Betreff
6. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Gemeinde Wiefelstede über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung)
Vorlage
B/2445/2023
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die als Anlage zur Beratungsvorlage B/2445/2023 beigefügte 6. Verordnung zur Änderung der Verordnung der Gemeinde Wiefelstede über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) inklusive der Neufassung des Straßenverzeichnisses B.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) in der aktuellen Fassung sind die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen zu reinigen.

 

Grds. reinigungspflichtig sind die Gemeinden (§ 52 Abs. 2 NStrG), sofern diese die ihnen obliegenden Reinigungspflichten nicht durch Satzung den Eigentümern der anliegenden Grundstücke auferlegt hat (§ 52 Abs. 4 S. 1 NStrG).

 

Die Gemeinde Wiefelstede hat in § 3 ihrer Satzung über die Reinigung der Straßen in der Gemeinde Wiefelstede (Straßenreinigungssatzung) in der aktuellen Fassung mit Bezug zu den Straßenverzeichnissen A und B der Verordnung der Gemeinde Wiefelstede über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) in der aktuellen Fassung hiervon Gebrauch gemacht.

 

Gemäß des Straßenverzeichnisses B (als Bestandteil der Straßenreinigungsverordnung) hat eine Reinigung durch die Anlieger zu erfolgen, sofern nicht im Straßenverzeichnis A etwas anderes bestimmt ist (vgl. § 3 Abs. 3 S. 1 der Straßenreinigungsverordnung). Bei den im Straßenverzeichnis A benannten Straßen erfolgt eine Reinigung durch die Gemeinde (mit Gebührenerhebung). 

 

Das Straßenverzeichnis A (Reinigung durch Gemeinde mit Gebührenerhebung) ist nicht anzupassen, da laut Auskunft des Fachdienstes Straßen, Wege und Plätze keine neuen Straßen oder Strecken hinzugekommen sind.

 

Im Straßenverzeichnis B (Reinigung durch die Anlieger) ist nach Informationen des Fachdienstes Straßen, Wege und Plätze lediglich die Gemeindestraße „An den Weiden“ mitaufzunehmen. Entsprechend wurde die Verordnung der Gemeinde Wiefelstede über Art, Maß und Umfang der Straßenreinigung (Straßenreinigungsverordnung) sowie das Straßenverzeichnis B als Bestandteil dieser Verordnung angepasst.

 


Anlagen: