Betreff
Sportförderungsprogramm 2024;
hier: Antrag des TV Metjendorf 04 e.V. vom 26.09.2023 auf Bezuschussung zur Errichtung einer automatischen Bewässerungsanlage auf drei Sportplätzen
Vorlage
B/2401/2023
Aktenzeichen
12003
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV Metjendorf 04 e.V. zur Errichtung einer automatischen Bewässerungsanlage einen max. Zuschuss in Höhe von 18.100,00 € zu gewähren. Der Zuschuss wird um max. weitere 11.800,00 € aufgestockt, sofern eine Förderung durch den Landessportbund ausfällt.

 

 

 

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

 

Auf die Beratungen zur Installation einer Beregnungsanlage auf den Sportanlagen in Wiefelstede (Beratungsvorlage B/1910/2021) wird zunächst hingewiesen.

 

Der TV Metjendorf 04 e.V. beabsichtigt nunmehr ebenfalls eine Beregnungsanlage für alle Sportanlagen in Metjendorf in Eigenleistung zu installieren. Auf die Projektbeschreibung aus dem Schreiben vom 26.09.2023 wird verwiesen. Mit der Installation einer Beregnungsanlage können zukünftig auch die Sportanlagen in Metjendorf mittels Mährobotern bewirtschaftet werden.

 

Im Rahmen der anstehenden Arbeiten zur Beregnungsanlage soll die Leitungsverlegung und Verfüllung durch Vereinsmitglieder in Eigenleistung durchgeführt werden. Diverse fachtechnische Arbeiten werden hingegen von entsprechenden Fachfirmen durchgeführt.

 

Die Gesamtkosten für Material und für die vorgenannten fachtechnischen Arbeiten belaufen sich auf 50.424,00 €. Der Verein rechnet mit 370 Stunden Eigenleistungen. Je Arbeitsstunde werden 10,00 € berücksichtigt, so dass für die Eigenleistungen nochmals 3.700,00 € zu veranschlagen sind. Die Gesamtkosten belaufen sich folglich auf 54.124,00 €.

 

Der TV Metjendorf 04 e.V. beantragt hierfür eine 1/3-Förderung gem. den Sportförderrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede. Die Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien kommt zu folgendem Ergebnis:

 

 

 

 

 

 

 

1.)

Der Antrag ist fristgerecht bis zum 30.06.2023 eingegangen

(   )

2.)

Antragssteller ist Mitglied im Kreissportbund

(X)

3.)

Der Antragsgegenstand dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig

(X)

4.)

Kein nachträglicher Zuschussantrag

(X)

5.)

Anschaffungswert gemäß § 5 Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.)

(X)

 

Hinsichtlich des Antragseingangs war der TV Metjendorf 04 e.V. stets im engen Austausch mit der Verwaltung. Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Förderung gem. der Sportförderrichtlinie der Gemeinde folglich möglich.

 

Für ein weiteres Drittel der Kosten wurde durch den TV Metjendorf 04 e.V. eine Sportförderung beim Landkreis beantragt. Das verbleibende Drittel der Kosten wäre vom Verein zu tragen. Die Refinanzierung des Vereinsanteils erfolgt durch Beantragung entsprechender Mittel beim Landessportbund in Höhe von 11.765,00 € sowie durch Einbringung von Eigenleistungen.

 

Die Durchführung der Maßnahme sowie die 1/3-Förderung werden seitens der Verwaltung befürwortet. Im Anschluss könnte die Beschaffung der drei Mähroboter für die drei Plätze in Metjendorf angestoßen werden. Hiervon würden sowohl die Gemeinde als auch der TV Metjendorf 04 e.V. profitieren.

 

Der TV Metjendorf 04 e.V. beantragt vorsorglich die Aufstockung der Fördermittel um die beim Landessportbund beantragte Förderung in Höhe von 11.765,00 €, sofern die Förderung vom Sportbund abgelehnt werden sollte. Seitens der Verwaltung würde die Aufstockung der Mittel für diesen Fall ebenso befürwortet werden, damit die Installation der Beregnungsanlage abgeschlossen werden kann und im Anschluss die Mähroboter aufgebaut und die daraus resultierenden og. Ziele erreicht werden können. Entsprechende Haushaltsmittel für die Mähroboter werden in die Haushaltsplanung 2024 aufgenommen.

 


Finanzierung:

 

Für die Haushaltsplanung 2024 werden sowohl die 1/3-Förderung gem. den Sportförderrichtlinien (1/3 von 54.124,00 € = 18.041,34 €, gerundet 18.100,00 €) als auch der Anteil der Förderung durch den Landessportbund in Höhe von max. 11.765,00 € (gerundet 11.800,00 €) aufgenommen, sofern diese Förderung ausfällt. Die Einplanung erfolgt bei Kostenstelle 30411, Kostenträger 424501, Sachkonto 0241002.

 

 

 


Anlagen: