Betreff
Antrag auf Einleitung eines Bauleitverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage, hier Antrag der Next2Sun Projekt GmbH und LWK Niedersachsen
Vorlage
B/2465/2024
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

a)      Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wiefelstede stimmt dem Antrag zur Einleitung eines Bauleitverfahrens mit dem Ziel der Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage der Next2Sun GmbH zu/nicht zu.

b)     Die Verwaltung wird beauftragt einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten für die erforderlichen  Bauleitplanungen zu vereinbaren.

c)      Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Voraussetzungen für eine Bauleitplanung unter Einschaltung eines Planungsbüros zu prüfen und einen entsprechenden Planentwurf auszuarbeiten.

 

 

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Seitens der Firma Next2Sun ist mit Datum vom 15.12.2023 die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Errichtung einer Photovoltaikanlage als Agri-Photovoltaik-Versuchsanlage der Landwirtschaftskammer Weser-Ems nördlich des Heidkamper Weges gestellt gestellt worden. Der Antrag ist in der Anlage beigefügt.

 

 

Bedingungen der Bauleitplanung, wie z.B. Auswirkungen auf Natur und Landwirtschaft, Wärme- und Blendeinwirkung sind noch separat zu prüfen, wenn grds. dem Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens gefolgt werden soll.

 

Verwaltungsseitig wird auf die Vorberatung der Anträge und der beabsichtigten Erstellung einer Potenzial-Studie auf die Beratungsvorlagen B/2182/2022 und 2302/2023 verwiesen. Die Erstellung der Potentialanalyse wurde politisch abgelehnt.

 

Die Gemeinde Wiefelstede erfüllt  mit der Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem ehemaligen Fliegerhorst bereits die Flächenziele des Landes Niedersachsen.

 

Aufgrund der Siedlungsstruktur der Gemeinde werden die Flächenziele in Bezug auf die Windplanung nicht erreicht werden können. Insofern bestünde hinsichtlich der PV-Anlagen die Möglichkeit, hier einen gewissen Ausgleich zu schaffen.

 

Grundsätzlich sind nach Auffassung der Verwaltung hinsichtlich beantragter Flächenausweisungen gleiche Maßstäbe anzusetzen, d. h., dass gleiche Sachverhalte auch gleichbehandelt werden. Hier könnte die bisherige Nutzung und die festgestellten Bodenpunkte als Grundlage dienen, wie auch die weitere Nutzung als landwirtschaftliche Fläche (Agri-PV).

 

 

 

 

    


Finanzierung:

 

Sämtliche Kosten die mit der Bauleitplanung einhergehen, müssten vom Antragssteller übernommen werden. Hierzu wäre ein entsprechender städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

 

    


Anlagen: