Betreff
Antrag der SPD-Fraktion auf „Bereitstellung von Budgets für die Wiefelsteder Ortswehren, für die angeschlossenen Kinder- und Jugendfeuerwehren und für den Gemeindebrandmeister ab dem Haushaltsjahr 2024“ vom 18. Oktober 2023
Vorlage
B/2453/2023
Aktenzeichen
11001 sch-st
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt den Antrag der SPD-Fraktion auf „Bereitstellung von Budgets für die Wiefelsteder Ortswehren, für die angeschlossenen Kinder- und Jugendfeuerwehren und für den Gemeindebrandmeister ab dem Haushaltsjahr 2024“ vom 18. Oktober 2023 abzulehnen.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Gemeinde Wiefelstede beantragt den sechs Ortswehren, dem Gemeindebrandmeister und den Kinder- und Jugendfeuerwehren ein jährliches Budget zur eigenverantwortlichen Verwaltung bereitzustellen (sh. Anlage).

 

Die Budgets sollen wie folgt ausgestattet werden:

 

Schwerpunktfeuerwehr

1.800 €

1x

1.800 €

Stützpunktfeuerwehr

1.400 €

1x

1.400 €

Feuerwehr in Grundausstattung

1.000 €

4x

4.000 €

Kinder-/Jugendfeuerwehren

1.000 €

3x

3.000 €

Gemeindebrandmeister

300 €

1x

300 €

GESAMT

10.500 €

 

Die antragsstellende Fraktion führt u.a. als Gründe an, durch die Bereitstellung der Finanzmittel eine effektive Arbeit der Feuerwehren sicherzustellen.

 

Die sächliche Ausstattung der Wehren wird jährlich nach den Mittelanmeldungen der Wehren geplant und nach Beschlusslage abgearbeitet. Hier sind auch Finanzmittel für Klein- und Verbrauchsmaterialien berücksichtigt. Die Finanzmittel stehen somit im erforderlichen Maße zur Verfügung.

 

Die nochmalige Veranschlagung widerspräche dem Zweck der Einzelveranschlagung. Hiernach sollen Haushaltsansätze für denselben Zweck nicht an verschiedenen Stellen veranschlagt werden.

 

Für nicht vorhersehbare Beschaffungen macht der Budgetverantwortliche von seinem Budgetrecht im Rahmen der haushaltsrechtlichen Deckungsmöglichkeiten Gebrauch. Budgetverantwortliche i.S.d. § 4 Abs. 3 KomHKVO sind bei der Gemeinde Wiefelstede die Fachdienstleitungen. Haushaltsrechtlich kann ein Budget bis auf die Produktebene, hier 1261 Feuerwehrwesen, heruntergebrochen werden. In diesem Produkt sind die vorhandenen Ortsfeuerwehren und ein Gemeinkostenträger zusammengefasst. Die Budgetverantwortung kann somit nur von der zuständigen Organisationseinheit nach der Verwaltungsgliederung, hier Fachdienst Innere Dienste und Ordnung, wahrgenommen werden, da hier die jeweiligen Einrichtungen des Feuerwehrwesens (Ortsfeuerwehren) abgebildet werden.

 

Im Vergleich dazu handelt es sich bei der sog. Schulbudgetrichtlinie um eine Regelung nach § 127 NKomVG. Danach können Zahlungsanweisungs- und Bewirtschaftungsbefugnisse für bestimmte Haushaltspositionen und die Kassengeschäfte ganz oder zum Teil auf Dritte übertragen werden. Die analoge Anwendung ist für den Bereich Feuerwehrwesen nicht möglich, da es sich bei den ehrenamtlich verbeamteten Feuerwehrführungskräften nicht um Dritte handelt.

 

Im Zuge dessen sei darauf hingewiesen, dass der Landesgesetzgeber mit § 14a NBrandSchG-E beabsichtigt, Regelungen zu einem Sondervermögen für die Kameradschaftspflege (Kameradschaftskasse) zu schaffen. Die beabsichtigten Regelungen können der Anlage entnommen werden.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion ist aus haushaltsrechtlichen Gründen abzulehnen.

     


Finanzierung:

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Anlagen: