Betreff
Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen, der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2023
Vorlage
B/2449/2023
Art
Beratungsvorlage

 

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der Beratungsvorlage B/2449/2023

über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2023 zur Kenntnis.   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Verwaltung hat zuletzt im Oktober 2023 den Verlauf der Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage vorgestellt. Der anliegenden Tabelle sind nunmehr die aktuellen Stände sowie die gegenwärtigen Erwartungen zu entnehmen. Zusätzlich sind zum Vergleich nochmals die Erwartungen aufgeführt, die im Oktober vorgestellt wurden.

Nachstehend aufgelistet sind lediglich die wesentlichen Positionen.


Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Flächen)

Die Grundsteuer A verläuft auch 2023 gewohnt konstant. Sowohl die bisherigen Buchungen als auch die Erwartung zum Jahresende befinden sich in etwa auf Höhe des Haushaltsansatzes. Derzeit sind leichte Mindererträge in Höhe von 7.100 € zu erwarten.

 

Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke)

Die Grundsteuer B wurde in der Haushaltsplanung 2023 mit einem Ansatz in Höhe von 2.567.900 € geplant. Die Erwartung ist aufgrund diverser Nachveranlagungen größer ausgefallen, als angenommen, so dass die Verwaltung zum Jahresende von Mehrerträgen in Höhe von 20.100 € ausgeht.

 

Gewerbesteuer

Grundlage für die Planung der Gewerbesteuer 2023 war zunächst das voraussichtliche Veranlagungssoll der Hauptveranlagung 2023, sowie bereits sichere Gewerbesteuernachveranlagungen aufgrund vorliegender Gewerbesteuermessbescheide für diverse Großbetriebe. Durch diese beiden Berechnungsgrößen konnte für 2023 ein Ertragsansatz in Höhe von 8.700.000 € eingeplant werden. Die Verwaltung geht aufgrund einer Vielzahl von größeren und kleineren Nachveranlagungen zum Jahresende von Gewerbesteuer-Erträgen in Höhe von 11.400.000 € aus. Entsprechend wären Mehrerträge in Höhe von rund 2.700.000 € zu verzeichnen.

 

 

 

Gewerbesteuerumlage

Für die Gewerbesteuerumlage (35 % der Gewerbesteuermessbeträge) würden sich aufgrund des erhöhten Gewerbesteueraufkommens Mehraufwendungen gegenüber dem Planansatz in Höhe von 270.000 € ergeben.

 

Vergnügungs- und Spielgerätesteuer

Die Spielgerätesteuer (20% des Einspielergebnisses) wurde mit einem Ansatz in Höhe von 110.000 € geplant. Derzeit werden noch zwei Spielhallen in der Gemeinde Wiefelstede betrieben. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Spielgerätesteuer in etwa den Haushaltsansatz erreicht.

 

Einkommensteuer

Die Einkommensteuer 2023 wurde auf Basis der Daten der Steuerschätzung aus 11/2022 mit 9.362.000 € eingeplant. Inzwischen liegen die Abrechnungen bis November 2023 vor. Die Veränderungen der Abschlagszahlungen zum Vorjahr unterlagen teils Schwankungen zwischen -16 % bis +53 %. Die Abschläge für Oktober und November lagen bei 10 % und 53 % über den Vorjahreswerten. Für die Hochrechnung des Jahresergebnisses 2023 wurde hinsichtlich der Dezember-Zahlung der Vorjahreswert zugrunde gelegt. Ein Abrechnungsbetrag zum 01.02.2024 wurde ebenso auf Basis des Vorjahres berücksichtigt. Folglich würden sich Erträge aus dem Aufkommen der Einkommensteuer in Höhe von 8.826.000 € ergeben, was Mindererträge in Höhe von 536.000 € bedeuten würde.

 

Umsatzsteuer

Die Umsatzsteuer 2023 wurde ebenso wie die Einkommensteuer auf Basis der Daten der Steuerschätzung aus 11/2022 mit 1.113.000 € eingeplant. Auch bei der Umsatzsteuer liegen die Abschlagsbeträge bis November 2023 vor.  Lange Zeit gab es niedrigere Abschlagszahlungen im Gegensatz zu den Vorjahreswerten. Zuletzt lagen die Abschläge jedoch auf Vorjahresniveau bzw. bis 10 % über den Vorjahresbeträgen. Für die Hochrechnung 2023 wurde, genau wie bei der Einkommensteuer, der Vorjahreswert bei der Dezember-Zahlungen sowie der Abrechnung Folgejahr  zugrunde gelegt. Derzeit geht die Verwaltung von Erträgen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 1.088.000 € aus, was einem Minderertrag in Höhe von rund 25.000 € entspricht.

 

Schlüsselzuweisungen/Kreisumlage

Für die Haushaltsplanung war Basis der vorläufige Grundbetrag in Höhe von 1.346,65 €.

Grundlage für die Erwartung bei den Schlüsselzuweisungen ist nunmehr der endgültige Grundbetrag 2023, welcher im April 2023 in Höhe von 1.354,82 € mitgeteilt wurde. Hierbei ergibt sich eine Abweichung von 8,17 €. Daraus resultieren Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 109.100 €.

 

Aufgrund der höheren Schlüsselzuweisungen war auch die zu zahlende Kreisumlage neu zu berechnen. Zusätzlich wurde die Kreisumlage 2023 von 34 % auf 32% gesenkt. Insgesamt ergeben sich dadurch Minderausgaben in Höhe von 416.000 €.

 

Fazit

Aus den in der Übersicht dargestellten Positionen ergibt sich gegenüber der Planung voraussichtlich eine Verbesserung in Höhe von 2.404.800 €.  Aufgrund des fortgeschrittenen Jahresverlaufes verfestigen sich diese Prognosen, so dass davon auszugehen ist, dass das Haushaltsjahr 2023 nicht mit dem planerischen Defizit in Höhe von 1.323.500 € abschließen wird, sondern mit einem deutlichen Überschuss.

 


 

Anlagen