hier: Antrag des TV Metjendorf 04 e.V. vom 26.09.2023 auf Bezuschussung zur Errichtung einer automatischen Bewässerungsanlage auf drei Sportplätzen
Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem TV
Metjendorf 04 e.V. zur Errichtung einer automatischen Bewässerungsanlage einen
max. Zuschuss in Höhe von 18.100,00 € zu gewähren. Der Zuschuss wird um max.
weitere 11.800,00 € aufgestockt, sofern eine Förderung durch den
Landessportbund ausfällt.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Auf die
Beratungen zur Installation einer Beregnungsanlage auf den Sportanlagen in
Wiefelstede (Beratungsvorlage B/1910/2021) wird zunächst hingewiesen.
Der TV
Metjendorf 04 e.V. beabsichtigt nunmehr ebenfalls eine Beregnungsanlage für alle Sportanlagen in Metjendorf in Eigenleistung zu
installieren. Auf die Projektbeschreibung aus dem Schreiben vom 26.09.2023
wird verwiesen. Mit der Installation einer Beregnungsanlage können zukünftig
auch die Sportanlagen in Metjendorf mittels Mährobotern bewirtschaftet werden.
Im
Rahmen der anstehenden Arbeiten zur Beregnungsanlage soll die Leitungsverlegung
und Verfüllung durch Vereinsmitglieder in Eigenleistung durchgeführt werden.
Diverse fachtechnische Arbeiten werden hingegen von entsprechenden Fachfirmen
durchgeführt.
Die
Gesamtkosten für Material und für die vorgenannten fachtechnischen Arbeiten
belaufen sich auf 50.424,00 €. Der Verein rechnet mit 370 Stunden Eigenleistungen.
Je Arbeitsstunde werden 10,00 € berücksichtigt, so dass für die Eigenleistungen
nochmals 3.700,00 € zu veranschlagen sind. Die
Gesamtkosten belaufen sich folglich auf 54.124,00 €.
Der TV
Metjendorf 04 e.V. beantragt hierfür eine 1/3-Förderung
gem. den Sportförderrichtlinien der Gemeinde Wiefelstede. Die
Beurteilung nach den Sportförderungsrichtlinien kommt zu folgendem Ergebnis:
1.) |
Der Antrag ist
fristgerecht bis zum 30.06.2023 eingegangen |
( ) |
2.) |
Antragssteller ist
Mitglied im Kreissportbund |
(X) |
3.) |
Der Antragsgegenstand
dient anerkanntermaßen dem Sport und ist notwendig |
(X) |
4.) |
Kein nachträglicher
Zuschussantrag |
(X) |
5.) |
Anschaffungswert gemäß § 5
Abs. 3 über 1.000,00 € (ohne MwSt.) |
(X) |
Hinsichtlich
des Antragseingangs war der TV Metjendorf 04 e.V. stets im engen Austausch mit
der Verwaltung. Aus Sicht der Verwaltung wäre eine Förderung gem. der
Sportförderrichtlinie der Gemeinde folglich möglich.
Für ein
weiteres Drittel der Kosten wurde durch den TV Metjendorf 04 e.V. eine
Sportförderung beim Landkreis beantragt. Das verbleibende Drittel der Kosten
wäre vom Verein zu tragen. Die Refinanzierung des Vereinsanteils erfolgt durch
Beantragung entsprechender Mittel beim Landessportbund in Höhe von 11.765,00 €
sowie durch Einbringung von Eigenleistungen.
Die
Durchführung der Maßnahme sowie die 1/3-Förderung werden seitens der Verwaltung
befürwortet. Im Anschluss könnte die Beschaffung der drei Mähroboter für
die drei Plätze in Metjendorf angestoßen werden. Hiervon würden sowohl die
Gemeinde als auch der TV Metjendorf 04 e.V. profitieren.
Der TV Metjendorf 04 e.V. beantragt vorsorglich die Aufstockung der Fördermittel um die beim Landessportbund beantragte Förderung in Höhe von 11.765,00 €, sofern die Förderung vom Sportbund abgelehnt werden sollte. Seitens der Verwaltung würde die Aufstockung der Mittel für diesen Fall ebenso befürwortet werden, damit die Installation der Beregnungsanlage abgeschlossen werden kann und im Anschluss die Mähroboter aufgebaut und die daraus resultierenden og. Ziele erreicht werden können. Entsprechende Haushaltsmittel für die Mähroboter werden in die Haushaltsplanung 2024 aufgenommen.
Finanzierung:
Für die
Haushaltsplanung 2024 werden sowohl die 1/3-Förderung
gem. den Sportförderrichtlinien (1/3 von 54.124,00 € = 18.041,34 €, gerundet
18.100,00 €) als auch der Anteil der
Förderung durch den Landessportbund in Höhe von max. 11.765,00 € (gerundet
11.800,00 €) aufgenommen, sofern diese Förderung ausfällt. Die Einplanung
erfolgt bei Kostenstelle 30411, Kostenträger 424501, Sachkonto 0241002.
Anlagen: