hier: Neubesetzung aufgrund eines Sitzverlustes gem. § 52 NKomVG
Vorschlag /
Empfehlung:
Die Besetzung
der sonstigen Stellen wird wie folgt beschlossen:
Friedhofsarbeitskreis
der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ofen
Katharina
Dierks
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Für
die sonstigen Stellen (so genannte „unbesoldete Stellen“) erfolgt gemäß § 71
Abs. 6 NKomVG eine entsprechende Besetzung. Auch hier gilt § 71 Abs. 2 bis 5
NKomVG. Gemäß § 71 Abs. 10 NKomVG kann der Rat einstimmig ein von den
vorgenannten Regelungen abweichendes Verfahren beschließen. Beachtet werden
muss auch § 138 NKomVG.
Die
Ratsfrau Hanna Pilawa wurde in der Sitzung des Rates der Gemeinde Wiefelstede
am 20.03.2023 als Vertreterin in den Friedhofs-Arbeitskreis der ev.-luth.
Kirchengemeinde Ofen gewählt. Frau Hanna Pilawa hat mit Schreiben vom
15.01.2024 ihre Sitzaufgabe nach § 52 NKomVG mitgeteilt. Der Gemeinderat hat in
seiner Sitzung am 11.03.2024 festgestellt, dass Frau Pilawa ihren Sitz im Rat
der Gemeinde Wiefelstede verloren hat. Frau Andrea Nacke wurde als Ersatzperson
der Listenwahl der CDU in der Ratssitzung am 11.03.2024 vom Bürgermeister Jörg
Pieper gemäß § 60 NKomVG förmlich verpflichtet sowie gemäß § 43 NKomVG belehrt.
Die
Vorsitzende der CDU-Fraktion, Frau Sonja Niemeier, teilte am 01.02.2024
telefonisch mit, dass Frau Katharina Dierks in den Friedhofsarbeitskreis der
Ev.-luth. Kirchengemeinde Ofen entsendet wird.
Es
ist für den Friedhofsarbeitskreis der Ev.-luth. Kirchengemeinde Ofen eine
Person zu benennen.