Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Verwaltung in die
Fachbereiche
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Fachbereich
I: Innere Dienste und Ordnung
·
Fachbereich
II: Bildung, Generationen und Soziales
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Fachbereich
III: Gemeindeentwicklung
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Fachbereich
IV: Bürgerservice und Finanzen
zu gliedern.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Mit Bekanntwerden des Ausscheidens des Stelleninhabers
der Fachbereichsleitung I wurde die Initiative ergriffen, die
Aufbauorganisation der Gemeindeverwaltung neu zu strukturieren. Gem. § 58 Abs.
1 Nr. 2 NKomVG liegt die Festlegung der Gliederung der Gemeindeverwaltung in
der ersten Ebene unterhalb des Bürgermeisters in der Zuständigkeit des Rates.
Es handelt sich i. S. d. vorgenannten Norm um eine Richtlinie, nach der die
Verwaltung geführt werden soll. Die weitere Gliederung der Verwaltung
(Fachdienste, Sachgebiete, etc.) obliegt gem. § 85 Abs. 3 NKomVG dem
Bürgermeister.
In die Entwicklung der neuen Verwaltungsstruktur
wurden die Mitarbeitenden der Verwaltung eingebunden. Der Aufbauorganisation
der Fachbereiche betreffend wurde festgestellt, dass der derzeitige Fachbereich
I personell, organisatorisch und fachlich einen zu großen Umfang hat. Es wurde
allseits festgestellt, dass eine Gliederung der Verwaltung in vier Fachbereiche
den Anforderungen gerechter wird, als das derzeitige Modell. Die weiteren Anregungen
aus der Belegschaft betreffen die Fachdienst- und Sachgebietsebene sowie die
Ablauforganisation, für die der Bürgermeister zuständig ist. Diese Punkte
werden im weiterlaufenden Prozess abgearbeitet, stehen jedoch der
grundsätzlichen Gliederung der Verwaltung in vier Fachbereiche nicht entgegen.
Es wird vorgeschlagen folgende Fachbereiche zu bilden.
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Fachbereich I: Innere Dienste und Ordnung
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Fachbereich II: Bildung, Generationen und Soziales
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Fachbereich III: Gemeindeentwicklung
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Fachbereich IV: Bürgerservice und Finanzen
Die zugewiesenen Aufgabenschwerpunkte können der
Anlage entnommen werden.
Im Kern wird der derzeitige Fachbereich I in die
Fachbereiche I und IV aufgeteilt. Das Sachgebiet Schulen, Kultur und Sport aus
dem derzeitigen Fachdienst Finanzen und Schulen wird dem Fachbereich II
zugeordnet. Diese Verschiebung wird als sachgerecht bewertet, um den Werdegang
von Kindern und Jugendlichen von der frühkindlichen Bildung über die
Schulbildung und in die Jugendarbeit gerecht zu werden. Die Verzahnung des
Ganztagsschulbetriebes zwischen Schulrecht und Sozialrecht gebietet ebenfalls
eine Bündelung innerhalb eines Fachbereichs.
Hinsichtlich des zugewiesenen Personals ergibt sich
anhand des derzeit gültigen Stellenplanes 2023 zusätzlich einer weiteren Stelle
für die Fachbereichsleitung IV folgende Verteilung der Wochenpersonalstunden
für Verwaltungsmitarbeitende ohne Nebenstellen:
Fachbereich |
Wochenpersonalstunden |
Anzahl Mitarbeitende |
Fachbereich
I |
413,00 |
13 |
Fachbereich
II |
470,25 |
16 |
Fachbereich
III |
497,50 |
15 |
Fachbereich
IV |
594,54 |
20 |
Der Umstand, dass der Fachbereich IV mit 594,54
Wochenpersonalstunden bei 20 Mitarbeitenden heraussticht, kann vor dem
Hintergrund gleichartig gelagerter Tätigkeiten der Sachbearbeitung im
Sachgebiet Bürgerservice mit 170,21 Wochenpersonalstunden gerechtfertigt
werden.
Die allgemeine Stellvertretung des Bürgermeisters wird
derzeit von der Fachbereichsleitung I wahrgenommen. Im Zuge der
Neustrukturierung wurde die Überlegung angestellt, einem Beamten auf Zeit
i.S.d. § 108 Abs. 2 S. 1 NKomVG (sog. Wahlbeamter) die allgemeine
Stellvertretung als Leiter einer Stabstelle zwischen Bürgermeister und den
Fachbereichen zu übertragen.
Die Einrichtung einer Stabstelle zwischen dem
Bürgermeister und den vier Fachbereichen wird als nicht zweckmäßig bewertet, da
sie dem Prinzip der flachen Hierarchien entgegensteht. Die allgemeine
Stellvertretung soll nach wie vor einer der vier Fachbereichsleitungen
übertragen werden. Ob dies einem tariflich Beschäftigten, Laufbahnbeamten oder
sog. Wahlbeamten übertragen werden soll, ist zu entscheiden. Im Falle der
Übertragung an einen sog. Wahlbeamten müsste die Hauptsatzung dahingehend
geändert werden, dass die allgemeine Stellvertretung in das Beamtenverhältnis
auf Zeit berufen werden kann. Der Stellenplan wäre entsprechend anzupassen.
Vorrangig gilt es die Neustrukturierung der
Verwaltungsgliederung zu beschließen. Die Ausgestaltung der allgemeinen
Stellvertretung ist im Nachgang zu den erfolgten Stellenbesetzungen der
Fachbereichsleitungen I und IV zu beordnen.
Finanzierung:
Anlagen: