hier: Maßnahmebeschlüsse
Vorschlag /
Empfehlung:
1. Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde
Wiefelstede beschließt die in 1. aufgeführten Unterhaltungsmaßnahmen in 2024
mit den jeweils aufgeführten Kostenvolumen und beauftragt die Verwaltung, die
Unterhaltungsmaßnahmen entsprechend der Vergaberichtlinien auszuschreiben und
durchzuführen.
2. Der Rat der Gemeinde Wiefelstede
beschließt die in 2. aufgeführten Unterhaltungsmaßnahmen für die Jahre 2024 und
2025, mit den jeweils aufgeführten Kostenvolumen pro Jahr und beauftragt die
Verwaltung, die Unterhaltungsmaßnahmen entsprechend der Vergaberichtlinien
auszuschreiben und durchzuführen.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Im
Rahmen der Mittelanmeldungen zum Haushalt 2024 wurden vom Fachdienst Straßen,
Wege, Plätze verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen des laufenden Geschäfts für
2024 angemeldet. Für die Vergabe der Arbeiten sind jeweils Maßnahmebeschlüsse
erforderlich.
1. einfache Unterhaltungsmaßnahmen
Folgende
Maßnahmen sollen für das Haushaltsjahr 2024 ausgeschrieben werden:
·
Lieferung
von Schüttgütern – 100.800,00 €
·
Rückschnitte
in Siedlungsbereichen und an Landesstraßen – 25.400,00 €
·
Punktuelle
Sanierung von Geh- und Radwegen – 50.000,00 €
·
Punktuelle
Sanierung von Asphaltverschleißdecken – 40.000,00 €
·
Sanierung
von Straßenabläufen - 30.000,00 €
2. Unterhaltungsmaßnahmen über zwei
Jahre
Seitens
der Verwaltung wird empfohlen, jährlich wiederkehrende Maßnahmen zukünftig in über
zwei Jahre, zum Teil als Rahmenverträge zu vergeben. Die Vergabe über zwei
Jahre bringt viele Vorteile mit sich. Im Allgemeinen sprechen heute folgende
Argumente für die Vergabe von Leistungen über mehrere Jahre:
·
Planungssicherheit
für beide Parteien und damit einhergehende günstigere Leistungserbringung
·
Geringerer
Verwaltungsaufwand
·
Flexibilität,
Kontinuität und Effizienz des Auftragnehmers
·
Bessere
Leistung durch einen Beziehungsaufbau und Qualitätskontrollen
Das
Vergaberecht sieht derzeit eine Vergabe von Leistungen über bis zu 4 Jahre und
in besonderen Fällen sogar darüber hinaus vor.
Die
Rahmenverträge werden so ausgeschrieben, dass nicht zwingend die vollständig
angefragten Leistungen abgenommen werden muss.
Folgende Maßnahmen sollen für zwei Jahre für
die Haushaltsjahre 2024 und 2025 vergeben werden:
·
Splitten
von Gemeindestraßen (jährliche Haushaltsmittel: 100.000,00 €)
·
Heckenpflege
durch externe Firmen an Straßen und Bushaltestellen (jährliche Haushaltsmittel: 44.000,00 €)
·
Bermenmäharbeiten
an befestigten und unbefestigten Straßen
(jährliche Haushaltsmittel: 63.000,00 €)
·
Mulchen
von Regenrückhaltebecken (jährliche
Haushaltsmittel: 28.000,00 €)
Die
Ausschreibung der mehrjährigen Leistungen sollen, wie vom Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Ammerland empfohlen, öffentlich laufen.
Finanzierung:
Maßnahme |
Kosten |
Einplanung
unter |
Bemerkung |
Ergebnishaushalt: |
|
|
|
Splitten
von Gemeindestraßen |
100.000,00
€ |
30400/541101/4212000 |
2 Jahre (200.000,00 €) |
Lieferung
Schüttgüter |
100.800,00
€ |
30400/541101/4212000 30400/541102/4212000 |
|
Rückschnitte
in Siedlungs-gebieten / an Landesstraßen |
25.400,00
€ |
30400/541101/4212000 30400/543101/4212000 |
|
Pflege
der Hecken durch externe Firma an Straßen/ Bushaltestellen |
44.000,00
€ |
30400/541101/4212000 |
2 Jahre (88.000,00 €) |
Bermenmäharbeiten
an befestigten u. unbefestigten Straßen |
63.000,00
€ |
30400/541101/4212400 30400/541102/4212400 |
2 Jahre (126.000,00 €) |
Punktuelle
Sanierung von Geh- u. Radwegen (pauschal) |
50.000,00
€ |
30400/541101/4212700 |
|
Punktuelle
Sanierung von Asphaltverschleißdecken (pauschal) |
40.000,00
€ |
30400/541101/4212700 |
|
Sanierung
Straßenabläufe (20 Stk. pauschal) |
30.000,00
€ |
30400/541101/4212700 |
|
Mulchen
RRB |
28.000,00
€ |
30400/552101/4212000 |
2 Jahre (56.000,00 €) |
Anlagen: