Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede stellt
gemäß § 52 (2) NKomVG fest, dass Frau Hanna Pilawa ordnungsgemäß ihren
Mandatsverzicht auf der Grundlage des § 52 (1) Nr. 1 NKomVG erklärt hat und
somit ihren Sitz im Rat der Gemeinde Wiefelstede verloren hat.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Frau Hanna Pilawa hat in einer persönlichen
schriftlichen Erklärung gegenüber dem Bürgermeister mitgeteilt, dass sie auf
ihren Sitz im Rat der Gemeinde Wiefelstede verzichtet. Damit sind die
Voraussetzungen für den Sitzverlust gem. § 52 (1) Nr. 1 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erfüllt. Diese Erklärungen können gem. § 52
(1) Satz 2 NKomVG nicht widerrufen werden.
Gem. § 52 (2) NKomVG stellt der Rat der Gemeinde zu
Beginn seiner nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzungen gem. § 52 (1) Nr. 1
NKomVG erfüllt sind. Der Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Eine Stellungnahme ist jedoch nicht erforderlich.
Scheidet eine Person aus dem
Rat aus, regelt § 44 (1) des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG), dass der
Ratssitz auf die nächste Ersatzperson übergeht, die im vorliegenden Fall nach
Maßgabe des § 38 (3) NKWG (Ersatzperson Listenwahl) gewählt worden ist. Frau
Hanna Pilawa wurde über Listenwahl gewählt. Der Niederschrift über die Sitzung
des Gemeindewahlausschusses zur Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
kann entnommen werden, dass der frei werdende Sitz im Rat der Gemeinde
Wiefelstede gemäß § 44 (1) i. V. m. § 38 (3) NKWG auf Frau Andrea Nacke, als
Ersatzperson der Listenwahl der CDU, übergeht.
Anlagen:
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