Betreff
Kenntnisnahme zu der Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für das Haushaltsjahr 2022 sowie Prolongation bestehender Darlehen
Vorlage
B/2487/2024
Aktenzeichen
12002
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede nimmt die Prolongationen sowie die Kreditaufnahmen in Höhe von 2.523.000 € und 4.667.000 € für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf Basis der Kreditermächtigung 2022 zur Kenntnis.

 


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede ist gemäß § 7 der „Richtlinie der Gemeinde Wiefelstede für die Aufnahme und zur Umschuldung von Krediten“ über aufgenommene Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen zu unterrichten. Hierbei sind die vereinbarten Konditionen anzugeben, insbesondere Zinssatz, Zinsbindungsfrist, Tilgung, Auszahlungskurs sowie die voraussichtliche Laufzeit.

Der Vollständigkeit halber werden neben den neuen Darlehen auch die Darlehen aufgeführt, zu denen die Zinsbindungsfrist abgelaufen ist und die nunmehr prolongiert wurden.

 

a)      Prolongation zweier Darlehen

        I.            Bereits zum 15.11.2023 ist die 10-jährige Zinsbindungsfrist für ein KfW-Darlehen (DARL0125) ausgelaufen. Das Ratendarlehen wurde im Jahr 2013 mit einem Volumen von 319.000 €, einem Zinssatz von 0,63 %, einer Laufzeit von 20 Jahren und einer 10-jährigen Zinsbindungsfrist aufgenommen. Die KfW hat der Gemeinde im Oktober für die Restschuld in Höhe von 163.580 € ein Angebot zu einem Zinssatz von 3,67 % und einer Restlaufzeit von 10 Jahren vorgelegt. Die Verwaltung hat verschiedene Vergleichsangebote eingeholt, deren Zinssätze über 4 % lagen. Folglich wurde der vorgenannten Prolongation zu einem Zinssatz von 3,67 % zugestimmt.

 

     II.            Am 15.02.2024 ist die 10-jährige Zinsbindungsfrist für ein weiteres KfW-Darlehen (DARL0126) ausgelaufen. Das Ratendarlehen wurde im Jahr 2014 mit einem Volumen von 940.000 €, einem Zinssatz von 1,88 %, einer Laufzeit von 20 Jahren und einer Zinsbindungsfrist von 10 Jahren aufgenommen. Im Zuge der Prolongation hat die KfW nunmehr einen Zinssatz von 2,98 % für die Restlaufzeit von 10 Jahren angeboten. Seitens der Gemeinde wurden formlos weitere Angebote eingeholt, deren Zinssätze jeweils über 3,3 % lagen. Es wurde somit der Prolongation mit dem Zinssatz 2,98 % für die Restschuld in Höhe von 488.304 € zugestimmt.

 

 

 

b)     Aufnahme zweier Kredite aus der Ermächtigung 2022

In der Haushaltssatzung für das Jahr 2022 wurde zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eine Kreditermächtigung in Höhe von 7.190.000 € bereitgestellt. Gemäß § 120 Abs. 3 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gilt diese Ermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und darüber hinaus bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung für das übernächste Haushaltsjahr. Kreditaufnahmen auf Basis der Ermächtigung 2022 sind somit bis zum Wirksamwerden der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 möglich. Nach § 112 Abs. 3 NKomVG ist der Haushaltsplan 2024 nach siebentägiger Auslegung, voraussichtlich am 21.02.2024 rechtskräftig. Bis zu diesem Zeitpunkt konnten somit noch Darlehen aus der Ermächtigung 2022 aufgenommen werden.

 

Auf Basis des Kassenbestandes zum 31.12.2022 in Höhe von rund 179.800 € sowie diverser Vorbelastungen der künftigen Haushaltsjahre, insbesondere aus Haushaltsresten (Haushaltsausgabereste rund 11.300.000 € abzgl. fiktiver Haushaltseinnahmereste = 2.350.000 € = Netto-Haushaltsreste rund 8.950.000 €) wurde festgestellt, dass die Kreditermächtigung in voller Höhe in Anspruch zu nehmen ist.

        I.            Zur Deckung dieses Kreditbedarfes wurde aus der Kreditermächtigung 2022 am 01.02.2024 folgendes Darlehen aufgenommen:

Kreditvolumen:                                  2.523.000 €

Kreditart:                                           Ratendarlehen

Kreditgeber:                                       KfW

Zinssatz:                                             2,84 %

Laufzeit:                                             20 Jahre

Zinsbindungsfrist                               10 Jahre

Tilgungssatz:                                      5%

Auszahlungskurs:                               100 %

 

Die Zinsbelastung über die gesamte Laufzeit beläuft sich auf rund 737.000 €.

 

Basis für das Darlehen bei der KfW ist das dortige zinsgünstige Programm 208 „IKK Investitionskredit Kommunen“. Mit diesem Programm können u.a. Kredite für Baumaßnahmen bei Kindertagesstätten und Sporteinrichtungen aufgenommen werden. Dem Darlehen wurden die Bauvorhaben “MZG Gristede 2. BA“ und „Kita Metjendorf“ mit einem Gesamtbedarf von 2.523.000 € zugrunde gelegt.

 

     II.            Außerdem wurde aus der Kreditermächtigung 2022 am 07.02.2024 folgendes weitere Darlehen aufgenommen:

Kreditvolumen:                                  4.667.000 €

Kreditart:                                           Ratendarlehen

Kreditgeber:                                       Deutsche Kreditbank (DKB)

Zinssatz:                                             3,2 %

Laufzeit:                                             20 Jahre

Zinsbindungsfrist                               5 Jahre

Tilgungssatz:                                      5%

Auszahlungskurs:                               100 %

 

Die Zinsbelastung über die gesamte Laufzeit beläuft sich auf rund 1.512.000 €.

 

 

 

 

 

Grundlage für die Darlehensaufnahme war eine Ausschreibung an insgesamt 16 Darlehensanbieter mit einer Laufzeit von 20 Jahren. Berücksichtigt wurden dabei auch die Hausbanken LzO, Oldenburger Volksbank und OLB sowie die Abfrage unterschiedlicher Zinsbindungsfristen (1, 3, 5, 10, 15 und 20 Jahre) und Darlehensmodelle (Annuitäten-/Ratendarlehen). Das günstigste Angebot hat dabei die DKB mit einer Zinsbindungsfrist von 5 Jahren abgegeben.

 

Dem Darlehen wurden keine konkreten Bauvorhaben zugeordnet.

 

Die Verwaltung wird im Jahresverlauf 2024 unter Berücksichtigung der Entwicklung der Haushalts- und Kassenlage zu entscheiden haben, ob und in welcher Höhe weitere Darlehensaufnahmen aus den Ermächtigungen 2023 = 4.790.000 € und 2024 = 3.220.000 € erforderlich werden. Zu erwarten ist, dass sich der Kreditbedarf für 2023 aufgrund des guten Ergebnisses mindestens deutlich reduzieren wird.

 


 

Finanzierung:

Kreditermächtigung 2022 bzgl. Darlehensaufnahmen

Haushalt 2023 und 2024 bzgl. erhöhtem Zinsaufwand bei Prolongation