Betreff
Verzicht auf Mitgliedschaft im Rat der Gemeinde Wiefelstede
Vorlage
B/2466/2024
Aktenzeichen
11001
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede stellt gemäß § 52 (2) NKomVG fest, dass Frau Hanna Pilawa ordnungsgemäß ihren Mandatsverzicht auf der Grundlage des § 52 (1) Nr. 1 NKomVG erklärt hat und somit ihren Sitz im Rat der Gemeinde Wiefelstede verloren hat.

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Frau Hanna Pilawa hat in einer persönlichen schriftlichen Erklärung gegenüber dem Bürgermeister mitgeteilt, dass sie auf ihren Sitz im Rat der Gemeinde Wiefelstede verzichtet. Damit sind die Voraussetzungen für den Sitzverlust gem. § 52 (1) Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfüllt. Diese Erklärungen können gem. § 52 (1) Satz 2 NKomVG nicht widerrufen werden.

 

Gem. § 52 (2) NKomVG stellt der Rat der Gemeinde zu Beginn seiner nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzungen gem. § 52 (1) Nr. 1 NKomVG erfüllt sind. Der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Eine Stellungnahme ist jedoch nicht erforderlich.

 

Scheidet eine Person aus dem Rat aus, regelt § 44 (1) des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG), dass der Ratssitz auf die nächste Ersatzperson übergeht, die im vorliegenden Fall nach Maßgabe des § 38 (3) NKWG (Ersatzperson Listenwahl) gewählt worden ist. Frau Hanna Pilawa wurde über Listenwahl gewählt. Der Niederschrift über die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses kann entnommen werden, dass der frei werdende Sitz im Rat der Gemeinde Wiefelstede gemäß § 44 (1) i. V. m. § 38 (3) NKWG auf Frau Andrea Nacke, als Ersatzperson der Listenwahl der CDU, übergeht.

     


     


Anlagen:

---