Betreff
Sportförderungsprogramm 2024;
hier: Antrag des SVE Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Vollkostenzuschusses für die Beschaffung einer Rasenkehrmaschine
Vorlage
B/2400/2023
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem SVE Wiefelstede e.V. zur Beschaffung einer Rasenkehrmaschine gem. § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max. 2.200,00 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der SVE Wiefelstede e.V. beantragt mit Schreiben vom 17.10.2023 einen Vollkostenzuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien zur Beschaffung einer Rasenkehrmaschine. Die Reparatur der vorhandenen Rasenkehrmaschine bzw. die Anschaffung einer gebrauchten/neuen Rasenkehrmaschine wurde per Email am 30.08.2023/13.09.2023 bereits angekündigt.

 

Die Kosten für eine Reparatur belaufen sich auf ca. 1.500,00 Euro – 2.000,00 Euro, wobei die vorhandene Rasenkehrmaschine laut Verein als abgängig anzusehen sei. Eine gebrauchte Rasenkehrmaschine ist nach Internetrecherche für 6.000,00 Euro – 7.000,00 Euro käuflich erwerbbar und ab 10.500,00 Euro können Neugeräte beschafft werden.

 

Mit E-Mail vom 18.10.2023 wurde dem SVE Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt, dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung denkbar wäre.

 

Die Notwendigkeit der Beschaffung wird mit der anstehenden Reparatur begründet. Die vorhandene Rasenkehrmaschine war bis vor kurzem häufig im Einsatz, um den reibungslosen Betrieb der Mähroboter zu gewährleisten. Dies wird sich in den Herbstmonaten noch verstärken, weil dann permanent die Blätter beseitigt werden müssen. Auch ohne Blätter und Äste, die immer wieder auch nach Sommerstürmen auf den Plätzen liegen, ist die Kehrmaschine notwendig, um den Platz nach einem Robotereinatz bei feuchter Witterung spielfähig zu machen. Ohne Rasenkehrmaschine sei der SVE Wiefelstede e.V. weiterhin auf  die Unterstützung des Bauhofes angewiesen.

 

Verwaltungsseitig wird entsprechend der vom Rat der Gemeinde Wiefelstede beschlossenen Sportförderungsrichtlinien vorgeschlagen, dem SVE Wiefelstede e.V. einen Zuschuss im Rahmen einer Drittelförderung in Höhe von max. 2.200,00 Euro (ausgehend von einer Beschaffung eines Gebrauchtgerätes bis zu 6.600,00 Euro) zu gewähren.

 

Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien:

1.)

Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2023 eingegangen

(   )

2.)

Antragssteller ist Mitglied im Kreissportbund

(X)

3.)

Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig

(X)

4.)

Kein nachträglicher Zuschussantrag

(X)

5.)

Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 Euro (ohne MwSt.)

(X)

 

Der Antrag auf Zuschussgewährung für die Anschaffung einer Rasenkehrmaschine ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag über 600,00 Euro liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien im Umkehrschluss eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

 


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.200,00 Euro werden im  Haushaltsplanentwurf 2024 bei der Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.

 


Anlagen: