf Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage und der beabsichtigten Erstellung einer Potentialanalyse auf die Vorlagen B/2182/2022 und 2302/2023 verwiesen. Die Erstellung einer Potentialanalyse war politisch nicht gewünscht.

 

Die Gemeinde Wiefelstede erfüllt  mit der Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem ehemaligen Fliegerhorst bereits die Flächenziele des Landes Niedersachsen.

 

Aufgrund der Siedlungsstruktur der Gemeinde werden die Flächenziele in Bezug auf die Windplanung nicht erreicht werden können. Insofern bestünde hinsichtlich der PV-Anlagen die Möglichkeit, hier einen gewissen Ausgleich zu schaffen.

 

Grundsätzlich sind nach Auffassung der Verwaltung hinsichtlich beantragter Flächenausweisungen gleiche Maßstäbe anzusetzen, d. h., dass gleiche Sachverhalte auch gleichbehandelt werden. Hier könnte die bisherige Nutzung und die festgestellten Bodenpunkte als Grundlage dienen, wie auch die weitere Nutzung als landwirtschaftliche Fläche (Agvi-PV).

   


Finanzierung:

 

Die Kosten für das Bauleitverfahren sind vom Antragsteller zu tragen. Hierfür ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

     


Anlagen: