Betreff
Aufbauorganisation der Gemeindeverwaltung Wiefelstede
Vorlage
B/2457/2023
Aktenzeichen
pi-zd
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt die Verwaltung in die Fachbereiche

·         Fachbereich I: Innere Dienste und Ordnung

·         Fachbereich II: Bildung, Generationen und Soziales

·         Fachbereich III: Gemeindeentwicklung

·         Fachbereich IV: Bürgerservice und Finanzen

zu gliedern.

 

   


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Mit Bekanntwerden des Ausscheidens des Stelleninhabers der Fachbereichsleitung I wurde die Initiative ergriffen, die Aufbauorganisation der Gemeindeverwaltung neu zu strukturieren. Gem. § 58 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG liegt die Festlegung der Gliederung der Gemeindeverwaltung in der ersten Ebene unterhalb des Bürgermeisters in der Zuständigkeit des Rates. Es handelt sich i. S. d. vorgenannten Norm um eine Richtlinie, nach der die Verwaltung geführt werden soll. Die weitere Gliederung der Verwaltung (Fachdienste, Sachgebiete, etc.) obliegt gem. § 85 Abs. 3 NKomVG dem Bürgermeister.

In die Entwicklung der neuen Verwaltungsstruktur wurden die Mitarbeitenden der Verwaltung eingebunden. Der Aufbauorganisation der Fachbereiche betreffend wurde festgestellt, dass der derzeitige Fachbereich I personell, organisatorisch und fachlich einen zu großen Umfang hat. Es wurde allseits festgestellt, dass eine Gliederung der Verwaltung in vier Fachbereiche den Anforderungen gerechter wird, als das derzeitige Modell. Die weiteren Anregungen aus der Belegschaft betreffen die Fachdienst- und Sachgebietsebene sowie die Ablauforganisation, für die der Bürgermeister zuständig ist. Diese Punkte werden im weiterlaufenden Prozess abgearbeitet, stehen jedoch der grundsätzlichen Gliederung der Verwaltung in vier Fachbereiche nicht entgegen.

Es wird vorgeschlagen folgende Fachbereiche zu bilden.

·         Fachbereich I: Innere Dienste und Ordnung

·         Fachbereich II: Bildung, Generationen und Soziales

·         Fachbereich III: Gemeindeentwicklung

·         Fachbereich IV: Bürgerservice und Finanzen

Die zugewiesenen Aufgabenschwerpunkte können der Anlage entnommen werden.

Im Kern wird der derzeitige Fachbereich I in die Fachbereiche I und IV aufgeteilt. Das Sachgebiet Schulen, Kultur und Sport aus dem derzeitigen Fachdienst Finanzen und Schulen wird dem Fachbereich II zugeordnet. Diese Verschiebung wird als sachgerecht bewertet, um den Werdegang von Kindern und Jugendlichen von der frühkindlichen Bildung über die Schulbildung und in die Jugendarbeit gerecht zu werden. Die Verzahnung des Ganztagsschulbetriebes zwischen Schulrecht und Sozialrecht gebietet ebenfalls eine Bündelung innerhalb eines Fachbereichs.

Hinsichtlich des zugewiesenen Personals ergibt sich anhand des derzeit gültigen Stellenplanes 2023 zusätzlich einer weiteren Stelle für die Fachbereichsleitung IV folgende Verteilung der Wochenpersonalstunden für Verwaltungsmitarbeitende ohne Nebenstellen:

Fachbereich

Wochenpersonalstunden

Anzahl Mitarbeitende

Fachbereich I

413,00

13

Fachbereich II

470,25

16

Fachbereich III

497,50

15

Fachbereich IV

594,54

20

 

Der Umstand, dass der Fachbereich IV mit 594,54 Wochenpersonalstunden bei 20 Mitarbeitenden heraussticht, kann vor dem Hintergrund gleichartig gelagerter Tätigkeiten der Sachbearbeitung im Sachgebiet Bürgerservice mit 170,21 Wochenpersonalstunden gerechtfertigt werden.

Die allgemeine Stellvertretung des Bürgermeisters wird derzeit von der Fachbereichsleitung I wahrgenommen. Im Zuge der Neustrukturierung wurde die Überlegung angestellt, einem Beamten auf Zeit i.S.d. § 108 Abs. 2 S. 1 NKomVG (sog. Wahlbeamter) die allgemeine Stellvertretung als Leiter einer Stabstelle zwischen Bürgermeister und den Fachbereichen zu übertragen.

Die Einrichtung einer Stabstelle zwischen dem Bürgermeister und den vier Fachbereichen wird als nicht zweckmäßig bewertet, da sie dem Prinzip der flachen Hierarchien entgegensteht. Die allgemeine Stellvertretung soll nach wie vor einer der vier Fachbereichsleitungen übertragen werden. Ob dies einem tariflich Beschäftigten, Laufbahnbeamten oder sog. Wahlbeamten übertragen werden soll, ist zu entscheiden. Im Falle der Übertragung an einen sog. Wahlbeamten müsste die Hauptsatzung dahingehend geändert werden, dass die allgemeine Stellvertretung in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werden kann. Der Stellenplan wäre entsprechend anzupassen.

Vorrangig gilt es die Neustrukturierung der Verwaltungsgliederung zu beschließen. Die Ausgestaltung der allgemeinen Stellvertretung ist im Nachgang zu den erfolgten Stellenbesetzungen der Fachbereichsleitungen I und IV zu beordnen.

 

   


Finanzierung:

     


Anlagen: