Vorschlag /
Empfehlung:
Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht aus der
Beratungsvorlage B/2449/2023
über die Entwicklung der Hauptsteuererträge und Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage für das Jahr 2023 zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Die Verwaltung hat zuletzt im Oktober 2023 den Verlauf der Haushaltsausführung im Bereich der Hauptsteuererträge, Zuweisungen sowie der Kreis- und Gewerbesteuerumlage vorgestellt. Der anliegenden Tabelle sind nunmehr die aktuellen Stände sowie die gegenwärtigen Erwartungen zu entnehmen. Zusätzlich sind zum Vergleich nochmals die Erwartungen aufgeführt, die im Oktober vorgestellt wurden.
Nachstehend aufgelistet sind lediglich die wesentlichen Positionen.
Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Flächen)
Die Grundsteuer A verläuft auch 2023 gewohnt konstant. Sowohl die
bisherigen Buchungen als auch die Erwartung zum Jahresende befinden sich in
etwa auf Höhe des Haushaltsansatzes. Derzeit sind leichte Mindererträge in Höhe
von 7.100 € zu erwarten.
Grundsteuer B (bebaute und
unbebaute Grundstücke)
Die Grundsteuer B wurde in der Haushaltsplanung 2023 mit einem Ansatz in
Höhe von 2.567.900 € geplant. Die Erwartung ist
aufgrund diverser Nachveranlagungen größer ausgefallen, als angenommen, so dass
die Verwaltung zum Jahresende von Mehrerträgen in Höhe von 20.100 € ausgeht.
Gewerbesteuer
Grundlage für die Planung der
Gewerbesteuer 2023 war zunächst das voraussichtliche Veranlagungssoll der
Hauptveranlagung 2023, sowie bereits sichere Gewerbesteuernachveranlagungen
aufgrund vorliegender Gewerbesteuermessbescheide für diverse Großbetriebe.
Durch diese beiden Berechnungsgrößen konnte für 2023 ein Ertragsansatz in Höhe
von 8.700.000 € eingeplant werden. Die Verwaltung geht aufgrund einer Vielzahl von
größeren und kleineren Nachveranlagungen zum Jahresende von
Gewerbesteuer-Erträgen in Höhe von 11.400.000 € aus. Entsprechend wären
Mehrerträge in Höhe von rund 2.700.000 € zu verzeichnen.
Gewerbesteuerumlage
Für die Gewerbesteuerumlage (35 % der
Gewerbesteuermessbeträge) würden sich aufgrund des erhöhten
Gewerbesteueraufkommens Mehraufwendungen gegenüber dem Planansatz in Höhe von
270.000 € ergeben.
Vergnügungs- und
Spielgerätesteuer
Die Spielgerätesteuer (20% des Einspielergebnisses) wurde mit einem
Ansatz in Höhe von 110.000 € geplant. Derzeit werden noch zwei Spielhallen in
der Gemeinde Wiefelstede betrieben. Die Verwaltung geht davon aus, dass die
Spielgerätesteuer in etwa den Haushaltsansatz erreicht.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer 2023 wurde auf Basis der Daten der Steuerschätzung
aus 11/2022 mit 9.362.000 € eingeplant. Inzwischen liegen die Abrechnungen bis
November 2023 vor. Die Veränderungen
der Abschlagszahlungen zum Vorjahr unterlagen teils Schwankungen zwischen -16 %
bis +53 %. Die Abschläge für Oktober und
November lagen bei 10 % und 53 % über den Vorjahreswerten. Für die Hochrechnung
des Jahresergebnisses 2023 wurde hinsichtlich der Dezember-Zahlung der
Vorjahreswert zugrunde gelegt. Ein Abrechnungsbetrag zum 01.02.2024 wurde
ebenso auf Basis des Vorjahres berücksichtigt. Folglich würden sich Erträge aus
dem Aufkommen der Einkommensteuer in Höhe von 8.826.000 € ergeben, was
Mindererträge in Höhe von 536.000 € bedeuten würde.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer 2023 wurde ebenso wie die Einkommensteuer auf Basis der
Daten der Steuerschätzung aus 11/2022 mit 1.113.000 € eingeplant. Auch bei der
Umsatzsteuer liegen die Abschlagsbeträge bis November 2023 vor. Lange Zeit gab es niedrigere
Abschlagszahlungen im Gegensatz zu den Vorjahreswerten. Zuletzt lagen die
Abschläge jedoch auf Vorjahresniveau bzw. bis 10 % über den Vorjahresbeträgen.
Für die Hochrechnung 2023 wurde, genau wie bei der Einkommensteuer, der
Vorjahreswert bei der Dezember-Zahlungen sowie der Abrechnung Folgejahr zugrunde gelegt. Derzeit geht die Verwaltung
von Erträgen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 1.088.000 € aus, was einem
Minderertrag in Höhe von rund 25.000 € entspricht.
Schlüsselzuweisungen/Kreisumlage
Für die Haushaltsplanung war
Basis der vorläufige Grundbetrag in Höhe von 1.346,65 €.
Grundlage für die Erwartung bei den Schlüsselzuweisungen ist nunmehr der endgültige Grundbetrag 2023, welcher im April 2023 in Höhe von 1.354,82 € mitgeteilt wurde. Hierbei ergibt sich eine Abweichung von 8,17 €. Daraus resultieren Mehrerträge bei den Schlüsselzuweisungen in Höhe von 109.100 €.
Aufgrund der höheren
Schlüsselzuweisungen war auch die zu zahlende Kreisumlage neu zu berechnen.
Zusätzlich wurde die Kreisumlage 2023 von 34 % auf 32% gesenkt. Insgesamt
ergeben sich dadurch Minderausgaben in Höhe von 416.000 €.
Fazit
Aus den in der Übersicht dargestellten Positionen ergibt sich gegenüber
der Planung voraussichtlich eine Verbesserung in Höhe von 2.404.800 €. Aufgrund des fortgeschrittenen
Jahresverlaufes verfestigen sich diese Prognosen, so dass davon auszugehen ist,
dass das Haushaltsjahr 2023 nicht mit dem planerischen Defizit in Höhe von
1.323.500 € abschließen wird, sondern mit einem deutlichen Überschuss.
Anlagen