hier: Antrag des SVE Wiefelstede e.V. auf Gewährung eines Vollkostenzuschusses für die Beschaffung einer Rasenkehrmaschine
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem
SVE Wiefelstede e.V. zur Beschaffung einer Rasenkehrmaschine gem. § 5 Abs. 1
der Sportförderungsrichtlinien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von max.
2.200,00 Euro (Drittelförderung) zu gewähren.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der SVE Wiefelstede e.V.
beantragt mit Schreiben vom 17.10.2023 einen Vollkostenzuschuss nach den Sportförderungsrichtlinien zur
Beschaffung einer Rasenkehrmaschine. Die Reparatur der vorhandenen
Rasenkehrmaschine bzw. die Anschaffung einer gebrauchten/neuen
Rasenkehrmaschine wurde per Email am 30.08.2023/13.09.2023 bereits angekündigt.
Die Kosten für eine
Reparatur belaufen sich auf ca. 1.500,00 Euro – 2.000,00 Euro, wobei die
vorhandene Rasenkehrmaschine laut Verein als abgängig anzusehen sei. Eine
gebrauchte Rasenkehrmaschine ist nach Internetrecherche für 6.000,00 Euro –
7.000,00 Euro käuflich erwerbbar und ab 10.500,00 Euro können Neugeräte
beschafft werden.
Mit E-Mail vom 18.10.2023
wurde dem SVE Wiefelstede e.V. der Antragseingang bestätigt und mitgeteilt,
dass nach den Sportförderungsrichtlinien eine Förderung denkbar wäre.
Die Notwendigkeit der
Beschaffung wird mit der anstehenden Reparatur begründet. Die vorhandene
Rasenkehrmaschine war bis vor kurzem häufig im Einsatz, um den reibungslosen
Betrieb der Mähroboter zu gewährleisten. Dies wird sich in den Herbstmonaten
noch verstärken, weil dann permanent die Blätter beseitigt werden müssen. Auch
ohne Blätter und Äste, die immer wieder auch nach Sommerstürmen auf den Plätzen
liegen, ist die Kehrmaschine notwendig, um den Platz nach einem Robotereinatz
bei feuchter Witterung spielfähig zu machen. Ohne Rasenkehrmaschine sei der SVE
Wiefelstede e.V. weiterhin auf die
Unterstützung des Bauhofes angewiesen.
Verwaltungsseitig wird
entsprechend der vom Rat der Gemeinde Wiefelstede beschlossenen
Sportförderungsrichtlinien vorgeschlagen, dem SVE Wiefelstede e.V. einen
Zuschuss im Rahmen einer Drittelförderung
in Höhe von max. 2.200,00 Euro
(ausgehend von einer Beschaffung eines Gebrauchtgerätes bis zu 6.600,00 Euro)
zu gewähren.
Beurteilung nach den
Sportförderungsrichtlinien:
1.) |
Der Antrag ist
fristgerecht bis zum 30.06.2023 eingegangen |
( ) |
2.) |
Antragssteller ist
Mitglied im Kreissportbund |
(X) |
3.) |
Der Antragsgegenstand
dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig |
(X) |
4.) |
Kein nachträglicher
Zuschussantrag |
(X) |
5.) |
Anschaffungswert gemäß § 5
Abs. 3 über 1.000,00 Euro (ohne MwSt.) |
(X) |
Der Antrag auf
Zuschussgewährung für die Anschaffung einer Rasenkehrmaschine ist gemäß § 5
Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag
über 600,00 Euro liegt, ist gemäß § 8 der Sportförderungsrichtlinien im
Umkehrschluss eine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.
Finanzierung:
Die
erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 2.200,00 Euro werden im Haushaltsplanentwurf 2024 bei der
Kostenstelle 12003, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, berücksichtigt.
Anlagen: