Betreff
Haushaltsplanung für das Jahr 2024 einschl. der Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 sowie Fortschreibung des Investitionsprogrammes für die Jahre 2024 bis 2027
Vorlage
B/2450/2023
Aktenzeichen
12001
Art
Beratungsvorlage

 

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Wiefelstede (einschl. Haushalts- und Stellenplan) für das Haushaltsjahr 2024 in der als Anlage zur Beratungsvorlage B/2450/2023 beigefügten Fassung.

 

b)     Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Wiefelstede für den Planungszeitraum 2024 bis 2027 in der als Anlage zur Beratungsvorlage B/2450/2023 beigefügten Fassung.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

Die Verwaltung hat auch in diesem Jahr bereits im Mai mit der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2024 begonnen und die Mittelanmeldungen aus den Fachdiensten angefordert. Aus unterschiedlichen Gründen konnten die von dem Fachdienst Finanzverwaltung gesetzten Fristen für die Mittelanmeldungen nicht eingehalten werden. Ferner war die Haushaltsplanung in einigen Bereichen aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Bedingungen von Unsicherheiten geprägt, so dass bis weit in den September hinein Mittelanmeldungen und verschiedentliche Änderungen dem Sachgebiet Haushalt und Jahresabschluss vorgelegt und anschließend systemseitig erfasst wurden. Zu diesem Zeitpunkt fehlten jedoch auch noch wesentliche Daten im Bereich des Finanzhaushaltes für Investitionen, die erst im November abschließend geklärt werden konnten.

 

Bereits frühzeitig hat sich abgezeichnet, dass sich das Haushaltsjahr 2024 sowie die Finanzplanjahre 2025 bis 2027 deutlich defizitär darstellen würden. Ursächlich hierfür waren zunächst deutlich reduzierte Ertragserwartungen bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer. Aufgrund der Systematik im Rahmen des Finanzausgleichs vom Land Niedersachsen mussten außerdem die zu erwartenden Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2024 aufgrund hoher eingegangener Steuer-Zahlungen bis Ende des III. Quartals gegenüber der berechneten Beträge für die Finanzplanung 2024 des Haushaltsjahres 2023 reduziert werden.

 

Aufgrund dieser Ausgangslage wurden die bis dahin eingeplanten Aufwände im Ergebnishaushalt nochmals überprüft. Bei dieser Prüfung stand die sachliche und zeitliche Prüfung der Notwendigkeit im Vordergrund. Dieses hat bei einigen Positionen dazu geführt, dass Aufwände reduziert, ausgeplant oder auf spätere Jahre verschoben wurden. Zu berücksichtigen war dabei, dass die stetige Aufgabenerfüllung gewährleistet bleibt und notwendige Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an den Gebäuden und der Infrastruktur durchgeführt werden, damit hier keine Substanzminderung eintritt.

 

Wesentliche Verbesserungen ergaben sich dann jedoch erst ganz am Ende der Planungen. Aufgrund von vorliegenden Steuermessbescheiden sowie den zuletzt anziehenden Erträgen bei der Einkommensteuer und der seit Ende Oktober 2023 vorliegende Steuerschätzung konnten deutlich höhere Einplanungen bei der Einkommens- und Gewerbesteuer im Haushaltsjahr 2024 vorgenommen werden. Am 22.11.23 führte die Bekanntgabe des vorläufigen Grundbetrages im Finanzausgleich bei den Schlüsselzuweisungen zu einer weiteren Verbesserung der Ertragsseite, so dass das planerische Defizit für das Haushaltsjahr 2024 auf noch 1.471.800 € reduziert werden konnte. Aufgrund der Tatsache, dass wesentliche Ertragseinplanungen aufgrund von Einmaleffekten im Planjahr 2024 sehr hoch ausfallen, sind diese in den Folgejahren zu korrigieren. Ferner fällt der Finanzausgleich in den Folgejahren aufgrund der hohen Gewerbesteuererwartungen entsprechend geringer aus. Deshalb weisen die Finanzplanjahre 2025 bis 2027 kumulierte Defizite in Höhe von knapp 7,6 Millionen Euro aus.

 

Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen kurz erläutert:

 

I. Ergebnishaushalt

 

1.       Gewerbesteuer/Gewerbesteuerumlage

Die Gewerbesteuer 2024 wurde mit einem Ansatz in Höhe von 9.800.000 € (Vorjahr 2023 = 8.700.000 €) in die Haushaltsplanung aufgenommen. Basis hierfür ist einerseits das voraussichtliche Anordnungssoll 2024. Der Verwaltung liegen darüber hinaus weitere Gewerbesteuermessbescheide vor, aus denen sich erhebliche Nachveranlagungen für die Vorjahre ergeben, welche im Jahr 2024 ertragswirksam werden.

Für das Jahr 2025 wurde das voraussichtliche Anordnungssoll zuzüglich Nachveranlagungen in Höhe von pauschal 500.000 € zugrunde gelegt. Zu den Jahren 2025 bis 2027 wurden darüber hinaus die Orientierungsdaten angewendet (2025 = + 6,7 %; 2026 = +4,8 %; 2027 = + 3,1 %). In diesem Zeitfenster steigt die Gewerbesteuer somit von 8.560.000 € auf 9.250.000 € an.

Auf Basis des Gewerbesteueraufkommens war aufwandsseitig eine Gewerbesteuerumlage 2024 in Höhe von 980.000 € (35 % auf den Gewerbesteuermessbetrag; entspricht 10 % des Gewerbesteueransatzes) einzuplanen.

 

2.       Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

Die Einkommensteuer 2024 wurde auf Basis der Steuerschätzung aus Oktober 2023 sowie den neuen Schlüsselzahlen berechnet und eingeplant. Entsprechend waren Erträge in Höhe von 9.310.000 € (Vorjahr 9.362.000 €) in die Haushaltsplanung aufzunehmen. Auch für die Folgejahre wurden die Daten der Steuerschätzung angewandt. Das Aufkommen der Einkommenssteuer steigt bis zum Jahr 2027 auf 11.097.000 € an.

 

Unsicherheiten bestehen hier in der Zukunft, da die geplante Steuerentlastung von Unternehmen die Erträge reduzieren können/werden.

 

3.       Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

Auch die Einplanung der Umsatzsteuer 2024 bis 2027 erfolgte auf Basis der Ergebnisse der Steuerschätzung aus Oktober 2023 sowie den neuen Schlüsselzahlen. Für 2024 konnten Erträge in Höhe von 1.270.000 € (Vorjahr 1.113.000 €) eingeplant werden. Bis zum Planjahr 2027 steigen die Erträge auf 1.365.000 € an.

 

4.       Schlüsselzuweisungen

Maßgebend für die Berechnung der Schlüsselzuweisung ist zum einen der Grundbetrag, der die zur Verfügung stehende Verteilungsmasse widerspiegelt und die „veredelten“ Einwohnerzahlen. Auf Basis des Grundbetrages 2023 (1.354,82 €) sowie einer anteiligen Steigerung gem. Orientierungsdaten von 0,40 % wurde zunächst von einem Grundbetrag 2024 in Höhe von 1.360,24 € ausgegangen. Der vorläufige Grundbetrag 2024 wurde der Verwaltung schließlich am 22.11.23 vom Land mitgeteilt. Mit insgesamt 1.383,98 € fiel dieser dann höher aus, als erwartet und zunächst eingeplant. Für die Folgejahre wurden die Orientierungsdaten angewandt (2025 = +1,80 % = 1.408,89 €, 2026 = +3,20 % = 1.453,98 € und 2027 = + 2,0 % = 1.483,06 €). Auf Basis dieser Grundbeträge multipliziert mit den „veredelten“ Einwohnerzahlen steigt die sogenannte Bedarfsmesszahl im Finanzausgleich in den Folgejahren deutlich an, was den Finanzbedarf abbildet.

 

Weiterer Faktor für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen ist die Steuereinnahmekraft der Gemeinde, welche der vorgenannten Bedarfsmesszahl gegenübergestellt wird. Für den Finanzausgleich 2024 ist die Steuereinnahmekraft von Oktober 2022 bis September 2023 maßgebend. Von dem Differenzbetrag können 75 % als Erträge der Schlüsselzuweisungen angesetzt werden.

 

Aufgrund dieser Berechnung konnte für das Jahr 2024 eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 1.361.100 € eingeplant werden. Gegenüber dem Finanzplanjahr 2024 aus dem Haushalt 2023 (=3.187.100 €) ergeben sich Mindererträge in Höhe von rund 1.826.000 €. Ursächlich hierfür sind insbesondere hohe Gewerbesteuererträge aus dem maßgeblichen Zeitraum IV/2022 bis III/2023, welche zu einer deutlich höheren Steuereinnahmekraft führen. Für die Folgejahre ergeben sich sehr unterschiedlich hohe Schlüsselzuweisungen (2025 = 2.200.300 €, 2026 = 3.095.800 € und 2027 = 2.769.200 €). Ursächlich hierfür sind die teils sehr unterschiedlichen Verläufe der Bedarfsmesszahl im Verhältnis zur Steuereinnahmekraft, welches Kern des Finanzausgleichs ist.

 

5.       Kreisumlage

Auf Grundlage der o.g. Finanzausgleichsdaten erfolgt die Berechnung der Kreisumlage. Die Kreisumlage 2023 wurde unterjährig auf 32 % gesenkt. Für das Jahr 2024 war die Kreisumlage wieder mit 34,0 % anzunehmen. Daraus resultiert eine Kreisumlage 2024 in Höhe von 8.006.000 €. Auch hier greifen die Mechanismen des Finanzausgleichs. Erzielen die Gemeinden im Ammerland und die Stadt Westerstede höhere Grund- oder Gewerbesteuern, höhere Anteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer und höhere Erträge aus dem Finanzausgleich, steigt der Betrag der Kreisumlage ebenfalls.

 

6.       Erstattung Kosten Kindertagesstätten

Ab dem Jahr 2024 beteiligt sich der Landkreis Ammerland, vorbehaltlich des Beschlusses des Kreistages, jährlich an den Kosten der Kindertagesstätten. Für das Jahr 2024 konnte ein Erstattungsbetrag in Höhe von 694.000 € eingeplant werden. Basis hierfür ist eine Beteiligung in Höhe von knapp 900 € pro Kita-Platz, was einem Anteil von knapp 20 % des durchschnittlichen Defizites je Platz aus dem Basisjahr 2022 entspricht. Im Finanzplanungszeitraum steigt der Erstattungsbetrag auf Basis von Lohnsteigerungen auf 747.000 € im Jahr 2027 an.

 

7.       Gebäudemanagement/Tiefbau

Die Aufwendungen aus Sach- und Dienstleistungen im Gebäudemanagement befinden sich im Jahr 2024 mit insgesamt 2.558.100 € auf ähnlich hohem Niveau wie im Vorjahr (= 2.571.300 €). Ausgewiesen werden unter dieser Position u.a. die Unterhaltungsaufwendungen, welche im Jahr 2024 insgesamt 727.600 € betragen. Eingeplant wurde eine Vielzahl eher kleinerer Unterhaltungsmaßnahmen. Einen nicht unerheblichen Anteil nimmt an dieser Stelle auch der regelmäßige Wartungsaufwand ein, der mit zunehmender Technisierung weiter steigen wird.

 

Im Jahr 2025 steigen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen auf insgesamt 3.815.900 € an. Ursächlich hierfür sind diverse größere Unterhaltungsmaßnahmen (WC-Sanierung Rathaus I = 118.000 €, Flachdachsanierung Grundschule Metjendorf = 149.700 €, Flachdachsanierung Sporthalle Wiefelstede = 265.000 €, Sanierung Duschen und Umkleiden MZG Wiefelstede (1.BA) = 725.000 €). In den Folgejahren sinken die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen für 2026 auf 2.890.200 € bzw. für 2027 auf 2.407.600 € ab.

 

Neben den Unterhaltungsaufwendungen werden unter der og. Position im Ergebnishaushalt u.a. auch die Energiekosten für Strom- und Gas ausgewiesen. Für 2024 betragen die Strom- und Gaskosten insgesamt knapp 1.300.000 €. Im Vorkrisenjahr waren dieses noch rd. 500.000 €.

 

Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Tiefbau (Fachdienst 30400) belaufen sich im Finanzplanungszeitraum unverändert auf einem Niveau zwischen 1.168.000 € und 1.220.000 €.

 

8.       Personalaufwand

Beim Personalaufwand wurde eine Steigerung für 2024 in Höhe von 8,5 % aufgrund abgeschlossener Tarifverträge angenommen. Für die Folgejahre wurde eine Tarifsteigerung in Höhe von 2,5 % aufgenommen. Die Personalaufwendungen belaufen sich in 2024 auf knapp 7,5 Millionen Euro.

 

9.       Defizitausgleich Kindertagesstätten

Ein wesentlicher Aufwandsposten im Ergebnishaushalt ist weiterhin der Defizitausgleich für die Kindertagesstätten. Im Finanzplanungszeitraum 2024 bis 2027 steigen die Netto-Aufwendungen von 4.494.000 € auf 5.071.900 €. Hierbei handelt es sich ausschließlich um die Zuschussbeträge an die Träger. Hinzuzurechnen sind die Kosten für die Bereitstellung der Gebäude, die rund 500.000 € betragen. Nicht berücksichtigt ist hier die og. Erstattung des Landkreises.

 

10.   Fazit Ergebnishaushalt

Auch wenn sich das Defizit im Verlauf der Haushaltsaufstellungsphase deutlich reduziert werden konnte, verbleibt ein Defizit im Ergebnishaushalt 2024 in Höhe von 1.471.800 €. Auch die Folgejahre weisen alle erhebliche Defizite aus. Die Defizite können planerisch mit der vorhandenen Überschussrücklage gedeckt werden, so dass ein fiktiver Haushaltsausgleich gewährleistet ist.

 

II. Finanzhaushalt

Der Finanzhaushalt 2024 für laufende Verwaltungstätigkeit schließt mit einem Defizit in Höhe von 136.700 € ab. Die Folgejahre weisen teils Überschüsse und teils Defizite aus. In keinem der Planjahre 2024 bis 2027 gelingt es, die ordentliche Tilgung bzw. eine Nettoinvestitionsrate zu erwirtschaften, was vor dem Hintergrund, dass die Gemeinde die dauerhafte Leistungsfähigkeit darstellen und erhalten muss, bedenklich ist.

 

Für die investiven Einzahlungen wird im Einzelnen auf das Investitionsprogramm verwiesen. Im Wesentlich finden sich hier die Einnahmen aus dem Verkauf von Wohnbau- und Gewerbeflächen wieder. Außerdem wurde ein Investitionszuschuss für den Ganztagsausbau an der Grundschule Wiefelstede aufgenommen. Die investiven Einnahmen belaufen sich auf insgesamt 8.324.000 €.

 

Auch die investiven Auszahlungen finden sich vollständig im beigefügten Investitionsprogramm wieder. Die investiven Ausgaben befinden sich mit rund 11,5 Millionen Euro nach wie vor auf einem sehr hohen Niveau, welches dauerhaft nicht darstellbar ist.

Im Wesentlichen sollen im Jahr 2024 folgende investive Maßnahmen umgesetzt werden:

-          Kostenanteil 2024 für die Feuerwehr Metjendorf-Neuenkruge  =                527.000 €

-          PV-Anlagen Rathaus und Swemmbad                                                   =                208.000 €

-          Neubau Feuerwehrgerätehaus Feuerwehr Wiefelstede-Nord

(nur Planungskosten; Baukosten 2025/2026 = 4.500.000 €)         =                610.000 €

(vor der Aufnahme einer konkreten Planung sind die die

Rahmenbedingungen für die Entwicklung des

Feuerwehrwesens im Norden der Gemeinde zu klären. Insofern

geht es hier um eine vorsorgliche Einplanung, die eine

weitere Planung möglich macht!)

-          Schaffung von 8 Gruppenräumen, Sanierung Aula, Schaffung

einer Schulküche und Multifunktionsraum GS Wiefelstede                         =             2.434.000 €

-          ELA-Anlage Grundschule Metjendorf                                                    =                144.000 €

-          Tiefbaumaßnahmen Straßen, Wege, Plätze                                                       =             3.219.900 €

-          Ankauf Gewerbeflächen (vorsorgliche Einplanung)                                         =             2.564.000 €

-          Kompensationsflächenpool                                                                                      =                399.000 €

-          Fahrzeug HLF 20 Feuerwehr Metjendorf                                                             =                320.000 €

 

 

III. Darlehensaufnahmen/Schuldenentwicklung

Im Bereich der Finanzierungstätigkeit wurde zur vollständigen Finanzierung der Investitionstätigkeiten folgende Kreditaufnahmen eingeplant:

2024      =             3.220.000 €

2025      =             7.400.000 €

2026      =             3.860.000 €

2027      =             4.110.000 €.

 

Zugrunde gelegt wurde jeweils eine Laufzeit von 30 Jahren bei einem Kreditzins in Höhe von 4,0 %.

 

Die Kreditermächtigung 2022 in Höhe von 7.190.000 € wurde bislang nicht in Anspruch genommen. Eine Kreditaufnahme soll bis zum Jahresende jedoch noch erfolgen. Ob die Ermächtigung dabei vollständig oder nur zum Teil ausgeschöpft werden muss, ist derzeit noch unklar. Wesentlicher Faktor zu Ermittlung der Kredithöhe ist die Höhe der Haushaltsausgabereste 2022, welche sich auf über 11.000.000 € belaufen.

 

Die Kreditermächtigung 2023 in Höhe von 4.790.000 € wurde bislang ebenso nicht in Anspruch genommen. Derzeit geht die Verwaltung davon aus, dass diese aufgrund der guten Haushaltsentwicklung 2023 nicht in Anspruch genommen werden muss. Eine abschließende Entscheidung wird Anfang 2024 auf Basis des vorläufigen Jahresabschlusses sowie der gebildeten Haushaltsreste zu treffen sein.

 

Unter der Annahme, dass die Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2022 und für die Jahre 2023 bis 2027 vollständig realisiert werden müssen, würde die Verschuldung der Gemeinde auf rund 32.637.600 € im Jahr 2027 steigen. Die tatsächliche Inanspruchnahme bleibt jedoch abzuwarten. Wie bereits erwähnt, geht die Verwaltung davon aus, die Kreditermächtigung des Jahres 2023 mindestens nicht vollständig in Anspruch nehmen zu müssen. Problematisch ist an dieser Stelle, dass die Gemeinde Wiefelstede weder im Haushaltsjahr 2024 noch im Finanzplanungszeitraum in der Lage ist, Überschüsse im Finanzhaushalt für lfd. Verwaltungstätigkeiten zu erwirtschaften, die ein Eigenfinanzierung von Investiven Maßnahmen ermöglichen würde. Insofern ist es angezeigt, auch notwendige Investitionen ggfls. zeitlich zu strecken.

 

 

III. Sonstiges

 

Zum Ausgleich stärkerer Liquiditätsschwankungen wird der Kassenkreditrahmen in Höhe von 4.000.000 € beibehalten.

 

 

IV. Gesamtfazit

Die Haushaltsplanung 2024 ist nunmehr der sechste Haushalt in Folge, der planerisch mit einem Defizit abschließt. Die Finanzplanjahre 2025 bis 2027 zeigen, dass dieser Trend sich fortsetzt. Auch wenn die planerischen Defizite der aktuellen Haushaltsplanung fiktiv mit der Überschussrücklage gedeckt werden können und die Jahresergebnisse in den vergangenen Jahren deutlich besser waren als die Haushaltsplanungen und dabei überwiegend mit einem Überschuss abgeschlossen haben, kann dieses strukturelle Defizit dauerhaft nicht hingenommen werden.

 

Die Verwaltung hat die Entwicklung zum Anlass genommen, die Haushaltsplanungen mit weniger Sicherheiten vorzunehmen. Die in den vergangenen Jahren wiederholt eingetretenen positiven Ertragsentwicklungen haben dazu geführt, dass diese Entwicklung nicht sichtbar geworden ist. Die Verwaltung wird den Weg der reduzierten Reserven fortsetzen und als Grundlage dafür die Haushaltsführung des Jahres 2023 analysieren und die Ergebnisse in die Planungen der Folgejahre einbringen. Sollte sich in der Ausführung des Haushaltes im Jahr 2024 zeigen, dass die Erträge und Aufwendungen wie geplant realisiert werden und auch das Jahresergebnis negativ sein wird, sind ersthafte Überlegungen zur Konsolidierung des Haushalts anzustellen.

 

Um die Verstetigung einer solchen Entwicklung zu vermeiden, ist es aus Sicht der Verwaltung dann dringend angezeigt, die Eigenfinanzierungskraft der Gemeinde durch Anhebung der Steuerhebesätze zu optimieren. Im Zuge der Haushaltsplanung 2023 wurde bereits darauf hingewiesen, dass diese Diskussion mit der Haushaltsplanung 2024 geführt werden sollte. Vor dem Hintergrund der Jahresergebnisse der vergangenen Jahre und das für das Jahr 2023 zu erwartende positive Ergebnis, wird eine tiefere Diskussion zu dieser Thematik nicht geführt und ist politisch zum aktuellen Zeitpunkt auch nicht gewollt.

 

Im Jahr 2025 erwartet die Kommunen die Grundsteuerreform. Ziel sollte es grundsätzlich sein, diese für die Gemeinde ertragsneutral zu gestalten. Darzustellen ist ein entsprechendes Szenario aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Dennoch ist eine Festlegung der Hebesätze 2025 in einer Höhe denkbar, die auch höhere Erträge als bisher für die Gemeinde bedeuten würden.

 

In diesem Zusammenhang darf an dieser Stelle auch noch darauf hingewiesen werden, dass in der Finanzausgleichsberechnung 90 % der landesweiten durchschnittlich Steuerhebesätze berücksichtigt werden. Diese Durchschnittshebesätze sind deutlich höher als die Hebesätze der Gemeinde Wiefelstede. Folglich wird die Gemeinde Wiefelstede im Finanzausgleich „reicher“ gerechnet, als sie tatsächlich ist. Auch um dieses Delta aus fiktiver Steuereinnahmekraft und tatsächlicher Steuereinnahmekraft nicht weiter steigen zu lassen, ist aus Sicht der Verwaltung eine Anpassung der Steuerhebesätze begründbar.

 

Das Investitionsprogramm macht deutlich, dass die Gemeinde in vielen Bereichen vor großen Aufgaben steht. Dabei ist zu beachten, dass die aufgenommenen Maßnahmen sicher nicht allumfassend sind, sondern in der Regel im Laufe der Zeit weitere Neu- oder Ersatzinvestitionen hinzukommen.    Um diese Aufgaben finanzieren zu können, sind in allen Planjahren Darlehensaufnahmen erforderlich. Ein Eigenfinanzierungsanteil aus dem lfd. Finanzhaushalt ergibt sich nicht.

 

Auch wenn der Haushalt 2024 aufgrund der fiktiven Deckung durch die Überschussrücklage als ausgeglichen zu betrachten ist, muss es das Ziel der Gemeinde sein, die Haushalte in den folgenden Jahren sowohl in der Planung als auch in der Ausführung mindestens ausgeglichen zu gestalten und die hierfür notwendigen Entscheidungen zu treffen.