Betreff
Sportförderungsprogramm 2025;
hier: Bericht über die Einzelförderungen im Rahmen des Zuständigkeitsbereiches des Bürgermeisters
Vorlage
B/2529/2024
Aktenzeichen
12003 Rh
Art
Beratungsvorlage

Vorschlag / Empfehlung:

 

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Bericht über die Einzelförderung im Sport, die im Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters liegen, zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

    


Situationsbericht / Bisherige Beratung:

 

Der Sportverein Eintracht Wiefelstede e.V. (SVE Wiefelstede) hat mit Schreiben vom 10.03.2024 die Förderung zur Beschaffung eines Stufenbarrens beantragt. Der Antrag auf Gewährung eines Zuschusses ist gemäß § 5 Abs. 1 der Sportförderungsrichtlinien förderungsfähig. Da der Zuschussbetrag die Fördergrenze von 600,00 € nicht übersteigt, ist gemäß § 8 der Sportförderungslinien keine Entscheidung der zuständigen Gremien herbeizuführen.

 

Auf Nachfrage hat der SVE Wiefelstede mitgeteilt, dass ein Stufenbarren aufgrund von bestehenden Lagerkapazitäten in den Geräteräume der Sporthalle Wiefelstede zusätzlich Platz finden werde.

 

Verwaltungsseitig ist vorgesehen, dem SVE Wiefelstede einen Zuschuss in Höhe von max. 500,00 € zu gewähren.

     


Finanzierung:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von 500,00 € werden im Haushaltsplanentwurf 2025 bei der Kostenstelle 20200, Kostenträger 421101, Sachkonto 0048002, eingeplant.

  


Anlagen: