Betreff
Sportförderungsprogramm 2024
hier: Antrag des SVE Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von 32 Judo-Matten nebst Mattenwagen
Vorlage
B/2397/2023
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem SVE Wiefelstede e.V. (Judo-Abteilung) zur Beschaffung von 32 Sportmatten und eines Mattenwagens gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 991,06 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der SVE Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 16.10.2023 - eingegangen am 18.10.2023 - einen Zuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien zur Beschaffung von 32 Sportmatten nebst Mattenwagen (Sachgesamtheit) für die Judo-Abteilung. Die Kosten belaufen sich aufgrund einer Internetrecherche auf voraussichtlich 2.973,17 Euro inkl. Mehrwertsteuer.

 

Mit E-Mail vom 19.10.2023 wurde dem SVE Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung denkbar wäre. Einer vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine mögliche spätere Förderung herleiten zu können.

 

Verwaltungsseitig wird entsprechend der vom Rat der Gemeinde Wiefelstede beschlossenen Sportförderungsrichtlinien vorgeschlagen, dem SVE Wiefelstede e.V. einen Zuschuss im Rahmen einer Drittelförderung in Höhe von max. 991,06 Euro zu gewähren.

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

1.)

Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2023 eingegangen

(   )

2.)

Antragssteller ist Mitglied im Kreissportbund

(X)

3.)

Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig

(X)

4.)

Kein nachträglicher Zuschussantrag

(X)

5.)

Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 Euro (ohne MwSt.)

(X)

 

 

Der Antrag ist nicht fristgerecht eingegangen. Nachrichtlich wurde der SVE Wiefelstede e.V. nochmals darauf hingewiesen, zukünftig Anträge auf Sportförderung bis zum 30.06. eines Jahres vollumfänglich zu stellen.

 

Die Notwendigkeit der Beschaffung wird damit begründet, dass die Judoabteilung eine positive Mitgliederentwicklung aufweise und die Anzahl der Matten insofern aufgestockt werden müsse. Zudem seien einige Judomatten teilweise über 20 Jahre alt, die abgängig seien und in diesem Zuge ausgetauscht würden.

 

Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung von 32 Sportmatten nebst Mattenwagen ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig.

 

Da der begehrte Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien im Umkehrschluss eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 991,06 Euro werden im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

 


Anlagen: