Betreff
Annahme einer Sachspende für die Jugendfeuerwehr Spohle,Mollberg, Garnholt
Vorlage
B/2506/2024
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Rat der Gemeinde Wiefelstede beschließt, die Sachspende der Molkerei Ammerland eG, Oldenburger Landstraße 1A, 26215 Wiefelstede/Dringenburg im Gesamtwert von 2.352,63€ anzunehmen.

 


 

Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Gemäß § 111 Abs. 8 NKomVG dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden und Schenkungen entscheidet grundsätzlich der Rat der Gemeinde Wiefelstede. Dieser hat die Zuständigkeit bis zur Höhe von 2.000,00 Euro gemäß Beschluss vom 09.03.2010 auf den Verwaltungsausschuss delegiert. Leistet eine Geberin oder ein Geber mehrere Zuwendungen, dann entscheidet gemäß § 26 Abs. 3 KomHKVO, vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenzen, das zuständige Organ.

 

Nach § 26 Abs. 1 S.1 KomHKVO i.V.m. § 4 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Wiefelstede über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen der Gemeinde Wiefelstede liegt die Zuständigkeit beim Bürgermeister, sofern die Spende oder Schenkung den Betrag von 100,00 Euro nicht überschreitet.

 

Die Kommunalaufsicht ist gemäß § 111 Abs. 8 S.4 NKomVG jährlich über die eingegangenen Spenden über 100,00 Euro zu informieren.

 

Die Molkerei Ammerland eG hat im Jahr 2023 für die Jugendfeuerwehr Spohle, Mollberg, Garnholt die folgende Sachspende getätigt:

 

Datum

Beschreibung

Wert

17.02.2023

Bekleidung Jugendfeuerwehr

2.352,63 €

 

Bedenken gegen die Annahme der oben genannten Spende bestehen seitens der Verwaltung nicht.