hier: Bericht über die Einzelförderungen im Rahmen des Zuständigkeitsbereiches des Bürgermeisters
Vorschlag /
Empfehlung:
Der
Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Einzelförderung im Sport, die
im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters liegen, zur Kenntnis.
Situationsbericht
/ Bisherige Beratung:
Der Sportverein Eintracht Wiefelstede e.V. (SVE
Wiefelstede) hat mit Schreiben vom 10.03.2024 die Förderung zur Beschaffung
eines Stufenbarrens beantragt. Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist
gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der
Zuschussbetrag die Fördergrenze von 600,00 € nicht übersteigt, ist gemäß § 8
der Sportförderungslinien keine Entscheidung der zuständigen Gremien
herbeizuführen.
Auf Nachfrage hat der SVE Wiefelstede mitgeteilt, dass
ein Stufenbarren aufgrund von bestehenden Lagerkapazitäten in den Geräteräume
der Sporthalle Wiefelstede zusätzlich Platz finden werde.
Verwaltungsseitig ist vorgesehen, dem SVE Wiefelstede
einen Zuschuss in Höhe von max. 500,00 € zu gewähren.
Finanzierung:
Die erforderlichen Haushaltsmittel von 500,00 € werden im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der Kostenstelle 20200, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, eingeplant.
Anlagen: