Betreff
Sportförderungsprogramm 2024
hier: Antrag des SVE Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Zuschusses für die Beschaffung von mehreren Tornetzen und Torsicherungen
Vorlage
B/2399/2023
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, den Antrag des SVE Wiefelstede e.V. vom 25.04.2023 zur Förderung der Beschaffung von Tornetzen und Sicherungsmaterial einschließlich Bodenrahmen abzulehnen.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der SVE Wiefelstede e.V. beantragt mit Email vom 25.04.2023 die Förderung von diversen Tornetzen, Netzhaken und Sicherungen. Insgesamt geht der SVE Wiefelstede e.V. in seinem Antrag auf Investitionen über 1.000 Euro aus.

 

Anlass dieses Antrages ist der jährlich wiederkehrende Hinweis der Verwaltung auf die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten im Umgang von beweglichen Fußballtoren auf den Sportanlagen der Gemeinde Wiefelstede.

 

Mit E-Mail vom 15.05.2023 wurde dem SVE Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass der Antrag zu konkretisieren und die Vorlage mindestens eines Kostenvoranschlages oder eines Internetangebotes bis zum 30.06.2023 zu erbringen sei. Eine Kostenübersicht ist der Verwaltung mit Email vom 16.10.2023 zugegangen.

 

Die Gesamtkosten werden auf 2.797,80 Euro beziffert. Die beabsichtigten Beschaffungen wären aus Sicht der Verwaltung einzeln zu betrachten und eher dem Unterhaltungsaufwand zu zuordnen. Eine Investition als Sachgesamtheit ist hier zu verneinen.

 

Verwaltungsseitig wird entsprechend der vom Rat der Gemeinde Wiefelstede beschlossenen Sportförderungsrichtlinien vorgeschlagen, dem SVE Wiefelstede e.V. für die beabsichtigten Beschaffungen (Tornetze und Torsicherungen) keinen Zuschuss zu gewähren.

 

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

 

 

 

1.)

Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2023 eingegangen

(X)

2.)

Antragssteller ist Mitglied im Kreissportbund

(X)

3.)

Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig

(X)

4.)

Kein nachträglicher Zuschussantrag

(X)

5.)

Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 Euro (ohne MwSt.)

(   )

 

 

 

Da der begehrte Zuschussbetrag über 600,00 € liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien im Umkehrschluss eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

 


Finanzierung:

 

Haushaltsmittel wurden bislang im Haushaltsplanentwurf 2024 nicht berücksichtigt.

 


Anlagen: