Vorschlag /
Empfehlung:
Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die
Prolongationen sowie die Kreditaufnahmen in Höhe von 2.523.000 € und 4.667.000
€ für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf Basis der
Kreditermächtigung 2022 zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der
Rat der Gemeinde Wiefelstede ist gemäß § 7 der „Richtlinie der Gemeinde
Wiefelstede für die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten“ über
aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu
unterrichten. Hierbei sind die vereinbarten Konditionen anzugeben, insbesondere
Zinssatz, Zinsbindungsfrist, Tilgung, Auszahlungskurs sowie die
voraussichtliche Laufzeit.
Der
Vollständigkeit halber werden neben den neuen Darlehen auch die Darlehen
aufgeführt, zu denen die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist und die nunmehr
prolongiert wurden.
a) Prolongation zweier Darlehen
I.
Bereits
zum 15.11.2023 ist die 10-jährige Zinsbindungsfrist für ein KfW-Darlehen
(DARL0125) ausgelaufen. Das Ratendarlehen wurde im Jahr 2013 mit einem Volumen
von 319.000 €, einem Zinssatz von 0,63 %, einer Laufzeit von 20 Jahren und
einer 10-jährigen Zinsbindungsfrist aufgenommen. Die KfW hat der Gemeinde im
Oktober für die Restschuld in Höhe von 163.580 € ein Angebot zu einem Zinssatz
von 3,67 % und einer Restlaufzeit von 10 Jahren vorgelegt. Die Verwaltung hat
verschiedene Vergleichsangebote eingeholt, deren Zinssätze über 4 % lagen.
Folglich wurde der vorgenannten Prolongation zu einem Zinssatz von 3,67 %
zugestimmt.
II.
Am
15.02.2024 ist die 10-jährige Zinsbindungsfrist für ein weiteres KfW-Darlehen
(DARL0126) ausgelaufen. Das Ratendarlehen wurde im Jahr 2014 mit einem Volumen
von 940.000 €, einem Zinssatz von 1,88 %, einer Laufzeit von 20 Jahren und
einer Zinsbindungsfrist von 10 Jahren aufgenommen. Im
Zuge der Prolongation hat die KfW nunmehr einen Zinssatz von 2,98 % für
die Restlaufzeit von 10 Jahren angeboten. Seitens der Gemeinde wurden formlos
weitere Angebote eingeholt, deren Zinssätze jeweils über 3,3 % lagen. Es wurde
somit der Prolongation mit dem Zinssatz 2,98 % für die Restschuld in Höhe von
488.304 € zugestimmt.
b) Aufnahme zweier Kredite aus der
Ermächtigung 2022
In
der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wurde zur Finanzierung der Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen eine Kreditermächtigung in Höhe von
7.190.000 € bereitgestellt. Gemäß § 120 Abs. 3 Niedersächsisches
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gilt diese Ermächtigung bis zum Ende des auf
das Haushaltsjahr folgenden Jahres und darüber hinaus bis zum Wirksamwerden der
Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr. Kreditaufnahmen auf Basis
der Ermächtigung 2022 sind somit bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2024 möglich. Nach § 112 Abs. 3 NKomVG ist der Haushaltsplan 2024 nach siebentägiger Auslegung,
voraussichtlich am 21.02.2024 rechtskräftig. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten
somit noch Darlehen aus der Ermächtigung 2022 aufgenommen werden.
Auf
Basis des Kassenbestandes zum 31.12.2022 in Höhe von rund 179.800 € sowie
diverser Vorbelastungen der künftigen Haushaltsjahre, insbesondere aus
Haushaltsresten (Haushaltsausgabereste rund 11.300.000 € abzgl. fiktiver
Haushaltseinnahmereste = 2.350.000 € = Netto-Haushaltsreste rund 8.950.000 €)
wurde festgestellt, dass die Kreditermächtigung in voller Höhe in Anspruch zu nehmen
ist.
I.
Zur
Deckung dieses Kreditbedarfes wurde aus der Kreditermächtigung 2022 am
01.02.2024 folgendes Darlehen aufgenommen:
Kreditvolumen: 2.523.000 €
Kreditart: Ratendarlehen
Kreditgeber: KfW
Zinssatz: 2,84
%
Laufzeit: 20
Jahre
Zinsbindungsfrist 10 Jahre
Tilgungssatz: 5%
Auszahlungskurs: 100 %
Die Zinsbelastung über die gesamte Laufzeit
beläuft sich auf rund 737.000 €.
Basis für das Darlehen bei der KfW ist das
dortige zinsgünstige Programm 208 „IKK Investitionskredit Kommunen“. Mit diesem Programm können u.a. Kredite
für Baumaßnahmen bei Kindertagesstätten und Sporteinrichtungen aufgenommen
werden. Dem Darlehen wurden die
Bauvorhaben “MZG Gristede 2. BA“ und „Kita Metjendorf“ mit einem Gesamtbedarf
von 2.523.000 € zugrunde gelegt.
II.
Außerdem
wurde aus der Kreditermächtigung 2022 am 07.02.2024 folgendes weitere Darlehen
aufgenommen:
Kreditvolumen: 4.667.000 €
Kreditart: Ratendarlehen
Kreditgeber: Deutsche
Kreditbank (DKB)
Zinssatz: 3,2
%
Laufzeit: 20
Jahre
Zinsbindungsfrist 5 Jahre
Tilgungssatz: 5%
Auszahlungskurs: 100 %
Die Zinsbelastung über die gesamte Laufzeit beläuft sich auf rund 1.512.000 €.
Grundlage für die Darlehensaufnahme war eine Ausschreibung an insgesamt
16 Darlehensanbieter mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Berücksichtigt wurden
dabei auch die Hausbanken LzO, Oldenburger Volksbank und OLB sowie die Abfrage
unterschiedlicher Zinsbindungsfristen (1, 3, 5, 10, 15 und 20 Jahre) und
Darlehensmodelle (Annuitäten-/Ratendarlehen). Das günstigste Angebot hat dabei die DKB mit einer Zinsbindungsfrist von
5 Jahren abgegeben.
Dem
Darlehen wurden keine konkreten Bauvorhaben zugeordnet.
Die
Verwaltung wird im Jahresverlauf 2024 unter Berücksichtigung der Entwicklung
der Haushalts- und Kassenlage zu entscheiden haben, ob und in welcher Höhe
weitere Darlehensaufnahmen aus den Ermächtigungen 2023 = 4.790.000 € und 2024 =
3.220.000 € erforderlich werden. Zu erwarten ist, dass sich der Kreditbedarf
für 2023 aufgrund des guten Ergebnisses mindestens deutlich reduzieren wird.
Finanzierung:
Kreditermächtigung
2022 bzgl. Darlehensaufnahmen
Haushalt 2023 und 2024 bzgl. erhöhtem Zinsaufwand bei Prolongation