Betreff
11. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede;
hier: Anhebung der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren Wiefelstede
Vorlage
B/2454/2023
Aktenzeichen
11002 st
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt auf Grund des § 10 in Verbindung mit § 44 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 11.10.2023 (Nds. GVBl. S. 250) und des § 33 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 269, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 29.06.2022 (Nds. GVBl. S. 405) die Elfte Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Wiefelstede über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Wiefelstede.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Auf der Vorstandssitzung des Kreisfeuerwehrverbandes Ammerland e.V. am 05.10.2022 wurde das Thema Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Ehrenbeamte mit Feuerwehrfunktionen auf die Tagesordnung genommen und besprochen. Festgestellt wurde, dass der Aufwand sich in den letzten Jahren stetig erhöht hat, eine Anpassung der Aufwandsentschädigen jedoch nicht erfolgt ist.

 

Der Kreisbrandmeister des Landkreises Ammerland hat in Absprache mit den Gemeindebrandmeistern ein Konzept für die Anhebung der Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Feuerwehrleute des Landkreises erarbeitet und vorgestellt.

 

Eine Arbeitsgruppe unter der Leitung des Gemeindebrandmeisters Hartmut Bollen (Apen) hat hierfür einen Vorschlag erarbeitet. Die Aufwandsentschädigungen der Feuerwehrkameraden sollen sich zukünftig prozentual nach den monatlichen Aufwandsentschädigungen der Kreistagsabgeordneten richten. Die vorgelegten Neuberechnungen für die Aufwandsentschädigungen der Feuerwehrkameraden orientieren sich an den derzeitigen Aufwandsentschädigungen für Kreistagsabgeordnete in Höhe von 305,00 €.

 

Die Hauptverwaltungsbeamten des Landkreises wurden in einer gemeinsamen Runde am 13.06.2023 über das Konzept informiert. Dem Vorschlag des Kreisfeuerwehrverbandes soll in Bezug auf die Anpassung der aktuellen Entschädigungssätze gefolgt werden. Eine automatisierte Anpassung an die Entschädigungssätze der Kreistagsabgeordneten soll nicht erfolgen. Beibehalten werden soll, dass alle Mitgliedsgemeinden des Landkreises Aufwandsentschädigungen in gleicher Höhe an die Feuerwehrkameraden auszahlen. Eine Einigung hierüber ist soweit erfolgt, so dass die geänderte Satzung mit den neuen Beträgen ab dem 01.01.2024 in Kraft treten kann.

 

 

Folgende Beträge werden für die Aufwandsentschädigungen vorgeschlagen:

 

1.    Gemeindebrandmeister                                                           bisher                                neu

       a.  mtl. Grundbetrag                                                            167,50 €                        228,75 €

       b.  Steigerungsrate je Ortsfeuerwehr                                       7,50 €                          20,00 €

       c.  Ergänzungsbeitrag zur pauschalen Abgeltung

            der Fahr- und Reisekosten je Ortswehr                            12,50 €                          entfällt

 

       Sein/e Stellvertreter/in(nen) erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50 % der vorgenannten Beträge.

 

2.    Ortsbrandmeister

       a.  mtl. Grundbetrag                                                              50,00 €                          entfällt

       b.  Steigerungsbetrag für jedes Fahrzeug                              10,00 €                          entfällt

       c.  mtl. Grundbetrag Schwerpunktfeuerwehr                               -,--                        137,25 €

       d.  mtl. Grundbetrag Stützpunkfeuerwehr                                    -,--                        106,75 €

       e.  mtl. Grundbetrag Grundausstattungsfeuerwehr                      -,--                          76,25 €

 

       Die ständigen Vertreter/innen der Ortsbrandmeister/innen erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50 % der vorgenannten Beträge.

 

3.    Gemeindesicherheitsbeauftragte(r)                                       25,00 €                          30,50 €

 

       Sein/e Stellvertreter/in erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50 % der vorgenannten Aufwandsentschädigung.

 

4.    Gemeindejugendfeuerwehrwart/in

       a)  Grundbetrag                                                                             -,--                          15,25 €

       b)  Steigerungsrate je Jugendfeuerwehr                                       -,--                            5,00 €

 

       Sein/e Stellvertreter/in erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50 % der vorgenannten Aufwandsentschädigung.

 

5.    Gemeindekinderfeuerwehrwart/in

       a)  Grundbetrag                                                                             -,--                          15,25 €

       b)  Steigerungsrate je Kinderfeuerwehr                                        -,--                            5,00 €

 

6.    Jugendfeuerwehrwart/in                                                        35,00 €                          45,75 €

 

       Der/Die erste stellvertretende Jugendfeuerwehrwart/in einer Ortswehr erhält eine mtl. Aufwandsentschädigung von 50 % der vorgenannten Aufwandsentschädigung.

 

7.    Kinderfeuerwehrwart/in                                                        35,00 €                          45,75 €

 

       Der/Die erste stellvertretende Kinderfeuerwehrwart/in einer Ortswehr erhält eine mtl. Aufwandsentschädigung von 50 % der vorgenannten Aufwandsentschädigung.

 

8.    Gemeindeatemschutzwart/in                                                 25,00 €                          30,50 €

 

       Sein/e Stellvertreter/in erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50 % der vorgenannten Aufwandsentschädigung.

 

9.    Gemeindepressewart/in                                                         25,00 €                          30,50 €

 

       Sein/e Stellvertreter/in erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 50 % der vorgenannten Aufwandsentschädigung.

 

10.  Gemeindegefahrgutbeauftragte(r)                                         25,00 €                          30,50 €

 

Die Funktionen Gemeindejugendfeuerwehrwart/in, Gemeindekinderfeuerwehrwart/in, Gemeindegefahrgutbeauftragte(r) und der/die Stellv. Gemeindesicherheitsbeauftragte sind in der Gemeinde Wiefelstede derzeit nicht besetzt.

 

Die Änderungen der Aufwandsentschädigungen können der als Anlagen beigefügten Aufstellung/Gegenüberstellung und der 11. Änderungssatzung entnommen werden.

     


Finanzierung:

 

Für die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger der Feuerwehren und die Einführung der zweiten Stellvertreter Gemeindebrandmeister und Ortsbrandmeister in der Gemeinde Wiefelstede fallen Mehrkosten in Höhe von jährlich 8.574,96 €.

Die Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2024 berücksichtigt.

     


Anlagen: