hier: Antrag des SVE Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von 32 Judo-Matten nebst Mattenwagen
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
SVE Wiefelstede e.V. (Judo-Abteilung) zur Beschaffung von 32 Sportmatten und
eines Mattenwagens gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen
einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 991,06 Euro (Drittelförderung) zu
gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der SVE Wiefelstede e.V.
beantragt mit Schreiben vom 16.10.2023 - eingegangen am 18.10.2023 - einen Zuschuss nach den
Sportförderungsrichtlinien zur Beschaffung von 32 Sportmatten nebst Mattenwagen
(Sachgesamtheit) für die Judo-Abteilung. Die Kosten belaufen sich aufgrund
einer Internetrecherche auf voraussichtlich
2.973,17 Euro inkl. Mehrwertsteuer.
Mit E-Mail vom 19.10.2023
wurde dem SVE Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt,
dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung denkbar wäre. Einer
vorzeitigen Beschaffung wurde zugestimmt, ohne hierbei einen Anspruch auf eine
mögliche spätere Förderung herleiten zu können.
Verwaltungsseitig wird
entsprechend der vom Rat der Gemeinde Wiefelstede beschlossenen
Sportförderungsrichtlinien vorgeschlagen, dem SVE Wiefelstede e.V. einen
Zuschuss im Rahmen einer Drittelförderung
in Höhe von max. 991,06 Euro zu
gewähren.
Beurteilung nach den
Sportförderungsrichtlinien:
1.) |
Der Antrag ist
fristgerecht bis zum 30.06.2023 eingegangen |
( ) |
2.) |
Antragssteller ist
Mitglied im Kreissportbund |
(X) |
3.) |
Der Antragsgegenstand
dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig |
(X) |
4.) |
Kein nachträglicher
Zuschussantrag |
(X) |
5.) |
Anschaffungswert gemäß § 5
Abs. 3 über 1.000,00 Euro (ohne MwSt.) |
(X) |
Der Antrag ist nicht fristgerecht eingegangen.
Nachrichtlich wurde der SVE Wiefelstede e.V. nochmals darauf hingewiesen,
zukünftig Anträge auf Sportförderung bis zum 30.06. eines Jahres vollumfänglich
zu stellen.
Die Notwendigkeit der Beschaffung wird damit
begründet, dass die Judoabteilung eine positive Mitgliederentwicklung aufweise
und die Anzahl der Matten insofern aufgestockt werden müsse. Zudem seien einige
Judomatten teilweise über 20 Jahre alt, die abgängig seien und in diesem Zuge
ausgetauscht würden.
Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung
von 32 Sportmatten nebst Mattenwagen ist gemäß § 5 Abs. 1 der
Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig.
Da der begehrte
Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der
Sportförderungsrichtlinien im Umkehrschluss eine Entscheidung der zuständigen
Gremien herbeizuführen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 991,06 Euro werden im
Haushaltsplanentwurf 2024 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101,
Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen: